Der Antrag des Kaufmanns Richard Krämer wird mit der Begründung abgelehnt, ein Kauf durch Krämer würde das Plaut´sche Geschäft einem Filialunternehmen angliedern, was den Bestimmungen des Einzelhandelschutzgesetzes zuwiderlaufe.
Eine Abschrift des Briefes ging ausserdem an den Bürgermeister der Stadt Kirchhain zur Kenntnis.