Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 14.8.1951 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 12. Dezember 1951.
Oberstaatsanwalt Dr. Rahn legt gegen das Urteil vom 14.8.1951 (siehe Dok 88.6.0) gegen die als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 angeklagten Walter Biedermann sowie Ernst und Otto Teichmann Revision ein.
Die Rädelsführerschaft der drei Personen sei zu Unrecht verneint worden.