Schreiben an die Länderregierungen mit Ausnahme von Preussen pp.
Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel und Weiterleitung durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden des Kreises.
Nach Angaben der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung sei bei der Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen nicht immer Rücksicht auf die Devisenlage genommen worden. Deswegen sei die Erteilung von Dringlichkeitsbescheinigungen vom Leiter der Polizeibehörde oder dessen Stellvertreter zu entscheiden.