Hinweis des Reichswirtschaftsministers Funk, dass im nächsten Reichsgesetzblatt die "Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ausübung der "Reisevermittlung"" veröffentlicht wird. Damit wird allen Juden die gewerbsmäßige Ausübung der "Reisevermittlung" vom 1.Juni 1939 ab untersagt. Um die "Auswanderungstätigkeit" auch weiterhin zu fördern, gilt dies nicht für diejenigen "Reisevermittler", die gleichzeitig die Auswanderungsagentenerlaubnis nach dem Gesetz vom 9.Juni 1897 besitzen.
Aus Kassel geht das Schreiben an die Polizeipräsidenten und Landräte des Bezirks.