Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks mit Ausnahme des Landrats in Frankenberg.
Bei der Beschwerdesache wurde die Frage behandelt, in welchen Fällen ein "Kaufvertrag" nicht genehmigt werde. Laut der Entscheidung seien die Nichtmitgliedschaft in der NSDAP oder die kirchliche Einstellung des "Käufers" kein Hinderungsgrund, einen "Kaufvertrag" abzuschließen.