Bezugnahme auf ein Schreiben vom 20. Juli 1938.
Schreiben an den Rechtsanwalt und Notar Georg Pfeiffer in Kirchhain und an den Landrat in Marburg.
Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister in Wittelsberg und Rauischholzhausen.
Eine Genehmigung zur Veräußerung des Grundbesitzes der israelitischen Gemeinde Holzhausen-Wittelsberg sei nicht erforderlich. Die grundlegenden Bestimmungen seien das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen vom 28. März 1938 und die Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan aufgrund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938.