Von Rack Katrin , 24 Januar 2025

Schreiben an die preußischen Regierungspräsidenten und Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks, den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Industrie- und Handelskammern in Kassel, Hanau und Fulda, die Handwerkskammer in Kassel, das Dezernat A. II Jud (Feld) im Regierungspräsidium Kassel und die Gauleitung der NSDAP in Kassel.

Bezugnahme auf die Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938. Da sich Unzuträglichkeiten sonst nicht vermeiden ließen, sei die Betätigung jüdischer Friseure und Bestattungsunternehmer weiterhin erlaubt.

Seite
DIN A4/1
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wildungen 1234 Bl. 49 r
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Verfügung des Reichswirtschaftsministers betreffend Genehmigung der weiteren Betätigung jüdischer Friseure und Bestattungsunternehmer, 24. August 1939.
Legacy-ID
6881
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
08
Datum von: Tag
24
Einmaldatum
Nein
Institution-Autor
Reichswirtschaftsminister
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
9
Ungefähres Datum
Nein