Dem Juden Meinhard Meyer sei am 9. Juni 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer Bekanntmachung des Reichsministers des Innern "aberkannt" worden. Es wird gebeten festzustellen, inwieweit noch "inländische Vermögenswerte" vorhanden seien.
Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat in Melsungen an den Bürgermeister als Ortspolizeibehörde von Melsungen mit Bitte um Feststellung und Bericht. Der Melsunger Bürgermeister antwortet, dass sich keine "inländischen Vermögenswerte" feststellen liessen.