Rechtfertigung gegen den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Brede sei zwar unter der von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafe geblieben, habe die Strafe aber dennoch erhöht. Weitere Ermittlungen hätten keinen weiteren Ergebnisse geliefert, dass Brede sich strafbar gemacht hätte.