Der Artikel gibt bekannt, dass Verfügungen, die einen Juden innerhalb einer bestimmten Frist dazu zwingen, sein Vermögen zu veräußern, nur von der oberen Regierungsbehörde ausgesprochen werden kann.
Seite
DIN A5/1
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 2939, Bl. 101
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Ausschnitt aus dem Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages betr. Behördenbefugnis bei Verfügungen zur Zwangsaufgabe jüdischen Grundbesitzes, 01. Februar 1939.
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
8095
Datum bis: Monat
02
Datum bis: Tag
01
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
02
Datum von: Tag
01
Institution-Autor
Der Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
25
Ungefähres Datum
Nein