In der Anordnung von Heydrich wird asoziales Verhalten definiert, und festgestellt, daß "Verbrechertum in diesem nicht nur seine Wurzeln hat, sondern sich fortlaufend aus ihm ergänzt." Damit einher geht die Anordnung, im dortigen Polizeibezirk "200 arbeitsfähige Asoziale" in Vorbeugehaft zu nehmen. Hierunter fallen "Landstreicher, Bettler, Zigeuner, Zuhälter, Arbeitsunwillige sowie männliche Juden, falls sie jemals zu einer über 1 Monatigen Haftstrafe verurteilt worden sind.
Seite
Din A4, 3 Seiten
Bestand/Signatur
HStAM 330 Kirchhain 3096 Bl. 1 -2 r-v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Abschrift einer Verfügung des Reichskriminalamts an die Staatliche Kriminalpolizeistelle in Kassel, bzgl. Vorbeugender Verbrechensbekämpfung, 1. Juni 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
6990
Datum bis: Monat
06
Datum bis: Tag
01
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
06
Datum von: Tag
01
Institution-Autor
Chef des Reichskriminalamtes, Heydrich
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein