Gendarmeriehauptwachtmeister Höpf habe die Beschlüsse des Reichsparteitages übereifrig ausgeführt und es kam zur Anzeige gegen ihn. Der Beschluss forderte, eine "freundschaftliche Aufklärung" gegenüber der deutschen Bevölkerung. Diese sollten über die "Tätigkeit des Judentums" aufgeklärt werden in Form von gelegentlichen informellen Gesprächen. Der Vorwurf, Hopf sein von Haus zu Haus gegangen, wird zurückgewiesen, wobei "keine Bedenken" gegen Hopfs angebliche "Art und Weise" bestehen würden". Die Anzeige solle abgewiesen werden, so Berichterstatter Regierungsrat Dr. Doerksen.
Seite
2
Bestand/Signatur
HStAM 165, Nr. 3892, Bd. 15, Bl. 222 und 222v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Regierungspräsident in Kassel an den Reichs- und Preußischen Minister des Inneren in Berlin, betreffend Aufklärungsverhalten der Bevölkerung in puncto "Juden-Boykott" durch Gendarmeriehauptwachtmeister Hopf. Kassel, 06. März 1936
Datum bis: Jahr
1936
Legacy-ID
7973
Datum bis: Monat
03
Datum bis: Tag
06
Datum von: Jahr
1936
Datum von: Monat
03
Datum von: Tag
06
Institution-Autor
Regierungspräsident in Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
14
Ungefähres Datum
Nein