Urteil der Strafkammer III des LG Marburg vom 11. August 1950 in der Strafsache gegen Stollberg und Peilstöcker wegen der Synagogenbrandstiftung Marburg.
(- 2 KLs 13/49 -)
Der Angeklagte Peilstöcker wird freigesprochen.
Teil 2 der schriftlichen Ausfertigung des Urteils
Gegen das Urteil haben sowohl der verurteilte Kurt Stollberg als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, die aber vom Oberlandesgericht Frankfurt am 6. Juni 1951 beide verworfen wurden, so dass das Urteil des Marburger Landgerichts rechtskräftig wurde.