Beschluss des Bundesgerichtshofes betreffend Aufhebung Urteil vom 14.8.1951 gegen Walter Biedermann, Ernst und Otto Teichmann, Hermann Mandt als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 25. Februar 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Der Bundesgerichtshof entspricht dem Antrag des Marburger Staatswanwalts Dr. Rahn auf Revision (siehe Dok) des Urteils vom 14.8.1951 gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 (siehe Dok) und hebt die Urteile gegen Hermann Mandt, Walter Biedermann sowie Ernst und Otto Teichmann auf, weil es die Angeklagten entgegen des bestehenden Urteils als Rädelsführer ansieht.