Von Siekmann Christian , 24 Januar 2025
Der SS Hauptsturmführer Altekrieger teilt mit, dass es den "gekennzeichneten" Juden in Zukunft unter Androhung staatspolizeilicher Maßnahmen verboten ist, die Dienste von Friseuren in Anspruch zu nehmen. Ausgenommen hiervon ist die Bedienung durch jüdische Friseure. Bei Verstößen droht den Juden Schutzhaft. Auch gegen entsprechende "deutschblütige" Friseure würde staatspolizeilich vorgegangen werden.
Seite
2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg, Nr. 4826, Bl. 112 und 112v
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Ja
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Nein
Kurztitel
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte, Oberbürgermeister u.a. betreffend "Bedienung von Juden durch Friseure", Kassel, 08. Juni 1942
Datum bis: Jahr
1942
Legacy-ID
7896
Datum bis: Monat
06
Datum bis: Tag
08
Datum von: Jahr
1942
Datum von: Monat
06
Datum von: Tag
08
Institution-Autor
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
11
Ungefähres Datum
Nein