Schnellbrief an die Ober- und Regierungspräsidenten in Preußen, worin aufgelistet wird, welche Wertgegenstände laut einer Verordnung des Beauftragten des Vierjahresplanes, Göring, abzuliefern sind.
Angehängt is ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 1.3.1939, in dem es um die Ablieferung von Juwelen und Edelmetallen aus jüdischem Besitz geht. Darin werden unter anderem Ausnahmen von der Zwangsablieferung festgehalten. Auch die Behandlung solcher Juden, die in "Mischehen" mit nichtjüdischen Personen leben, wird eingegangen.