Der Minister der Justiz aus Wiesbaden schreibt dem Marburger Oberstaatsanwalt, dass mit den am Synagogenbrand in Marburg beteiligten Zeugen Stey und Piscator, die sich in französischer Kriegsgefangenschaft befinden, in derselben Weise verfahren werden soll, wie mit Internierten in amerikanischen Lagern.
Der Marburger Oberstaatsanwalt teilt dem Landgerichtspräsidenten in Koblenz mit, dass Hans Stey als Beschuldigter gerichtlich zu vernehmen ist.