Von Reck Marcel , 24 Januar 2025
Mit der Verfügung, gerichtet an die staatl. Kreiskassen, die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirkes Kassels, wird festgelegt, dass im Falle eines Verzuges bei Ausgleichszahlungen im Entjudungsverfahren, nach Ablauf einer best. Frist die entsprechenden Beträge zwangsweise eingezogen werden sollen.
Seite
Din A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 2939, Bl. 92
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Ja
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Nein
Kurztitel
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel u.a. an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirkes Kassels betr. das verschärfte Einzugsverfahren bei Ausgleichszahlungen im Entjudungsverfahren, 06. Juni 1939
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
8075
Datum bis: Monat
11
Datum bis: Tag
11
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
11
Datum von: Tag
11
Institution-Autor
Der Landrat in Marburg
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
15
Ungefähres Datum
Nein