Geheimer Erlaß des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über die Entscheidungen des "Führers" im Rahmen des Vierjahresplans hinsichtlich der "Judenfrage", 18. Januar 1939. Die Unterbringung soll, bis zur Enteignung der Immobilie, in regulären Häusern und Mietverhältnissen stattfinden. Ein "Judenbann" soll nur für bestimmte öffentliche Einrichtungen und Hotels ausgesprochen werden, in denen verstärkt NSDAP-Parteigänger verkehren. Ehemals verbeamtete Juden haben einen Anspruch auf Pension, wenn diese auch gekürzt werden soll, desweiteren soll eine jüdische Fürsorge aufrechterhalten werden. Angaben über die Regelungen von Mischehen mit und ohne Kinder über zulässige Wohnorte und Erbregelungen.
Seite
A4/2 Seiten
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 4825 Bl. 25r-25v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Geheimer Erlaß des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über die Entscheidungen des "Führers" hinsichtlich der "Judenfrage", 18. Januar 1939
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
6628
Datum bis: Monat
01
Datum bis: Tag
18
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
01
Datum von: Tag
18
Institution-Autor
Regierungspräsident in Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
7
Ungefähres Datum
Nein