Bezugnahme auf den Runderlass des Reichsministers des Innern vom 27. Juli 1938.
Im Landkreis Marburg gäbe es keine jüdischen Straßennamen.
Bezugnahme auf den Runderlass des Reichsministers des Innern vom 27. Juli 1938.
Im Landkreis Marburg gäbe es keine jüdischen Straßennamen.