Bestimmung der Geheimen Staatspolizei, wonach es Mitgliedern des "Bunds Nationalsozialistischer Deutscher Juristen", BNSDJ, und der Deutschen Rechtsfront auch dann verboten ist "jüdische Interessen" zu vertreten, wenn sie nicht der NSDAP angehören. Dabei wird auf die "Juden-Verordnung der Deutschen Rechtsfront" Bezug genommen.
Das Schreiben wird aus Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.