Schreiben des Rechtsanwaltes von Ernst Teichmann an das Landgericht Marburg betreffend Stellungnahme zum Antrag auf Revision im Verfahren gegen die Beteiligter der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 20. Dezember 1951.
Arthur Schmidt erwidert als Rechtsanwalt von Ernst Teichmann auf den Revisionsantrag des Marburger Oberstaatsanwaltes (vgl. Dok 91.2), dass die bisherigen Verfahren eindeutig erwiesen hätten, dass Teichmann nicht als Rädelsführer in Frage komme, die Ausschreitungen sogar zu mildern versucht habe. Die Revision sei also unbegründet.