Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache gegen Emil Kunkel, Otto Merten und Wilhelm te Lake wegen Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938.
Die Verhandlungen fanden unter Leitung von Landgerichtgsrat Uhse am 14. und 15. Juni 1950 statt. Gegenstand war die Brandstiftung an der Synagoge in Fulda in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938. Angeklagt waren ehemalige Stadtbaurat Emil Kunkel, der frühere Kriminalobersekretär Merten und der ehemalige Kriminalsekretär te Lake. Als Haupttäter waren der frühere Bürgermeister und NSDAP-Kreisleiter Karl Ehser und der frühere SS-Sturmbannführer Grüner durch die Strafkammer bereits rechtskräftig verurteilt worden.
Der Angeklagte Kunkel wurde zu einer Gefängnisstrafe von 10 Monaten wegen Volltrunkenheit verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen.
Im Detail wird der Verlauf der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 beschrieben, wie nach einem ersten Brand in der späten nach ein zweiter Brand gelegt, durch SS-Leute "in auffallend abgetragenen Zivilkleidern ("Räuber-Zivil")". (Bl. 142) Nach Ausbruch des Brands wurde die Feuerwehr zurückgehalten. "Das Übergreifen des Brandes auf die angrenzenden Häuser - ... - wurde verhindert." (Bl.145)