Von Pfeffer informiert die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks über Richtlinien bei der Aufstellung von Tafeln und Schilder mit judenfeindlichen Aufdrucken. Grundsätzlich sei jedem erlaubt, auf seinem Privatgrundstück Schilder aufzustellen, sofern sie vom Aussehen her nicht mit offiziellen Bekanntmachungen verwechselt werden können, sie nicht auf öffentlich Plätzen stehen, ihre Aufschriften von vorbeifahrenden Ausländern nicht als "Greuelpropaganda" bewertet werden können und sie durch Aufmachung und Schrift kein öffentliches Ärgernis erregen. Als Beispiel wird genannt, dass eine Aufschrift wie "bei Juden nicht zu kaufen" nicht erlaubt ist, allerdings Sätze wie "kauft nur in deutschen Geschäften" zulässig seien.
Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 L.A Marburg 4823 Bl.141 r-v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Geheimes und streng vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel zur Frage der Aufstellung von Schildern und Tafeln mit antisemitischen Aufschriften, 27. November 1934.
Datum bis: Jahr
1934
Legacy-ID
6668
Datum bis: Monat
11
Datum bis: Tag
27
Datum von: Jahr
1934
Datum von: Monat
11
Datum von: Tag
27
Institution-Autor
Staatspolizeistelle Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
11
Ungefähres Datum
Nein