Schreiben Görings an die obersten Reichsbehörden, wonach er über alle Verordnungen, die die "Judenfrage" betreffen, benachrichtig werden möchte, um eine Einheitlichkeit in der Behandlung der "Judenfrage" zu erreichen. Außerdem sind selbstständige Aktionen in der "Judenfrage" nicht erlaubt.
Diese Verordnung wird durch den Reichsminister des Innern an die Regierungspräsidenten weitergeleitet mit dem Hinweis, dass von einer Veröffentlichung des Erlasses abzusehen ist.
Aus Kassel wird das Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.