Der Landrat ergänzt seine Verfügung vom 28. August 1942 und weist nocheinmal auf die Bestimmungen zum Transport der Güter der Deportierten hin, weiterhin haben sich die Juden am 6.9. um 9 Uhr auf dem Hauptbahnhof Marburg einzufinden. Das Gepäck, dass seperat transportiert werden soll, muss bereits am 3.9.1942 aufgegeben werden. Auf der Rückseite geht es um das Schicksal des Juden Ludwig Abt, der gelähmt ist und per Fuhrwerk nach Marburg gebracht werden soll. Er besitzt kein Bargeld oder brauchbare Ausrüstungsgegenstände, seine 400 RM an Wertpapieren werden vom Vormundschaftsgericht verwaltet. Die letzte Eintragung vom 5. September lautet, dass Ludwig Abt "abgemeldet, und auf den Ausweispapieren "ausgewandert" eingetragen ist."
Seite
Din A4, 2 Seiten
Bestand/Signatur
HStAM 330 Kirchhain Bl. 128 r - v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Anweisungen des Landrats in Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain, betreffend die Deportation der Juden aus Kirchhain, 30. August 1942
Datum bis: Jahr
1942
Legacy-ID
6931
Datum bis: Monat
08
Datum bis: Tag
30
Datum von: Jahr
1942
Datum von: Monat
08
Datum von: Tag
30
Institution-Autor
Der Landrat des Kreises Marburg an den Bürgermeister in Kirchhain
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
17
Ungefähres Datum
Nein