Von Lammers Anne , 24 Januar 2025

Rundschreiben der Staatspolizei gemäss der Anordnung des Ministerpräsidenten, welches die sichergestellten Wertgegenstände betrifft. Darin wird der Umgang mit Sachwerten, deren Besitzer noch feststellbar sind und mit Sachwerten, deren Besitzer nicht mehr feststellbar sind, festgehalten. Demnach dürfen etwa die Besitzer ihre Wertgegenstände zurückbekommen, wenn diese unter einem Wert von 1000 RM liegen, oder aber die Besitzer nachweisen können, dass sie demnächst auswandern werden. Sachgegenstände, deren Besitzer nicht bekannt sind, sind bei den örtlich zuständigen Dienststellen des Oberfinanzpräsidenten abzuliefern.

 

Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.137 r-v
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Rundverfügung der Geheimen Staatspolizei Kassel die bei der "Protestaktion" gegen die Juden sichergestellten Sachwerte betreffend, 30. November 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
6761
Datum bis: Monat
11
Datum bis: Tag
30
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
11
Datum von: Tag
30
Institution-Autor
Geheime Staatspolizei Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
21
Ungefähres Datum
Nein