Der Landrat teilt auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hin mit, dass der Förster das Schild, welches den jüdischen Einwohnern den Zutritt zu der Holzversteigerung verbot, angebracht hat.
Er begründet dies mit der sehr antisemitisch eingestellten Bevölkerung von Heubach, die schon im März 1932 mit 85 % für die NSDAP gestimmt hat, weshalb der Förster nur im Sinne der nationalsozialistischen Gemeinde und der staatlichen Belange gehandelt habe. Ferner habe der Förster auch dem Terror der Juden vor der Machtergreifung Hitlers Rechnung getragen.