Von Lammers Anne , 24 Januar 2025
Die Staatspolzeistelle bestimmt in diesem Schreiben, dass das Uniformtragen den Mitgliedern der Staatszionistischen Organisationen ausschließlich in geschlossenen Räumen erlaubt ist. In diese Verordnung eingeschlossen sind die Jugendgruppen "Nationale Jugend Herzlia" und "Brith Haschomrin". Der Grund für diese Sondergenehmigung des Uniformtragens ist der, dass diese Vereine dem Bestreben Deutschlands, Juden zum "Auswandern" zu bewegen, entgegenkämen.
Seite
DIN A4/1
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 4823 Bl.165 r
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks hinsichtlich der Fragestellung, inwiefern es den Jugendgruppen der Staatszionisten erlaubt wird, Uniformen zu tragen, 5. April 1935.
Datum bis: Jahr
1935
Legacy-ID
6680
Datum bis: Monat
04
Datum bis: Tag
05
Datum von: Jahr
1935
Datum von: Monat
04
Datum von: Tag
05
Institution-Autor
Staatspolizeistelle Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
14
Ungefähres Datum
Nein