Von Siekmann Christian , 24 Januar 2025

"Durch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 scheiden die Juden vom 1. Januar 1939 ab als Unternehmer aus dem Einzelhandel, dem Handwerk und dem Marktverkehr endgültig aus."

Aufgrund der Reichspogromnacht geschlossende jüdische Geschäfte sollen nicht wieder eröffnet werden. Ausnahmen nur, sofern der Besitz in nichtjüdische Hände übergegangen ist. Selbiger Erlass gilt für jüdische Gaststätten. Die Verordnung betrifft auch Juden ausländischer Staatsangehörigkeit.

Bei der Durchführung der "laufenden Entjudungsgeschäfte" sei "sorgfältig dauf zu achten, daß deutsche Exportinteressen, soweit irgendmöglich, berücksichtig werden."

Jüdische Großhandels- und Fabrikationsbetriebe werden in ihrer wirtschaftlichen Funktion vorläufig noch nicht vom Erlass betroffen. 

 

Seite
2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg, Nr. 2939, Bl. 55 und 55v
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Kurztitel
Reichswirtschaftsminister an die Regierungspräsidenten betreffend die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 (RGBL. I S. 1580). Berlin, 18. November 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
8027
Datum bis: Monat
11
Datum bis: Tag
18
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
11
Datum von: Tag
18
Institution-Autor
Reichswirtschaftsminister
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
12
Ungefähres Datum
Nein