Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Staatspolizeiaussendienststelle in Hanau.
Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister und die Gend.Obermeister in Marburg und Kirchhain.
Als "Emigranten" seien Personen anzusehen, die sowohl vor als auch nach dem 30. Januar 1933 aus politischen Gründen Deutschland verlassen hätten. Zudem wird für jüdische "Emigranten" auf die Verfügung vom 11. Juni 1936 verwiesen, dieser zufolge der Zeitpunkt der "Emigration" für die Feststellung der "Emigration" unrelevant sei.