Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister.
Bezugnahme auf die Rundverfügung vom 1. Oktober 1935.
Da die Benachrichtigungen bei der Zentralen Nachrichtenstelle beim Landesfinanzamt zuweilen zu spät einträfen, seien weitere Stellen sofort zu benachrichtigen.