Schreiben des Oberstaatsanwaltes in Marburg an den hessischen Justizminister betreffend Revision im Gerichtsverfahren der Kirchhainer "Judenaktion" 1938, 17. September 1951.
Über den Generalstaatsanwalt in Frankfurt/M., Erich Rosenthal-Pelldram, sendet Dr. Rahn dem hessischen Justizminister seinen Bericht zur Revision zu. Die Angeklagten Mandt, Ernst Teichmann und Otto Teichmann seien von dem Vorwurf der Rädelsführerschaft zu Unrecht freigesprochen worden.
Der Frankfurter Generalstaatsanwalt unterstützt dieses Ansinnen.