Schreiben an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister in Kassel, Hanau, Fulda und Marburg.
In diesem Schreiben regelt der Regierungspräsident den Umgang mit jüdischen Friedhöfen. Er bestimmt die "Arisierung jüdischer Totenhöfe" und die Beschränkung auf einen jüdischen Friedhof pro Kreis.