Das Schreiben verweist auf den Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 06.02.1939. Gesonderte Punkte werden vom Regierungspräsidenten näher erläutert. Dies betrifft u.a. die Differenz zwischen Verkaufspreis und Verkehrswert bei einem jüdischen Grundstück, die zu Gunsten des Reiches als Ausgleichszahlung anfallen sollte.
Das Schreiben geht an folgende Stellen:
die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks Kassel,
die Gauswirtschaftsberater der NSDAP in Kassel, Frankfurt/Main und Weimar
den Polizeipräsidenten in Kassel und den Polizeidirektor in Hanau,
den Oberpräsidenten (Landesklturabteilung) in Kassel
und diverse andere Stellen.