Schreiben an die preußischen Regierungspräsidenten und Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks, den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Industrie- und Handelskammern in Kassel, Hanau und Fulda, die Handwerkskammer in Kassel, das Dezernat A. II Jud (Feld) im Regierungspräsidium Kassel und die Gauleitung der NSDAP in Kassel.
Bezugnahme auf die Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938. Da sich Unzuträglichkeiten sonst nicht vermeiden ließen, sei die Betätigung jüdischer Friseure und Bestattungsunternehmer weiterhin erlaubt.