Von Rack Katrin , 24 Januar 2025

Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau, Bad Wildungen und Bad Orb sowie nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, die Regierungspräsidenten in Kassel, den höheren SS- und Polizeiführer SS-Obergruppenführer Erbprinz zu Waldeck in Kassel und den SD.-Abschnitt in Kassel.

Weiterleitung durch den Landrat des Kreises der Eder in Bad Wildungen an die Bürgermeister in Bad Wildungen und Sachsenhausen sowie die Gendarmerie-Dienststelle in Waldeck.

Bezugnahme auf ein Rundgespräch vom 10. September 1939.

Es wird ein Ausgeh-Verbot für Juden, das vom 1. April bis 30. September von 21 Uhr bis 5 Uhr und vom 1. Oktober bis 31. März von 20 Uhr bis 6 Uhr gilt, festgesetzt.

Seite
DIN A5/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wildungen 1234 Bl. 71 r-v
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Ausgeh-Verbot für Juden, 16. Mai 1940.
Datum bis: Jahr
1940
Legacy-ID
6835
Datum bis: Monat
05
Datum bis: Tag
16
Datum von: Jahr
1940
Datum von: Monat
05
Datum von: Tag
16
Institution-Autor
Staatspolizeistelle in Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
12
Ungefähres Datum
Nein