Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks.
Abschriften zur Kenntnisnahme an die Gauwirtschaftsberater der NSDAP in Kassel, Frankfurt/Main und Weimar, den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, den Oberpräsidenten der Landeskulturabteilung in Kassel, die Landforstmeister in den Regierungsforstämtern Kassel-West und Kassel-Ost, die Industrie- und Handelskammer Kassel-Mühlhausen, die Bezirksstellen Fulda und Hanau der Industrie- und Handelskammer für das Rhein-Mainische Wirtschaftsgebiet und das Dezernat A VII Preisüberwachung im Regierungspräsidium Kassel.
Der Regierungspräsident hebt seine Verfügung vom 9. August 1938 auf.