Der Reichsminister Bernhard Rust an die Regierungspräsidenten.
In Abänderung seines Erlasses vom 10.07.1935 müssen die noch zu errichtenden Heime der jüdischen Jugendverbände fortan "Jüdisches Übernachtungsheim" anstatt wie bisher "Jüdische Jugendherberge" genannt werden. Auf Einhaltung dieser Verordnung auch im schriftlichen Verkehr der Jugendverbände sei strengstens zu achten.
Aus Kassel wird das Schreiben an die Polizeipräsidenten des Bezirks geleitet.