Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Beteiligter der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 10. Februar 1955.
Arthur Schmidt legt im Auftrag seines Mandanten Ernst Teichmann Revision gegen das Urteil vom 16.12.1954 (siehe Dok 89.3.0) ein. Die Vergehen Teichmanns seien von der damaligen Staatsführung gebilligt worden und hätten sich nicht außerhalb der gesetzlichen Regelungen befunden. Außerdem sei der Vorgang durch drei Jahre Internierungshaft ausreichend verbüßt.