Pässe seien nur nach sorgfältiger Prüfung des Bedürfnisses und für das Inland auszustellen. Eine Ausstellung für das Ausland käme nur in Betracht, wenn ein im "Volksinteresse" liegendes Bedürfnis nachgewiesen werde.
Weiterleitung des Schreibens durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden.