Von Siekmann Christian , 24 Januar 2025
Der Bevollmächtigte der Juden in Kassel wird von behördlicher Seite dazu aufgefordert, die Organisation der Abgabe neuwertiger und alter Kleidungsstücke der im gleichen Ort wohnenden Juden zu übernehmen und zu gewährleisten. Betroffen sind hiervon u.a. Hausgemeinschaften, Krankenanstalten und Kinderheime. Die Kleidungsstücke und Spinnstoffwaren sollen sauber und und ohne jegliche Kennzeichnung sein. Die Abgabe solle anonym vorgenommen werden. Auf der Rückseite von Bl. 96 befindet sich ein Muster zur korrekten Angabe der Daten etc. Bei Verstößen werden strengste staatspolizeiliche Maßnahmen in Aussicht gestellt (u.a. Überführung in ein Konzentrationslager). Von der Anordnung ausgenommen sind Juden ausländischer Staatsangehörigkeit in unbesetzen Gebieten. Die Abgabe der Gegenstände erfolgt entschädigungslos. Die Durchführung obliegt dem Bevollmächtigten der Juden in Kassel, Hans Isreal Oppenheim.
Seite
5
Bestand/Signatur
HStAm 180 Marburg, Nr. 4826, Bl. 96, 96v, 99, 104 und 104 v
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Behördliche Anordnung zwecks Konfiskation von (Alt-)Kleidung der jüdischen Bevölkerung. Rundschreiben an den Bevollmächtigten der Juden in Kassel, 13. Juni 1942
Datum bis: Jahr
1942
Legacy-ID
7890
Datum bis: Monat
06
Datum bis: Tag
13
Datum von: Jahr
1942
Datum von: Monat
06
Datum von: Tag
13
Institution-Autor
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
12
Ungefähres Datum
Nein