Schreiben an die Landräte des Bezirks und Weiterleitung durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister des Kreises.
Die Rundverfügungen vom 1. Oktober 1935 und 18. Oktober 1935 würden aufgehoben. Es werden die Stellen genannt, die bei Auswanderungsvorbereitungen zu benachrichtigen seien. Darüber hinaus erfolgt die Anweisung, dafür einen Vordruck auszufüllen.