Aufgrund des schlechten psychischen und physichen Zustandes seines Mandanten Hans Steih, bittet Rechtsanwalt Heinz Wagner darum diesen von der Fortdauer der Untersuchungshaft zu verschonen.
Ein urschriftlich beigefügtes ärztliches Gutachten erklärt Hans Steih aufgrund des Gesundheitszustandes für nicht mehr haftfähig.