Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren wegen Nötigung des Heinrich Staaf eingestellt wird, obwohl sich der Beschuldigte Staaf strafbar gemacht habe. Als Begründung werden das zu geringe Strafmaß bei den jugendlichen Mitbeschuldigten genannt. Hinzu käme der verständliche Ärger des erwachsenen Beschuldigten Teichmanns über Staafs Einkauf bei einem jüdischen Händler, obwohl er schon finanzielle Unterstützung seitens der NSDAP erhielt und den Parteizielen mit seinem Kauf bei jüdischen Händlern zuwider handele.
Seite
1
Bestand/Signatur
HStAM 165, Nr. 3982, Bd. 15, Bl. 585
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau betreffend das Verfahren wegen Nötigung im Fall Staaf. Hanau, 26. Mai 1936
Datum bis: Jahr
1936
Legacy-ID
7751
Datum bis: Monat
05
Datum bis: Tag
26
Datum von: Jahr
1936
Datum von: Monat
05
Datum von: Tag
26
Institution-Autor
Oberstaatsanwalt in Hanau
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
12
Ungefähres Datum
Nein