Von Lammers Anne , 24 Januar 2025

Schnellbrief an die Ober- und Regierungspräsidenten in Preußen, worin aufgelistet wird, welche Wertgegenstände laut einer Verordnung des Beauftragten des Vierjahresplanes, Göring, abzuliefern sind.

Angehängt is ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 1.3.1939, in dem es um die Ablieferung von Juwelen und Edelmetallen aus jüdischem Besitz geht. Darin werden unter anderem Ausnahmen von der Zwangsablieferung festgehalten. Auch die Behandlung solcher Juden, die in "Mischehen" mit nichtjüdischen Personen leben, wird eingegangen. 

Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.180 r-v
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers des Innern aus Berlin die Ablieferungspflicht für Juwelen und Schmuckgegenstände betreffend, 24. Februar 1939
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
6771
Datum bis: Monat
02
Datum bis: Tag
24
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
02
Datum von: Tag
24
Institution-Autor
Der Reichswirtschaftsminister
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
25
Ungefähres Datum
Nein