Von Rack Katrin , 24 Januar 2025

Bezugnahme auf die Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens" vom 18. Januar 1940.

Der Reichswirtschaftsminister bestimmt in dem Runderlass, wie die Vorschriften der Zweiten Durchführungsverordnung anzuwenden seien.

Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wildungen 1231 Bl. 81 r-v
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Runderlass des Reichswirtschaftsministers betreffend "Einsatz des jüdischen Vermögens", 23. Januar 1940.
Datum bis: Jahr
1940
Legacy-ID
6941
Datum bis: Monat
01
Datum bis: Tag
23
Datum von: Jahr
1940
Datum von: Monat
01
Datum von: Tag
23
Institution-Autor
Reichswirtschaftsminister
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
6
Ungefähres Datum
Nein