Der Landrat des Kreises Marburg schreibt an den Bürgermeisten in Kirchhain, und gibt genaue Instruktionen zu der Deportation der Juden aus Kirchhain, die am 7. September vom Hauptbahnhof Marburg aus stattfinden soll. "So müssen sich die Juden wahrscheinlich schon am 6. 9. am Haupthof in Marburg einfinden." Der Landrat gibt die Anweisung, in den polizeilichen Abmelderegistern "ausgewandert" einzutragen. Auf die Reise dürfen die Juden nur einen Rucksack oder Koffer mitnehmen, der Bekleidung, Bettzeug und Essgeschirr enthalten soll, sowie Nahrung für 3 Tage. Weiteres Gepäck darf nicht in die Züge mitgenommen werden, sondern soll seperat nach Kassel geschickt werden. An Wertsachen sollen sämtliches Bargeld, Gold, Silber etc. auf dem Transport mitgenommen werden. Alles zurückbleibende Vermögen wird beschlagnahmt, die Schlüssel zu den Wohnungen sind dem Bürgermeister zu übergeben, lebendes Vieh dem Ortsbauernführer. Bettlägerige Juden sollen auf eigene Kosten an den Bahnhof gefahren werden.
Seite
Din A4, 2 Seiten
Bestand/Signatur
HStAM 330 Kirchhain, Bl. 125 r - v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Anweisungen des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Deportation der Juden aus Kirchhain, 28. August 1942
Datum bis: Jahr
1942
Legacy-ID
6930
Datum bis: Monat
08
Datum bis: Tag
28
Datum von: Jahr
1942
Datum von: Monat
08
Datum von: Tag
28
Institution-Autor
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, zu den Vorschriften der "Evakuierung".
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
16
Ungefähres Datum
Nein