Von Engbring-Roman… , 24 Januar 2025

In der Strafsache gegen den Schneidermeister Hans Steih spricht die große Strafkammer des Landgerichts Marburg am 16. September das Urteil:

Das Urteil gegen Hans Steih vom 21. November 1947 wird aufgehoben, soweit es den Angeklagten Hans Steih betrifft. Steih wird wegen Aufforderung zu schwerer Brandstiftung an der jüdischen Synagoge in Marburg in der Universitätsstraße verurteilt. Ferner in Tateinheit mit Aufforderung zum schweren Landfriedensbruch in einem Fall und ferner wegen einfachen Landfriedensbruch in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Auf dieses Strafmaß wird die vorher verbüßte Strafe angerechnet.
 

Seite
16
Bestand/Signatur
HStAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 2., Bl. 382 - 396v
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Kurztitel
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Datum bis: Jahr
1952
Legacy-ID
8104
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
16
Datum von: Jahr
1952
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
16
Institution-Autor
Große Strafkammer des Landgerichts in Marburg
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
3
Ungefähres Datum
Nein