Die Staatspolizeistelle Kassel ordnet an, den jüdischen Gemeinden mitzuteilen, dass sie Luftschutzräume selbst einzurichten hätten und der Ausgang nach 20 Uhr für Juden verboten sei. Diese Anordnungen dürften laut Befehl des Reichsführers SS nicht in Zeitungen und öffentlichen Erlassen bekanntgegeben werden.
Weiterleitung des Funkspruchs mit jeweiliger Angabe der Uhrzeit an den Oberbürgermeister Pol. Hauptwachtmeister Wild, die Landratsämter in Ziegenhain und Frankenberg und die Gendarmeriemeister, wobei die Gendarmeriemeister den Auftrag erhalten, das Erforderliche zu veranlassen.
Seite
DIN A5/3
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 4837 Bl. 87-88 r
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Funkspruch der Staatspolizeistelle Kassel betreffend eigene Einrichtung von Luftschutzräumen durch jüdische Gemeinden und Verbot des Ausgangs für Juden nach 20 Uhr, 10. September 1939.
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
6740
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
10
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
10
Institution-Autor
Staatspolizeistelle in Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein