Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Privilegien, Pogrome, Emanzipation - Juden in Mittelalter und Neuzeit

Einführung

von Reinhard Neebe

Die vorliegende Online-Dokumentation „Privilegien, Pogrome, Emanzipation - Juden in Mittelalter und Neuzeit“ ist entstanden im Zusammenhang des DigAM-Projektschwerpunktes zur „Verfolgung der Juden während der NS-Zeit“. In Vorbereitung der Ausstellung „Pogromnacht - Auftakt am 7. November 1938 in Hessen“ (Nov. 2008-Mai 2009) anlässlich der 70. Wiederkehr der Novemberpogrome 1938 wurden umfangreiche Bestände im Hessischen Staatsarchiv Marburg zur Judenpolitik im Nationalsozialismus systematisch durchforscht. Hierbei wurde eine Vielzahl relevanter Dokumente digital erfasst und in verschiedenen Online-Ausstellungen von DigAM einer interessierten Öffentlichkeit erstmals barrierefrei zugänglich gemacht.

Die bei DigAM präsentierten Online-Ausstellungen zur Judenverfolgung im Nationalsozialismus beruhen einerseits auf einer thematisch fokussierten Auswahl der Dokumente unter der Prämisse einer ausstellungsdidaktisch notwendigen Reduktion. Hierzu gehört insbesondere die zentrale Ausstellung im Staatsarchiv Marburg:
Pogromnacht - Auftakt am 7. November 1938 in Hessen

Andererseits wird der bei DigAM vorliegende digitale Dokumentenfundus für weitergehende, eigenständige Recherchen komplett abgebildet - die Quellen sind hier entweder nach Provenienz geordnet oder in einer chronologisch-thematischen Systematik erfasst. Siehe hierzu die Ausstellungen: 

Quellen zur Geschichte der Juden in Hessen 1933-1945 
"Jedenfalls wird jetzt tabula rasa gemacht ..." Pogromnacht 1938 und der Weg in den Holocaust.
Gesetze und Verordnungen zur Judenpolitik 1933-1945

Im Zuge der Aufarbeitung der Dokumente zur Judenverfolgung im Nationalsozialismus ergab sich sehr bald die Frage nach einer weiterreichenden historischen Kontextualisierung, die im Rahmen der o.g. Ausstellungen nicht zu leisten war. Wenn die Novemberpogrome 1938 als eine zentrale Wegmarke zu interpretieren sind, von der aus der Weg in den Holocaust vorgezeichnet war, dann ist zu fragen nach der historischen Qualität des Zivilisationsbruchs im eliminatorischen Rassenantisemitismus des NS-Regimes, der sich spätestens 1938 unverhüllt dokumentierte.
Der Blick wendet sich damit zurück auf die lange Geschichte der Juden in Deutschland und Europa – und zwar im Spannungsfeld gegenläufiger und auch komplementärer Entwicklungen und Prozesse. „Privilegien – Pogrome –Emanzipation“, diese Begriffe stehen für das ambivalente, widerspruchsvolle Spektrum im sozialen, ökonomischen und politischen Beziehungssystem zwischen jüdischer Minderheit und christlicher Mehrheitsbevölkerung in Mittelalter und Neuzeit.

In der vorliegenden Ausstellung liegt der Fokus auf den Veränderungen und Widersprüchlichkeiten der rechtlichen Situation der Juden in Deutschland seit dem hohen Mittelalter. Hierzu war es erforderlich, wegweisende Privilegien und Judenordnungen in Auswahl aufzunehmen, gleichzeitig konnten aber auch zentrale, bislang nicht publizierte Schlüsseldokumente aus dem Staatsarchiv Marburg erstmals digital erschlossen und online zugänglich gemacht werden.

Hierzu zählt insbesondere das große Speyrer Judenprivileg Kaiser Karl V. aus dem Jahre 1544, das als eine direkte Anwort auf die bekannten judenfeindlichen Schriften Luthers von 1543 gelesen werden muss. Von hier aus spannt sich einerseits der Bogen zurück zur kaiserlichen Privilegienpolitik im Mittelalter, insbesondere dem Judenprivileg Kaiser Friedrich II. aus dem Jahre 1236, andererseits unmittelbar auch zur nationalsozialistischen Judenpolitik: Hierfür steht exemplarisch die Schrift des thüringischen Landesbischofs Martin Sasse „Martin Luther über die Juden: Weg mit ihnen!“, in der die brennenden Synagogen im November 1938 in schließlicher Umsetzung der Lutherschen Forderungen als „gottgesegneter Kampf des Führers“ zur endgültigen Brechung der Macht der Juden in Deutschland gerühmt werden.

Zu danken habe ich den studentischen Praktikanten Sebastian Haus, Jakob Nordmeyer und Annalena Schmidt von den Universitäten Gießen und Marburg, die das Kapitel III „Judenpolitik in der Neuzeit“ in großen Teilen selbständig bearbeitet und gestaltet haben. 

Reinhard Neebe

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Juden in Mittelalter und Neuzeit
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Räume

Das Beispiel Roth (Krs. Marburg-Biedenkopf): Sozialer und wirtschaftlicher Strukturwandel im ländlichen Raum im 19. Jh.

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Originalbeitrag von Annegret Wenz-Haubfleisch

Die Entwicklung bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert

Das Dorf Roth bildete zusammen mit Argenstein und Wenkbach das sogenannte Schenkisch Eigen, ein Gericht, das den Schencken zu Schweinsberg unterstand. Bereits 1332 hatten diese von Kaiser Ludwig d. Bayern das Privileg erlangt, in ihrer Stadt Schweinsberg vier Juden ansiedeln zu dürfen (HSTAM Urk. 134 Nr. 4). Wie andere landsässige Adelsfamilien erlaubten sie Juden spätestens in der Frühen Neuzeit die Niederlassung auch in ihren Dörfern. In einem Türkensteuerregister von 1594/95 lassen sich im „Eigen“ erstmals sieben Juden nachweisen, die zusammen 200 Gulden versteuerten (HSTAM 74 Nr. 47).

Mitte des 18. Jahrhunderts lebten in Roth, das damals etwa 350 Einwohner zählte, rund 38 Juden in neun Familien, was einem Bevölkerungsanteil von rund 10 Prozent entsprach. Im Raum Marburg folgte Roth unmittelbar auf Schweinsberg, wo ungefähr 44 Juden lebten. Im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl besaß das kleine Dorf an der Lahn zu dieser Zeit sicher mit Abstand die größte jüdische Gemeinde. Bekannt sind diese Zahlen aus der sogenannten Judenstättigkeit von 1744, einer die gesamte Landgrafschaft – mit Ausnahme der ehemaligen Grafschaft Hanau – betreffenden landesherrlichen Erhebung, die zugleich Bestimmungen darüber traf, welche Juden im Lande bleiben und welche dieses verlassen mussten. Die Erhebung zielte darauf, die weniger wohlhabenden Juden zu identifizieren und rigoros des Landes zu verweisen. Im Falle Roths durften nur zwei jüdische Familien am Ort verbleiben (siehe Dok. 1)  Vor der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist wenig über die Lebensumstände der Rother Juden bekannt. Genauere Aufschlüsse liefert die aus steuerlichen Gründen erfolgte Katasteraufnahme von 1773, der die Vermessung der Gemarkung und Anlage einer Katasterkarte 1766/69 vorausging (Dok. 3.0 und zwei Ausschnitte). Ausweislich dieser Quellen lebten in Roth zwei jüdische Familien mit Hausbesitz und zwei Bettelweiber. Die beabsichtigte Ausweisung der Juden war also tatsächlich durchgeführt worden. Die Häuser sind identifizierbar, sie lagen nebeneinander, wobei an eines eine Synagoge angebaut war. Weitere Immobilien besaßen diese Juden nicht; gemäß den Judenordnungen von 1739 und 1749 (siehe Raum 10, Dok. 4 und 5) war es ihnen ja auch verboten, „Feldgüter“ zu kaufen.

Das 19. Jahrhundert

Demographische Entwicklung

Unter napoleonischer Herrschaft (1807-1813) erlangten Juden die bürgerliche Gleichstellung, die auch die Freizügigkeit in der Wahl des Wohnortes beinhaltete (siehe Raum 11, Dok. 2, Art. 5). Das Aufenthaltsrecht wurde also nicht mehr durch einen landesherrlichen Schutzbrief oder Toleranzschein erworben und reglementiert. Für die Rekonstruktion der demographischen und sozialen Entwicklung ist Art. 15 der Verordnung zur Einrichtung eines Konsistoriums von 1808 wichtig, schrieb dieser den Juden doch vor, feste Nachnamen anzunehmen (siehe Raum 11, Dok. 4). Die Gewohnheit, als Nachnamen den jeweiligen Vatersnamen dem Vornamen hinzuzusetzen, mussten sie folglich aufgeben. Dadurch entstanden in der jüdischen Bevölkerung erstmals feste Familiennamen.

Von dem erwähnten Recht, den Wohnort frei wählen zu dürfen, machten Juden in Roth in napoleonischer Zeit mehrfach Gebrauch, ließen sich nieder und heirateten in die bestehenden beiden Familien ein. Nach dem Ende des Königreichs Westphalen, als der kurhessische Staat die bürgerliche Gleichstellung der Juden wieder einschränkte, erneut kontrollierend und reglementierend in die jüdischen Angelegenheiten eingriff und hierzu Übersichten der jüdischen Einwohner anlegen ließ, können wir jedenfalls vier jüdische Ehepaare mit Kindern in Roth nachweisen (Dok. 2.0). Geburts-, Heirats- und Sterberegister, die die jüdischen Gemeinden zwischen 1824 und 1874 zu führen hatten und für Roth vollständig erhalten sind, lassen die demographische Entwicklung nachvollziehen, die ausgesprochen dynamisch war. 1864 zählte die jüdische Gemeinde Roth 55 Mitglieder bei einer geschätzten Einwohnerschaft von etwa 500, so dass der Anteil von 10 Prozent des Jahres 1744 in etwa wieder erreicht wurde. Auch in dieser Zeit war die Rother jüdische Gemeinde, relativ betrachtet, eine der größten im damaligen Kreis Marburg. Die Entwicklung einer Familie bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert ist beispielhaft anhand einer Stammtafel veranschaulicht (siehe Dok. 2.2). Die Anzahl der Familien verdoppelte sich auf acht und blieb bis Ende des 19. Jahrhunderts konstant. Die Familien hatten jedoch wesentlich weniger Kinder.

Die demographische Entwicklung der Juden in Roth und im Kreis Marburg lag im Trend der Zeit. Das dauerhafte Niederlassungsrecht „schuf die Voraussetzungen für eine Stabilisierung der jüdischen Minderheit im Rahmen der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung“ (Battenberg, Juden, S. 277). In Städten und Dörfern in allen Teilen Hessens nahm die Zahl der jüdischen Einwohner kräftig zu bis in die 1870er Jahre des 19. Jahrhunderts. Danach hielt die Vermehrung nicht mehr mit der des christlichen Bevölkerungsanteils Schritt, so dass der jüdische Anteil prozentual sank. Ein weiteres Moment war die Verstädterung seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Stärker als die übrige Bevölkerung zog es die Juden in die Städte.

Wirtschaftliche Entwicklung

Wie bereits erwähnt, bestand im 18. Jahrhundert das strikte Verbot, landwirtschaftlich nutzbare Liegenschaften zu erwerben. Demzufolge besaßen die beiden jüdischen Familien in Roth nicht einmal ein Gärtchen, sondern lediglich ihre Wohnhäuser und ein kleines zugehöriges Höfchen. Der kurhessische Staat liberalisierte diese Beschränkungen Zug um Zug. Bereits aufgrund der Kurhessischen Verordnung "die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen als Staatsbürger betreffend" vom 14. Mai 1816 erhielten Juden die Möglichkeit, landwirtschaftliche Flächen zu erwerben, allerdings durften sie diese in den nächsten zehn Jahren weder veräußern, noch an Nicht-Juden verpachten (siehe Raum 13, Dok. 2, § 10). Das "Gesetz zur gleichförmigen Ordnung der besonderen Verhältnisse der Israeliten", vom 29. Oktober 1833 enthält keine Beschränkungen des Immobilienverkehrs für Juden mehr. Dieser war im Übrigen erst durch die 1832 erfolgte Ablösung der Grundlasten, die sog. Bauernbefreiung, vollständig liberalisiert worden. Ferner hatten Juden bereits 1816 Zugang zu allen Erwerbszweigen erhalten, also auch zu Handwerk und Landwirtschaft (siehe Raum 13, Dok. 2, § 1).

Diese Regelungen waren jedoch nicht Ausdruck einer besonders liberalen Haltung, sondern der kurhessische Staat verfolgte die Absicht, die Gleichstellung der Juden mit quasi erzieherischen Maßnahmen zu verbinden, sie von dem mit Misstrauen beäugten Geldverleih und von Handelsgeschäften abzubringen und sie den als Basis des Staates idealisierten Handwerken und der Landwirtschaft zuzuführen. Überdies schuf er innerhalb der Juden eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“, kam die Gruppe der sog. Nothändler, die sich von bescheidenen Handelsgeschäften wie Viehhandel im Kleinen, Trödel und Handel mit Faustpfändern ernährte, doch nicht in den Genuss der bürgerlichen Rechte (siehe Raum 13, Dok.2, § 15).

In Roth (wie auch in den anderen Orten der Region) lässt sich beobachten, dass die jüdischen Familien von ihren neuen Rechten, sich im Immobilienverkehr zu betätigen, sogleich Gebrauch machten. Mit einer Ausnahme erwarben alle Familien rasch ganze Gehöfte mit entsprechenden Nebengebäuden und angrenzenden Gärten. Außerdem stiegen zwei dieser Familien sogleich in den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen ein (Dok. 3.3 bis 3.5), im Laufe des 19. Jahrhunderts erwarben alle außer einer Familie Acker- und Weideland. Dabei zeigt sich, dass Äcker und Wiesen nicht zur Grundstücksspekulation gekauft wurden, offenbar auch nicht verpachtet wurden, sondern durchaus selbst bestellt und innerhalb der Familien vererbt wurden, wie die Auflassung von Isaak Höchster an seinen jüngeren Sohn Herz von 1839 zeigt (Dok. 3.5). Dazu hielten manche Juden auch einen kleinen Viehbestand (Dok. 3.6).

Aber wurden sie dadurch zu Bauern? Die Antwort lautet eindeutig nein. Der Umfang der landwirtschaftlichen Flächen blieb vergleichsweise gering, wenn auch bei manchen größer als in sozial schwachen christlichen Familien des Dorfes (Dok. 3.6). Ihr Haupterwerb, der aus Berufsstatistiken der Zeit hervortritt, war der Handel (mit Vieh, Textilien, Kurzwaren; Dok. 4.0-4.2) sowie die Metzgerei (siehe Dok. 2.0). Dem Handwerk wandten sich Rother Juden überhaupt nicht zu, was andernorts jedoch durchaus der Fall sein konnte. Es lässt sich also festhalten: sie nutzten die neuen Möglichkeiten im Immobilienverkehr, um „Nebenerwerbsbauern“ zu werden.

Auch hier lagen die Rother Juden im Trend der Zeit. Der kurhessische Staat erreichte sein „Erziehungsziel“ bis auf wenige Ausnahmen nicht. Die Juden blieben bei ihren althergebrachten Gewerben. Aus den Beobachtungen folgt aber doch: Vielen Landjuden ging es im 19. Jahrhundert wirtschaftlich so gut, dass sie in der Lage waren, Gehöfte und landwirtschaftlich genutzte Flächen zu erwerben. Dieser Landbesitz und die gehaltenen Tiere bedeuteten eine zusätzliche wirtschaftliche Absicherung, die Existenz stand also nun auf mehreren Füßen. Ein solches Wirtschaften war im Übrigen typisch für die christliche Bevölkerung von Roth. Es gab zahlreiche Familien, die von der Landwirtschaft und einem Gewerbe lebten, anders als die Juden zumeist von einem Handwerk.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die jüdische Gemeinde Roth im 19. Jahrhundert eine ausgesprochen dynamische demographische Entwicklung nahm, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sogar etwas stärker wuchs als der christliche Anteil. Die Zahl der Familien verdoppelte sich dabei von vier auf acht. Prozentual gesehen erreichte sie bei weitem den höchsten jüdischen Bevölkerungsanteil im Altkreis Marburg (d.h. ohne Kirchhain). Die erweiterten Möglichkeiten wirtschaftlicher Betätigung nutzten die Juden, indem die meisten von ihnen Land erwarben, wahrscheinlich auch selbst bewirtschafteten und damit ihren Wohlstand vergrößerten, ohne dass diese Aktivitäten auf dem Agrarsektor ihr Haupterwerb wurden. Von Anfang an bestand eine klare soziale Differenzierung zwischen den einzelnen jüdischen Familien. Zwei Familienverbände – Höchster bzw. Höxter und Stern – standen über Jahrzehnte an der Spitze der sozialen Leiter.


Literatur

Battenberg, J. Friedrich, Juden und Antisemitismus, in: Handbuch der hessischen Geschichte, Bd. 1. Bevölkerung, Wirtschaft und Staat in Hessen 1806-1945, hrsg. von Winfried Speitkamp (Veröff. der Hist. Komm. für Hessen, Bd. 63), Marburg 2010, S. 275-291.

Demandt, Karl E., Die hessische Judenstättigkeit von 1744, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 23, 1973, S. 292-332.

Greve, Barbara, Der Ackerbau der Israeliten. Ein Beitrag zu Theorie und Praxis der kurhessischen Judenemanzipation, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 97, 1992, S. 107-126.

H
entsch, Gerhard, Gewerbeordnung und Emanzipation der Juden im Kurfürstentum Hessen (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, Bd. IV), Marburg 1979.

Kropat, Wolf-Arno, Die Emanzipation der Juden in Kurhessen und Nassau im 19. Jahrhundert, in: Neunhundert Jahre Geschichte der Juden in Hessen. Beiträge zum politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, Bd. VI), Wiesbaden 1983, S. 325-349.

 

 

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Der "Berliner Antisemitismusstreit" (1879-1881) und der " Verein zur Abwehr des Antisemitismus" (VAA) (Bsp. Marburg 1891/92)

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Ende der 1870er Jahre entwickelte sich in Berlin ausgehend von den Journalisten Wilhelm Marr und Otto Glagau, sowie dem protestantischen Hofprediger Adolf Stöcker eine neuartige politische Strömung, in deren Mittelpunkt die Bekämpfung des Judentums und die Rücknahme der seit 1869 rechtlich durchgesetzten Gleichberechtigung der Juden stand. Für diese Form der Judenfeindschaft bürgerte sich bald der Neologismus „Antisemitismus“ ein, der im Umfeld Glagaus auftauchte und im Unterschied zum traditionellen, meist religiös konnotierten Antijudaismus eine säkularisierte, biologistisch unterfütterte Gesellschaftsanalyse präsentierte, welche die Juden nicht mehr als religiöse Gemeinschaft, sondern in erster Linie als fremde Rasse mit wesenstypischen Eigenschaften definierte, die jedem Juden gleich welchem sozialen Umfeld Eigen seien. Eine solche jüdische Rasse assoziierte man mit den bedrohlichen und negativen Entwicklungen der Zeit. In den Juden glaubte man die zentralen Verursacher und Nutznießer der komplexen und krisenhaft verlaufenden Veränderungen der hereinbrechenden Moderne erkannt zu haben. In diesem Sinn verstand sich der Antisemitismus als Weltdeutung mit universeller Erklärungskraft. Er inszenierte sich sowohl als Ablehnung der Sozialdemokratie wie auch als Kritik am Liberalismus, dem dominierenden Gesellschaftsmodell der letzten Jahrzehnte. Innerhalb kürzester Zeit avancierte der Antisemitismus zu einem sehr wirkmächtigen Deutungsmodell der wirtschaftlichen Krise der 1870er und 1880er Jahre. Viele neue Parteien wie die 1878 von Stöcker gegründete „christlich-soziale Arbeiterpartei“ fundierten ihre Programmatik in erster Linie auf dem Antisemitismus. Angesprochen wurden zunächst vor allem jene gesellschaftlichen Schichten, die sich vom Wirtschaftsliberalismus der letzten Jahrzehnte benachteiligt fühlten – vor allem Bauern, Handwerker oder Kleinunternehmer.

Diese moderne Form der Judenfeindschaft beschränkte sich allerdings nicht nur auf die unteren Bevölkerungsschichten und das Kleinbürgertum. Auch in den intellektuellen, bildungsbürgerlichen Schichten fand der Antisemitismus Anklang. Viele studentische Verbindungen gaben sich antisemitische Satzungen. 1880 veröffentliche der damals sehr renommierte Berliner Historiker Heinrich von Treitschke, ein führender Intellektueller und Vertreter der nationalliberalen Partei, einen zeitdiagnostischen Aufsatz in den „Preußischen Jahrbüchern“ mit dem Titel „Unsere Aussichten“. Treitschke lieferte der antisemitischen Bewegung darin eine intellektuelle Rechtfertigung, indem er die „Judenfrage“, d.h. den Zuzug von Juden aus dem besonders „fremden polnischen Judenstamme“ Osteuropas und den mangelnden Assimilationswillen der deutschen Juden, zu einer nationalen Existenzfrage erhob, über die der Fortbestand der Einheit der deutschen Nation entschieden werde. Das Renommee Treitschkes sorgte dafür, dass seine Thesen über mehrere Monate hinweg im so genannten „Berliner Antisemitismusstreit“ auf das Heftigste diskutiert wurden. Letztendlich machten Treitschkes Sympathien für die antisemitische Bewegung den Antisemitismus auch in bürgerlichen Kreisen vertretbar, was zur Diffundierung der Judenfeindlichkeit in der reichsdeutschen Gesellschaft beitrug.  

Treitschkes Artikel hatte eine eindeutig antiliberale Stoßrechnung. Man kann seine Thesen als Ausdruck der liberalen Zweifel am eigenen Geschichtsbild betrachten, als implizite Korrektur des egalitären, emanzipatorischen Fortschrittsoptimismus. In den Krisenjahren der 1870er Jahre, die die Fortschrittseuphorie des Wirtschaftsliberalismus zunichte machten und in einer Zeit, in der Bismarck seiner Politik durch die innenpolitische Wende von 1878/79 eine eindeutig konservative Ausrichtung gab, befand sich der Liberalismus in einer tiefen Legitimationskrise. Viele Liberale zeigten sich besorgt um die rasche Ausbreitung und Anerkennung, die die antisemitische Gesinnung in allen Gesellschaftskreisen fand. Sie deuteten den Antisemitismus als Angriff auf hehre liberale Prinzipien, betrachteten ihn zunächst allerdings noch als Überbleibsel einer dunklen rückständigen Zeit, womit dessen moderner Charakter und somit dessen Brisanz ein stückweit verkannt wurde. Ende der 1880er Jahre, drei Jahre nach dem mit Otto Böckel als erster Vertreter einer antisemitischen Partei in den Reichstag gewählt wurde, formierte sich im liberalen Bürgertum jedoch erster Widerstand gegen den Antisemitismus. Im Frühjahr 1890 gründeten eine Reihe liberaler Persönlichkeiten um Theodor Mommsen, Heinrich Mann und Hugo Preuß den „Verein zur Abwehr des Antisemitismus“ (VAA), dessen oberstes Ziel in der Zurückdrängung des Antisemitismus im Kaiserreich lag. Hauptwaffe in dieser Auseinandersetzung war das Zentralorgan des Vereins, „die Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus“, das zwischen 1891 und 1924 (ab 1925 weitergeführt als „Abwehrblätter“) einmal wöchentlich kritisch über die Aktivitäten der Antisemiten berichtete.

Der VAA verstand sich offiziell als überkonfessionelle Organisation, war aber in erster Linie humanistisch-protestantisch geprägt. Zwar gehörten auch einige Juden dem VAA an; diese traten jedoch nicht besonders in Erscheinung. Politisch richtete sich der VAA am Liberalismus aus, an Meinungs- und Gewissensfreiheit, rechtlicher wie politischer Gleichberechtigung unabhängig von der Konfession, sowie an der Idee der deutschen Nation. Vor allem letzteres Prinzip verschaffte der ideellen Ausrichtung des VAA jeodch mangelnde Kohärenz. Obwohl man den Juden rechtlich die volle Gleichstellung mit den nicht-jüdischen Bevölkerungsteilen ermöglichen wollte, erwartete man von ihnen ein völliges Aufgehen in der deutschen Nation, die man sich ausschließlich christlich vorstellen konnte. Bereitwillig akzeptierten die Mitglieder des VAA die Juden als Rechtssubjekte im Sinne von Staatsbürgern gleicher Rechte. Bei der Anerkennung der Juden als kulturelle Minorität, d.h. hinsichtlich der Toleranz der jüdischen Bräuche und Traditionen, tat sich der VAA jedoch schwer. Hier stand der VAA ganz in der Tradition der Aufklärung Christian Wilhelm von Dohms, der Ende des 18. Jahrhunderts ganz ähnliche Positionen vertrat.

In Bezug auf die Stellung der Juden in der deutschen Nation fand allerdings auch nie eine ausführliche Grundsatzdebatte im VAA statt. Einerseits stand dem offenen Eintreten für das Judentum die Angst entgegen, sich mit dem Vorwurf des Philosemitismus auseinandersetzen zu müssen. In einer in erster Linie über den Protestantismus definierten deutschen Kultur ein gefährlicher Vorwurf. Zum anderen waren die politischen Vorstellungen der Mitglieder zu heterogen, um eine gemeinsame Politik für die Juden, und nicht ausschließlich gegen die Feinde der Juden zu formulieren. Der einende Faktor des VAA blieb allein die Agitation gegen den Antisemitismus.

Die Auseinandersetzung mit den Judenfeinden suchte der VAA in erster Linie in der argumentativen Aufklärung antisemitischer Behauptungen. „Eine kranke geistige oder politische Richtung kann nur im Lichte wahrer Aufklärung und im Geiste der Wahrheit bekämpft werden“, schreiben die Mitteilungen am 15. Januar 1908 und bringen damit sehr prägnant die Vorgehensweise des VAA gegen den Antisemitismus auf den Punkt. Die Mitglieder des Abwehrvereins zeigten sich davon überzeugt, dass dem Antisemitismus der Boden entzogen werden könne, sofern man die Zielgruppen der antisemitischen Bewegungen über die Unwahrheiten der antisemitischen Propaganda informiere.

Dass diese Strategie allerdings nur sehr schwer durchzuhalten war, mussten die Mitglieder der Marburger Ortsgruppe des VAA am eigenen Leibe erfahren. Nach Gründung des VAA Marburg im Herbst 1891 stand die Bekämpfung Otto Böckels im Vordergrund, der 1887 als erster Antisemit in den Reichstag einziehen konnte. Böckel hatte seine politische Basis im Kreis Marburg. In verschiedenen Veranstaltungen und zahlreichen Presseartikeln überprüften die führenden Mitglieder des Marburger Vereins, Georg Winter und Edmund Max Stengel, die Böckelschen Aktivitäten genau auf  politische Nützlichkeit und Wahrheitsgehalt. In den Diskussionsrunden, die der VAA Marburg organisierte (wie am 29. Oktober 1891 und am 24. Februar 1892), mussten die Winter und Stengel aber immer wieder feststellen, dass die Antisemiten an einer sachlichen Auseinandersetzung nur wenig interessiert waren.

Die Aktivitäten des VAA Marburg beschränkten sich daher auch nicht nur auf die Organisation von Informationsveranstaltungen. In einer langen 18-teiligen Artikelserie „Der Antisemitismus in Kurhessen und seine Bekämpfung“ informierte Georg Winter die Leser der Mitteilungen regelmäßig über die Böckel-Bewegung und erarbeitete Strategien, wie der Landbevölkerung aus der wirtschaftlichen Krise geholfen werden könne, ohne der Fremdenfeindlichkeit der Antisemiten folgen zu müssen. Dabei anerkannte Winter die von den Antisemiten politisierte Problemsituation, in der sich die Bauern Kurhessens befanden. Diese lasse sich aber nicht durch Polemiken gegen die Juden lösen. So schade man nur der Einheit der Nation.

Um die Agitation Böckels nicht nur publizistisch, sondern auch praktisch zu bekämpfen, eröffnete der VAA Marburg im Februar 1892 ein Rechtshilfebüro in der Wettergasse, das Hilfe in rechtlichen und landwirtschaftlichen Angelegenheiten anbot – eine Gegengründung zu den Tätigkeiten des Böckelschen antisemitischen Mitteldeutschen Bauernvereins, der ebenfalls Hilfe in landwirtschaftlichen und Rechtsragen versprach. Auf diese Weise versuchte man die Bauern in ihrer Krisensituation zu unterstützen um die Attraktivität der Böckel-Bewegung zu verringern.

Inwieweit die Tätigkeit des VAA Marburg von Erfolg gekrönt war, lässt sich nur schwer beurteilen. Zwar verlor Otto Böckel nach 1893 nach und nach an Rückhalt unter den eigenen Anhängern und Wählern. Der Antisemitismus blieb aber auch nach seinem Niedergang virulent und wurde immer wieder politisch instrumentalisiert. Zudem verebbten die Aktivitäten des VAA Marburg, nachdem dessen engagiertester Vertreter, Georg Winter, nach Magdeburg versetzt wurde. Seine Artikelserie über den kurhessischen Antisemitismus endete im September 1892.

Trotzdem darf man den Einfluss des VAA auf die Meinungsbildung im Kreis Marburg nicht zu gering schätzen. Der Abwehrverein setzte vor allem in den Jahren 1891 und 1892, das heißt in der Hochphase der Böckel-Bewegung, dem Antisemitismus in Kurhessen entscheidenden Widerstand entgegen, den auch Böckel nicht ignorieren konnte. Der antisemitischen Argumentation wurde durch die publizistische Tätigkeit Winters und die Veranstaltungen des VAA die Selbstverständlichkeit genommen.

Sebastian Haus 

Literatur:

Hoffmann, Christhard: Geschichte und Ideologie. Berliner Antisemitismusstreit 1879/81, in: Benz, Wolfgang/Bergmann, Werner (Hg.): Vorurteil und Völkermord. Entwicklungslinien des Antisemitismus, Freiburg 1997, S. 219-251. 

Mehnert, Gottfried: Der Verein zur Abwehr des Antisemitismus in Marburg 1891/92, in: ZHG 108 (2003), S. 215-230.

Zeiß-Horbach, Auguste: Der Verein zur Abwehr des Antisemitismus. Zum Verhältnis von Protestantismus und Judentum im Kaiserreich und Weimarer Republik, Leipzig 2008.

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Der Erste Weltkrieg und die Juden

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Juden im Ersten Weltkrieg

„Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche! Zum Zeichen dessen, dass Sie fest entschlossen sind, ohne Parteiunterschied, ohne Stammesunterschied, ohne Konfessionsunterschied durchzuhalten mit mir durch dick und dünn, durch Not und Tod, fordere ich die Vorstände der Parteien auf, vorzutreten und mir das in die Hand zu geloben.“ So verkündete es Kaiser Wilhelms II.

Vielen jüdischen Deutschen erschien der beginnende Krieg im August 1914 als Chance, Patriotismus zu beweisen. Verbände wie der „Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ ihre Mitglieder 1914 zum Kriegsdienst auf.

Zur Mobilisierung erschienen vielfältige Flugblätter und Aufrufe, z.B. schrieb die „Jüdische Rundschau“:„Wir deutschen Juden kennen trotz aller Anfeindungen in den Zeiten des Friedens heute keinen Unterschied gegenüber anderen Deutschen. Brüderlich stehen wir mit allen im Kampfe zusammen.“ 

Ähnlich formulierte es Ludwig Geiger, der Herausgeber der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" am 21. August 1914.

Etwa 100.000 deutsche Juden wurden zum Soldatendienst eingezogen, davon meldeten sich über 10.000 freiwillig zum Dienst an der Front, ungefähr 12.000 Männer wurden getötet. Dennoch konnte der latente, später der offene Antisemitismus nicht wirklich überwunden werden: die Loyalität der Juden wurde immer wieder angezweifelt.


Udo Engbring-Romang

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Der Reuchlin-Pfefferkorn Streit um die jüdischen Bücher

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

1509 erhielt der Konvertit Johannes Pfefferkorn ein Mandat von Kaiser Maximilian I., das ihn berechtigte,

bucher vnd schri/fften [der Juden] überal zu uistieren [=visitieren] zu erfaren vnd besehen vnd was darunder befun//den die wider die buecher vnd gesatz moisi auch der propheten weren vnd wie obstet vngegrunt / unser hailigen cristen glauben zu schmach vnd übel richten / die selben alle / doch an iedem ort mit wissen ains raths vnd in gegenwurtigkait des pastors / auch zwaier vom rathe oder der ob//erkait von üch zunemen die aweg zethon vnd zu vnder/(d)rrucken.

Pfefferkorn, der laut eigenen Angaben zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern 1504 vom Judentum konvertiert hatte, war seit 1507 schriftstellerisch im Dienste der christlichen Apologetik tätig. Er verfasste mehrere Traktate gegen seine früheren Glaubensgenossen, in denen er gegen sie polemisierte und von der christlichen Obrigkeit Maßnahmen gegen sie forderte. Seine Hauptforderungen waren das Verbot der Zinsnahme, was er nicht durchsetzen konnte, und die Beschlagnahme und Verbrennung der jüdischen Bücher, allen voran des Talmuds.

Nach Erhalt des Mandats machte sich Pfefferkorn eifrig an die Arbeit. In Frankfurt, wo er zunächst versuchte, sein Vorhaben durchzuführen, stieß er auf Widerstand von Seiten der Judenschaft in der Stadt. Diese wandte sich an den Erzbischof von Mainz Uriel von Gemmingen, der ein Schreiben an den Kaiser schickte, in dem er die Kompetenz und das Urteilsvermögen Pfefferkorns bezweifelte und die Einstellung der Beschlagnahme der Bücher forderte. Der Kaiser wiederum beauftragte den Erzbischof, Gutachten von den Universitäten Mainz, Köln, Heidelberg und Erfurt, sowie von dem konvertierten Priester Viktor von Carben, vom Inquisitor Jakob Hochstraten und dem Juristen Johannes Reuchlin zu holen. Die Gutachten sollten beantworten,

ob solliche bücher so sie über die bücher der zehe gebot Moysi / der propheten vnnd psalter des altten testamennts gebrauchen abzethon / göttlich vnnt loblich /unnd unserm hailigen glauben nützlichen sei / vnd zu merung vnd gütt kommen mög.

Von allen verfassten Gutachtern vertrat nur Reuchlin, ein hochangesehener Humanist, Jurist und Hebraist die Meinung, dass den Juden ihre Bücher nicht weggenommen werden sollten beziehungsweise dürften. Alle anderen Gutachten sprachen sich für die Beschlagnahme der Bücher aus. Mittlerweile wurden die bereits konfiszierten Bücher unter Anordnung des Kaisers den Juden zurückgegeben und der ganze Prozess geriet ins Stocken. Pfefferkorn, der von dem Inhalt des Gutachtens Reuchlins erfuhr, verfasste eine Schmähschrift ‚HAndt Spiegel‘, in der er nicht nur erneut gegen die Juden polemisierte, sondern auch Reuchlin angriff und ihm schwere Vorwürfe machte. Er beschuldigte ihn die Juden zu sehr begünstig zu haben, wobei dies für ihn eine Folge der Verführungskraft der Juden war.

Mit diesen Beschuldigungen eröffnete Pfefferkorn die in der Geschichtsschreibung als Bücherstreit bekannte Kontroverse. Reuchlin antwortete auf dieses Werk mit einer eigenen Schrift, dem ‚Augenspiegel‘, in der er die bisherigen Ereignisse schilderte, sein Gutachten druckte, und 34 Unwahrheiten, die im ‚HAndt Spiegel‘ standen, widerlegte. Dieser Schritt sollte sich als gefährlich für Reuchlin erweisen, weil Pfefferkorn ein Exemplar des ‚Augenspiegels‘ an die Dominikaner in Köln schicken ließ, bei denen er seit einiger Zeit Unterstützung fand. Die theologische Fakultät in Köln, mehrheitlich aus Dominikanern bestehend, beauftragte Arnold von Tongern, den ‚Augenspiegel‘ auf den Verdacht der Ketzerei hin zu überprüfen, weil in der Schrift die Juden zu sehr begünstigt würden und Reuchlin die Lehre der Kirche verletzt haben soll.

Als Reuchlin vom Geschehen in Köln erfuhr, nahm er Kontakt mit Tongern und seinem Freund, dem Humanisten Kollin auf und versuchte, diese von seiner Treue zur Lehre der Kirche zu überzeugen. Trotz aller Bemühungen, den Streit um den ‚Augenspiegel‘ beizulegen, drohten die Kölner Reuchlin mit einem Prozess, da er seine Aussagen nicht widerrufen wollte.

Was darauf folgte, kann man nur als Schriftenkampf bezeichnen, der zum einen zwischen Reuchlin und Pfefferkorn, der weitere sechs Schriften gegen die Juden und Reuchlin veröffentlichte, andauerte, zum anderen nun auch zwischen Reuchlin und der theologischen Fakultät in Köln eröffnet wurde. Im Zuge dieser Auseinandersetzung schaltete sich der Inquisitor Jacob Hochstraten ein und leitete ein Gerichtsverfahren gegen Reuchlin ein.

Ab diesem Punkt nahm der Streit eine neue Dimension an. Der Gerichtsprozess fand kein Ende, weil die Akteure sich immer wieder an höheren Instanzen wandten und Unterstützung bei immer mehr Leuten suchten und fanden, die Einfluss auf den weiteren Verlauf der Verhandlungen nahmen. Diese wurden von Mainz, wo der Inquisitionsprozess zuerst stattfand, nach Speyer und schließlich sogar nach Rom verlagert. Dort zögerte aber der Papst lange mit der endgültigen Urteilsverkündung, vielleicht mit der Hoffnung, die Brisanz der Sache würde mit der Zeit nachlassen und ein Ausgleich könnte dann erreicht werden.

Allerdings sollte es noch einige Jahre dauern, bis der Papst sein Urteil fällte. Während der Verhandlungen meldeten sich immer mehr Gelehrte, Fürsten, Bischöfe und andere Geistliche zu Wort und es bildeten sich zwei Lager heraus. Auf der einen Seite standen die Unterstützer Reuchlins, die mehrheitlich Humanisten waren, und auf der Seite der Gegner waren vor allem die scholastischen Theologen. Auch die Vertreter beider Lager starteten nun eine öffentliche Schriftenschlacht, die ihren Höhepunkt in der Publikation der Satire der „Dunkelmännerbriefe“ erreichte.

Was als eine Initiative eines unbekannten und ungebildeten, getauften Juden begann, wurde zu einer großen Affäre, welche die Gemüter der Gelehrtenwelt des frühen 16. Jahrhunderts sehr erregte. Der Streit darüber, ob man gut daran täte, die jüdischen Bücher zu beschlagnahmen und zu vernichten, verwandelte sich durch die Antwort Reuchlins in eine prinzipielle Frage nach dem Status und nach den Rechten der Juden im weltlichen sowie im kirchlichen Bereich. Dieser Streitpunkt entfachte eine innerchristliche Auseinandersetzung über die Lehre der Kirche und darüber, welche Positionen bezüglich der Juden und deren Bücher noch annehmbar wären. Es entzündete sich also ein Streit über (modern ausgedrückt) Redefreiheit und Zensur. Die Herausbildung der zwei Lager ließ den Streit in den Augen der Zeitgenossen als eine Auseinandersetzung zwischen Humanisten, die die via moderna repräsentierten, und den scholastischen Theologen, welche die via antiqua vertraten, erscheinen.

Die Affäre endete erst zehn Jahre nachdem sie begonnen hatte. Der Gerichtsprozess wurde zuungunsten von Reuchlin entschieden und sein „Augenspiegel“ wurde verboten. Aber in der Sache ging es gar nicht mehr um die jüdischen Bücher oder um die Positionen Reuchlins, welche die Juden begünstigten. Vielmehr waren es die Unruhen im Reich, welche die Reformation mit sich brachte, und als man die ‚Causa Reuchlini’ mit der ‚Causa Lutheri’ in Zusammenhang brachte, sah der Papst keine andere Wahl, als Reuchlin zu verurteilen.

Zur Ausstellung:

Im Folgenden soll der Streit anhand folgender Dokumente dargestellt werden: Zuerst sollen Auszüge aus Pfefferkorns Schrift „Judenfeind “ vorgestellt werden. Diese Schrift gab in zugespitzter Form das wieder, was er in anderen Schriften über die Juden schrieb. Insgesamt enthielten die Schriften Pfefferkorns ein bestimmtes Judenbild, wonach die Juden auf der einen Seite Gefangene der eigenen Tradition und ihrer Rabbiner seien. Auf der anderen Seite seien sie schädlich für die Christen und das Christentum. Pfefferkorn spielte in  seiner schriftstellerischen Tätigkeit die Rolle eines Kenners (eines Insiders) des jüdischen Glaubens, der die Schädlichkeit und Erbärmlichkeit der Juden enthüllen will. Dies verlieh seinen Schriften eine relativ große Glaubwürdigkeit.

Als nächstes folgt das Mandat zur Konfiskation der jüdischen Bücher , das Pfefferkorn von Kaiser Maximilian I. erhielt und in seiner Schrift „Zu Lob und Ehre“ 1510 drucken ließ. Das darauffolgende Dokument ist der Brief des Erzbischofs Uriel von Gemmingen an Kaiser Maximilian I., in dem er Zweifel an die Eignung Pfefferkorns zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgabe äußert. Als Antwort darauf erteilte der Kaiser dem Erzbischof die Aufgabe, Gutachten über die Bücher der Juden von mehreren theologischen Fakultäten sowie von verschiedenen Gelehrten aus unterschiedlichen Bereichen zu holen. Dieser Brief Maximilians wurde vollständig in Reuchlins „Augenspiegel“ veröffentlicht. Aus diesem Dokument sollen auch Auszüge aus dem von Reuchlin verfassten 'Ratschlag ' wiedergegeben werden. Diese bieten eine umfangreiche Grundlage für Diskussionen über eine untypische Meinung über die Juden und ihre Rechte im beginnenden 16. Jahrhundert.

Schließlich soll gezeigt werden, dass die Juden nicht ganz untätig blieben, als es darum ging, sich gegen androhende Verfolgungen zu wehren und für die eigenen Rechte zu kämpfen. In diesem Zusammenhang werden folgende drei Dokumente präsentiert: Zuerst wird ein Bericht aus Frankfurt vorgelegt, der die Ereignisse seit dem Eintreffen Pfefferkorns in die Stadt und bis zur Einmischung des Mainzer Erzbischofs aus der Sicht der Juden darstellt. Danach folgt ein Brief Jonathan Zions , des Gesandten der Frankfurter Juden am Hof des Kaisers. Dieser schildert seine Bemühungen am Kaiserhof, den Plan der Konfiskation der Bücher zu vereiteln und berichtet von seinem anfänglichen Erfolg bis zum Eintreffen Pfefferkorns dort. Darüber hinaus liefert er eine Abschrift des Mandats von Rovereto, in dem nach Gutachten von Gelehrten und Universitäten über die jüdischen Bücher verlangt wird (siehe oben). Schließlich soll der gescheiterte Versuch der Frankfurter Juden, andere jüdische Gemeinden zu mobilisieren, anhand eines letzten Dokuments gezeigt werden.
 
Bearbeitung: Avraham Siluk


Weiterführende Literatur:

Herzig, Arno / Schoeps, Julius H., Reuchlin und die Juden, (Pforzheimer Reuchlinschriften; Bd. 3), Sigmaringen 1993

Martin, Ellen, Die deutschen Schriften des Johannes Pfefferkorn. Zum Problem des Judenhasses und der Intoleranz in der Zeit der Vorreformation. Göppingen 1994

Overfield, James H., A New Look at the Reuchlin Affair, in: Howard L Adelson (Hrsg.), Studies in Medieval and Renaissance History, 8, Nebraska 1971, S. 167-207. (Overfield, A New Look)

Peterse, Hans, Jacobus Hoogstraeten gegen Johannes Reuchlin. Ein Beitrag zur Geschichte des Antijudaismus im 16. Jahrhundert, Mainz 1995. (Peterse, Hoogstraeten gegen Reuchlin)

Rummel, Erika, The Case Against Johann Reuchlin. Religious and Social Controversy in Sixteenth-Century Germany, Toronto 2002

Trusen, Winfrid, Die Prozesse gegen Reuchlins „Augenspiegel“. Zum Streit um die Judenbücher, in: Stefan Rhein (Hrsg.), Reuchlin und die politischen Kräfte seiner Zeit, (=Pforzheimer Reuchlinschriften; 5), Sigmaringen 1998.

 

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Des Kaisers "Kammerknechte": Vom Judenprivileg Friedrich II. bis zum Ausgang des Mittelalters

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Jüdische Existenz im Mittelalter: Pogrome und Privilegien (II)

Innozenz III., Papst von 1198 bis 1216, tat, was ihm möglich war, um das Leben der Juden zu erschweren. Er verbot den Christen den Geldhandel, da das Erheben von Zinsen in der Bibel kritisiert wird, und schob die Schuld an hohen Wuchern (die neutrale mittelalterliche Bezeichnung für Zinsen) auf die Geldgier der Juden. Diese schloss er durch seine weiteren Bestimmungen immer mehr vom gesellschaftlichen Leben aus. Sie mussten ein gelbes Stoffstück an der Kleidung tragen, das sie kennzeichnete. Ferner war es ihnen nicht mehr erlaubt, öffentliche Ämter anzunehmen. Er erneuerte die Bestimmung, dass sie einen spitzen Hut tragen sollten, was schon vorher wenig Beachtung gefunden hatte. Einige reiche Juden trugen diesen Hut als Zeichen ihrer privilegierten Stellung. Da die Zunftordnungen das Kirchenrecht zur Grundlage hatten, blieb den Juden bald nur noch die Geld- und Pfandleihe und in Einzelfällen die Medizin als legitime Einnahmequelle. Dieser Ausschluss trennte sie zusätzlich zu ihrer religiösen Praxis vom christlichen Alltagsleben.
Friedrich II. nahm schließlich alle Juden des Reichen als servi camarae („Kammerknechte“) unter seinen Schutz, sie wurden aber gleichzeitig seine Leibeigenen. Das Recht von ihnen Steuern zu verlangen konnte der Herrscher auch an andere verleihen oder verkaufen. Meist waren die Steuern, die sie an ihre Regenten zahlen mussten, so hoch, dass sie besonders hohe Zinsen verlangen mussten, die wiederum vom Herrscher genehmigt wurden. Die vom Papst geschürte Wut über den "Wucher" wurde in der Bevölkerung deutlich spürbar. 1250 erlitt die jüdische Gemeinde in Frankfurt eine blutige Verfolgung, die viele Opfer forderte. Nachdem Friedrich II. bereits 1236 die Ritualmord-Beschuldigungen nach einer Prüfung für unwahr erklärt hatte, lebten sie Ende des 13. Jahrhunderts wieder auf. Eine weitere auf unsinnigen Vorwürfen gründende Verfolgung fand 1349 statt, als einige Christen den Juden die Schuld an der großen Pestwelle gaben, die von 1347-52 ein Drittel der europäischen Bevölkerung dahinraffte. Man behauptete, sie hätten die Brunnen vergiftet. Im Zuge dieser Verfolgungen flohen einige Juden in östlichere Teile Europas.

Im 15. Jahrhundert waren die meisten Gemeinden vollends zugrunde gerichtet worden. Es sollte lange Zeit dauern, bis sie sich wieder von der Willkür erholten. Vor allem auf dem Land hatten jüdische Bürger überlebt. Diese waren meist verarmt und deshalb vermutlich auch nicht dem Neid der Bevölkerung zum Opfer gefallen. Da sie von den meisten Berufszweigen ausgeschlossen waren, blieb vielen, die kein Geld mehr hatten, das sie hätten verleihen können, nichts anderes übrig, als mit Vagabunden und Bettlern ihr Dasein zu fristen.

Auch wenn die jüdische Religion vom christlichen Standpunkt aus als überholt galt und im Hoch- und Spätmittelalter zahlreiche unbegründete Verleumdungen gegen die Juden laut wurden, gab es meist immerhin eine privilgierte Gruppe aus ihren Reihen (Kaufleute, Leibärzte), die bei den Herrschern in hohem Ansehen stand. Dass gläubige Juden so standhaft an ihrer Religion und ihren Traditionen festhielten, stieß bei den Christen auf Unverständnis. So wollte im 16. Jahrhundert auch Luther ihnen die christliche Bibelinterpretation nahe bringen. Als sie, wie schon all die Jahrhunderte davor, an ihrem Glauben festhielten, wird auch in seinen Schriften eine unbändige Wut deutlich und er ruft dazu auf, man solle sie mit Gewalt zwingen, ihrem Glauben abzuschwören.


Teresa Traupe


Literatur:
- Battenberg, Friedrich: Das europäische Zeitalter der Juden: zur Entwicklung einer Minderheit in der nichtjüdischen Umwelt Europas, 1 - Von den Anfängen bis 1650, Darmstadt 1990. 
- Gidal, Nachum T.: Die Juden in Deutschland von der Römerzeit bis zur Weimarer Republik, Köln 1997.
- Haverkamp, Alfred (Hrsg.): Juden und Christen zur Zeit der Kreuzzüge (Vorträge und Forschungen 47), Sigmaringen 1999.
- Haverkamp, Eva (Hrsg.): Jüdische Berichte über die Judenverfolgung während des ersten Kreuzzugs (MGH Hebräische Texte aus dem mittelalterlichen Deutschland 1), Hannover 2005.
- Herzig, Arno: Jüdische Geschichte in Deutschland - Von den Anfängen bis zur Gegenwart (Schriftreihe bpb 491), Bonn 2007. 
- Liebeschütz, Hans: Synagoge und Ecclesia - Religionsgeschichtliche Studien über die Auseinandersetzung der Kirche mit dem Judentum im Hochmittelalter, Heidelberg 1983.  

 

 

 

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Deutsch-jüdische Geschichte zwischen Restauration, Revolution und Reichsgründung 1815-1869/71

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Geschichte der deutschen Juden zwischen dem Wiener Kongress 1815 und der Gründung des deutschen Kaiserreiches 1871 ist eine ambivalente Zeit voller Fortschritte und Rückschläge.

In der Restaurationszeit nach der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress, im Vormärz sowie in der Phase bis zur Reichsgründung 1871 war die jüdische Emanzipation stark an die Erfolge und die Durchsetzungskraft der liberalen Bewegung gebunden. Während der Restauration wurde in vielen deutschen Teilstaaten die von den französischen Besatzern eingeführte rechtliche Emanzipation der Juden wieder rückgängig gemacht. Die rechtliche Stellung der Juden blieb allerdings immer ein Anliegen des aufstrebenden liberalen Bürgertums, die in ihren politischen Forderungen auch immer wieder auf die Gleichstellung der Juden drangen. Die liberale Bewegung selbst war auch durch die Beteiligung jüdischer Bürger gekennzeichnet. So focht beispielsweise der jüdische Rechtsanwalt Gabriel Riesser in der Revolution von 1848 an der Seite von christlichen Liberalen für die Durchsetzung der politischen Vorstellungen des Liberalismus. Riesser kämpfte als Abgeordneter des Paulskirchenparlaments für die Aufnahme der Gleichstellung der verschiedenen Konfessionen in die neu zu schaffende Verfassung und konnte damit eine Mehrheit seiner Kollegen überzeugen. Riesser ist auf Grund seiner Biographie auch ein gutes Beispiel dafür, dass viele Juden im 19. Jahrhundert einen beachtlichen sozialen Aufstieg trotz widriger Umstände bewältigen konnten. Riesser wurde 1859 der erste jüdische Obergerichtsrat in Deutschland.

Allerdings sollen individuellen Erfolgsgeschichten nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin – wie die Beispiele der Abgeordneten Mohl und von Linde zeigen – viele Vorbehalte gegen die Juden im liberalen Bürgertum existierten. Denn das Eintreten vieler Liberaler für die Rechte der Juden bedeutete nicht die Auflösung aller Probleme des deutsch-jüdischen Zusammenlebens. Die Ideen des Liberalismus waren in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eng mit der Idee der Nation verbunden. Die enorme dynamische Kraft, die von der Nationsidee ausging, spornte viele Philosophen, Schriftsteller und Politiker an, über die Bedeutung, den Inhalt und die Grenzen der deutschen Nation nachzudenken. Diese Definitionsversuche grenzten nicht selten die Juden als inneren Feind der deutschen Nation aus, wogegen sich aufrichtige jüdische Nationale wie Gabriel Riesser wehrten, ohne jedoch eine Mehrheit überzeugen zu können. Die Nationsidee - vor allem im späteren Nationalismus - blieb bis in das 20. Jahrhundert immer ein Grundproblem der Integration der jüdischen Minderheit in die deutsche Gesellschaft.

Zudem waren die Juden trotz aller Gleichstellungsversuche im ganzen 19. Jahrhundert weiterhin eine ausgegrenzte Minderheit. Antijüdische Vorurteile waren sehr weit verbreitet. Vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten zeigten sich nicht nur die breite Land- und Stadtbevölkerung immer wieder offen für antijüdisches Gedankengut und vereinzelt stattfindende gewaltsame antijüdische Aufstände (Auch die Revolutionszeit im Jahr 1848 war von antijüdischen Ausschreitungen begleitet). Auch einige der großen Intellektuellen jener Zeit waren von Vorurteilen gegenüber den Juden beinflusst. Als Beispiel soll hier Karl Marx herangezogen werden, der sich in seiner Schrift „Zur Judenfrage“ aus dem Jahr 1843 mit der Möglichkeit der jüdischen Emanzipation auseinandersetzt und dabei von festen jüdischen Verhaltensweisen ausgeht, die im Großen und Ganzen den zeitgenössischen Stereotypen entsprechen. Marx bringt die Juden somit in Verbindung mit den wirtschaftlichen Entwicklungen der Zeit, d.h. in seinem Fall mit der langsamen Durchsetzung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Da er diese Entwicklung auf Grund seiner geschichtsphilosophischen Überlegungen allerdings positiv bewertet, da er den Kapitalismus im Übergang zum Sozialismus als ein notwendiges Stadium der historischen Entwicklung begreift, wäre es verquer, Marx als einen großen Feind der Juden bezeichnen zu wollen.

Dennoch zeigt auch das Beispiel Karl Marx, wie weit Vorurteile gegenüber den Juden verbreitet waren. Es wundert daher nicht, dass mit dem Scheitern der Revolution 1848 auch die volle rechtliche Gleichstellung der Juden rückgängig gemacht wurde. Erst mit der Gründung des Norddeutschen Bundes konnte die Emanzipation der Juden rechtlich festgeschrieben werden. Dass die Juden damit jedoch gesellschaftlich noch lange nicht in ihrem Status als kulturelle Minderheit toleriert wurden, sollte der Aufstieg des modernen Antisemitismus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zeigen, der alte Vorurteile aufnahm und sie in einen biologistischen Rassismus übersetzte, wodurch die Juden im Kaiserreich trotz rechtlicher Gleichstellung weiterhin eine stigmatisierte Gruppe blieben.

Im Folgenden werden nun nochmals die wechselhafte Geschichte der rechtlichen Gleichstellung der Juden in einem Teilstaat des Deutschen Bundes, dem Kurfürstentum Hessen, eingehender erläutert.

 

Die rechtliche Stellung der Juden in Kurhessen 1814-1866

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig und dem damit zusammenhängenden Ende des Königreichs Westfalen kehrte Kurfürst Wilhelm I. nach Kassel zurück und setzte eine auf die landgräfliche bzw. kurhessische Gesetzgebung zurückgreifende umfassende Restaurationspolitik in Gang, die zahlreiche, vom westfälischen König Jérôme verabschiedete Reformen rückgängig machte. Wilhelm I., der habituell weiterhin einem absolutistischen Herrschaftsverständnis verhaftet blieb, war sehr bemüht, möglichst alle Spuren der aus seiner Sicht illegitimen westfälischen Gesetzgebung zu beseitigen. Dies betraf neben der Restauration vorrevolutionäre Verwaltungsstrukturen und Wirtschaftsordnungen auch die im Königreich Westfalen eingeführte rechtliche Gleichstellung der Juden, die durch eine Verordnung aus dem Jahr 1816 über „die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen als Staatsbürger“ zurückgenommen wurde. Sie hob die Gleichstellung der Juden wieder auf, da eine "nicht vorbereitete unbedingte Gleichstellung" der Juden "hinderlich" sein könne für das "Wohl" der jüdischen wie der nicht-jüdischen Bevölkerung (Präambel). Vor allem der Berufsgruppe der jüdischen Nothändler, worunter man in erster Linie Viehhändler und Geldverleiher verstand, wurde die Rechtsgleichheit entzogen.
Allerdings kann man von einer reinen Rückkehr zum status quo ante, das heißt zu den rein restriktiven Judenordnungen des 18. Jahrhunderts, nicht sprechen. Die Juden sind, abgesehen von den (zahlreichen) Ausnahmen der Verordnung, der übrigen Bevölkerung rechtlich gleichgestellt (§ 1). Hinter dieser ambivalenten Politik, die einerseits die Juden rechtlich gleichstellt, Teile der jüdischen Bevölkerung andererseits aber weiterhin zahlreichen Restriktionen unterwirft, steht eine bestimmte erzieherische Motivation, die auf die „Verbesserung“ der Juden durch Heranführung derselben an ein bürgerliches Leben abzielt. In Regierungskreisen war man der Ansicht, dass die Juden aus historischen Gründen in eine Situation geraten sind, die ihnen nicht erlaube, ein bürgerliches Leben zu führen.
In einem von Kurfürst Wilhelm in Auftrag gegebenen Gutachten von 1814, der sich mit der Frage beschäftigte, wie „die Juden bessere Menschen und nützliche Mitglieder des Staates“ werden könnten, konstatierten die Autoren, dass die Juden, „sichtlich verdorbener als andere Nationen“, charakterlich „mehr zu Wucher und Hintergehung“ neigend, in die Rolle von „Unglücklichen“ geraten seien, die „kein Vaterland haben“ und deren „Tätigkeit allenthalben beschränkt ist“ und „an deren Tugend nicht geglaubt wird, für die es fast keine Ehre gibt“. Die Juden seien nur deshalb als Mensch und Bürger so verderbt gewesen […]“, weil man ihnen die Bürgerrechte versagt habe. Um die Situation der Juden zu ändern, sei es Pflicht jeder Regierung, „die Mittel aufzufinden, die Juden zu besseren Menschen und nützlichen Bürgern zu bilden“.
Ziel der die Juden betreffenden Sondergesetzgebung des Kurfürsten war somit die gesetzlich herbeigeführte und auf das Individuum ausgerichtete Angleichung des jüdischen Lebens an bürgerliche Lebens- und Arbeitsformen, wobei dabei eine bestimmte Idee von „Bürgerlichkeit“ und „Bürgertum“ als normsetzendes Leitkriterium diente. In diesem Sinn sollte den Juden beispielsweise die Ausübung unbürgerlich geltende Berufe (Nothandel) erschwert und gleichzeitig Anreize gesetzt werden, die als erzieherisch wertvoll geltenden Tätigkeiten wie Handwerk oder Landwirtschaft zu ergreifen (§ 1,15-17). In dem bereits zitierten Bericht von 1814 heißt es dazu: „Die stillsitzende Lebensart und der ruhige Fleiß“ des Handwerkers sei „dem unruhigen Umherschweifen des handelnden Juden […] seiner Begierde nach Gewinn […]. Zugleich wird die harte Arbeit, die gröbere […] Nahrung des Handwerkers auch auf seine physische Konstitution einen vorteilhaften Einfluss haben.“
Diese Zielsetzung, die "Verbesserung“ der Juden durch Verbürgerlichung, wird auch in den Debatten des kurhessischen Landtags um das Gesetz „zur gleichförmigen Ordnung der besonderen Verhältnisse der Israeliten“ 1832 erkennbar, das nach Art. 29 der neuen kurhessischen Verfassung die Rechte der Juden regeln sollte, nachdem man sich bei der Ausarbeitung dieser Verfassung nicht zu einer vollen rechtlichen Gleichstellung der Juden durchringen konnte. In den Debatten zu diesem die Juden betreffenden Sondergesetz blieb die Mehrheit der Abgeordneten der Verbesserungsstrategie und der damit zusammenhängenden Einteilung der Juden in zwei Klassen verhaftet, den „Schacherjuden" und den "achtungswürdigen Juden", wodurch die seit 1816 bestehende Rechtsungleichheit fortgeschrieben wurde. Nach Aussage eines Abgeordneten war damit folgendes Strategie verbunden: Die „ausgezeichneten Juden", worunter man diejenigen Juden zählte, "die an Geist, Gemüt und Charakter ebenso vortrefflich seien als die vortrefflichsten unter den Christen",  "müßten den Schacherern als Ideal hingestellt werden, es müßten für diese letzteren verschiedene Grade, an welchen stufenweise gewisse Rechte zu erwerben seien, bestimmt und alle durchlaufen werden, ehe sie den christlichen Staatsbürgern gleichgestellt würden.“ Das betreffende Gesetz von 1833 übernimmt dementsprechend weitestgehend die Bestimmungen von 1816.
Volle Rechtsgleichheit erreichten die Juden Hessen-Kassels erstmals im Gesetz zur Religionsfreiheit von 1848, das den Genuss der bürgerlichen Rechte erstmals seit der Restituierung Kurhessens 1814 nicht vom Glaubensbekenntnis abhängig machte. Allerdings wurde diese Regelung bereits in der Verfassung von 1852 wieder rückgängig gemacht, wodurch die Juden Kurhessens erst nach der Annexion des Kurfürstentums durch Preußen in einem Gesetz des Norddeutschen Bunde von 1869 voll gleichberechtigt wurden, ohne dass weiterhin eine bestimmte Berufsgruppe von der Gültigkeit der Bürgerrechte ausgeschlossen wurde.

Sebastian Haus

Literatur:

Brenner, Michael et. al: Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit. Emanzipation und Akkulturation 1780-1871, München 1996.

Kropat, Wolf-Arno: Die Emanzipation der Juden in Kurhessen und in Nassau im 19. Jahrhundert, in: Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen (Hg.): Neunhundert Jahre Geschichte der Juden in Hessen. Beiträge zum politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, Wiesbaden 1983, S. 325-349.

Schimpf, Dorothee: Emanzipation und Bildungswesen der Juden im Kurfürstentum Hessen 1807-1866, Wiesbaden 1994.

Schwarz, Anke: Jüdische Gemeinden zwischen bürgerlicher Emanzipation und Obrigkeitsstaat. Studien über Anspruch und Wirklichkeit jüdischen Lebens in kurhessischen Kleinstädten im 19. Jahrhundert, Wiesbaden 2002.

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Die Böckel-Bewegung. Antisemitismus zwischen Rassismus, Sozialprotest und Modernekritik

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Integration des Kurfürstentums Hessen in das Königreich Preußen nach dem deutsch-deutschen Krieg 1866 läutete in der kurhessischen Wirtschaft umfassende Veränderungen ein, die die Lebensbedingungen der weitgehend agrarisch geprägten hessischen Bevölkerung nachhaltig verändern sollten. Durch die Einführung einer liberal-kapitalistischen Wirtschaft und die Anbindung an die neu entstehenden Eisenbahnnetze wurde die hessische Landwirtschaft in den nationalen Markt integriert und brachte diese darüber hinaus in Konkurrenz zur ausländischen landwirtschaftlichen Produktion. Neue Steuern des preußischen Staates drückten zudem auf die Einkommen der kurhessischen Bauern.

Nach der Wachstumsboom der 1860er Jahre, in der die gesamte deutsche Wirtschaft inklusive der Landwirtschaft in atemberaubenden Tempo expandiert war, verschlechterten sich die ökonomischen Bedingungen der hessischen Landbevölkerung nachhaltig infolge der wirtschaftlichen Krisen der 1870er und 1880er Jahre. Der so genannte „Gründerkrach“ 1873, der die Wirtschaft des Kaiserreichs in eine große Krise stürzte, bewirkte zusammen mit der anhaltenden Konkurrenz zu billigen Getreideimporten aus Russland und den USA einen starken Rückgang der Getreidepreise. Unter diesem Preisverfall litten vor allem viele Kleinbauern Hessens, die mangels ökonomischer Alternativen starke Einkommensverluste hinnehmen mussten und teilweise in die Armut abglitten. Notwendige Rationalisierungen der landwirtschaftlichen Produktion zur Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit wurden dadurch nur erschwert. Viele Bauern konnten ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr bestreiten und mussten sich verschulden um die wirtschaftliche Misere überstehen zu können. 

In dieser ökonomischen Krisensituation, die bis in die 1880er Jahre anhielt, wuchs die Angst vor sozialem Abstieg. Der wachsende Unmut richtete sich zunächst sehr diffus und unspezifisch gegen alle Erscheinungsformen der modernen Wirtschaft und Gesellschaft, das heißt unter anderem gegen die kapitalistische Marktwirtschaft und den Steuer- und Rechtsstaat. Zu einer der wirkmächtigsten Projektionsflächen des bäuerlichen Unbehagens gegenüber den genannten Modernisierungsprozessen avancierte der - tatsächliche oder imaginierte - „Wucher“ mit Kredit- oder Sachanleihen, die viele, teils hoch verschuldete Bauern als die zentrale Ursache ihrer Krisensituation betrachteten. Den Getreide-, Vieh- und Kredithändlern wurde vorgeworfen, sich mittels unehrlicher Verkaufsstrategien auf Kosten der armen Landbevölkerung über die Maßen zu bereichern. Ob dieser Vorwurf zutraf oder nicht spielt in der retrospektiven Betrachtung eine eher geringere Rolle, wenn man sich vergegenwärtigt, dass in der breiten zeitgenössischen Wahrnehmung das Wucherproblem das zentrale sinnstiftende Erklärungsmuster für die schwierigen wirtschaftlichen Umstände lieferte. Dass der „Wucher“ ein Grundproblem der Zeit darstellte, war ein schichtübergreifender Konsens, so dass viele Hessen sich von einem Vorgehen gegen den Wucher eine Verbesserung ihrer Lebenssituation erhofften. Somit war die Wucherdebatte kein Reflex auf tatsächliche Wucherei, sondern eher Folge des Zusammenpralls zweier Wirtschaftsweisen: zwischen dem sich durchsetzenden, kreditbasierten Kapitalismus und dem in vorkapitalistischen Denkmustern verharrenden Wirtschaften der damaligen hessischen Bauern. Dabei war die weitverbreitete Kritik am Wucher schon vor Böckel meist antisemitisch aufgeladen, da Juden überproportional häufig im Handel und Bankgewerbe arbeiteten und darüber hinaus generell eine derjenigen Bevölkerungsgruppen waren, die auf Grund günstiger soziostruktureller Vorrausetzungen wie hoher beruflicher Mobilität oder großem Bildungsstreben vom wirtschaftlichen Wandel profitieren konnten. 

Der generelle Unmut der Bauern über die wirtschaftlichen Veränderungen wurde zunächst allerdings politisch nicht kanalisiert. Es gab bis Ende der 1880er Jahre keine tatsächliche, parteiliche oder genossenschaftliche Interessensvertretung der hessischen Bauern. Der Bezirk Marburg-Frankenberg-Kirchhain, der spätere Wahlkreis Otto Böckels, wurde durch die Konservativen dominiert, die in Form von informellen Wahlvereinen oder Honoratiorenverbänden organisiert waren und nicht parteilich im modernen Wortsinn. Im Vorfeld von Wahlen traten die Kandidaten traditionell nur sehr distanziert mit der Wählerschaft in Kontakt. Die Interessen, Sorgen und Nöte der bäuerlichen Bevölkerung in Marburger Raum wurden deshalb nur bedingt auf nationaler Ebene vertreten. In dieses politische Vakuum stieß ab Mitte der 1880er Jahre der Marburger Bibliothekar Otto Böckel und seine antisemitische Bewegung.

Otto Böckel, geboren 1859 in Frankfurt/Main als Sohn eines Bauunternehmers, studierte ab 1878 zunächst Jura in Marburg und Leipzig, später Germanistik und Neuere Sprachen in Gießen. 1883 nahm er eine Stelle als Hilfsbibliothekar an der Universitätsbibliothek Marburg an. Seine frühesten Veröffentlichungen beschäftigten sich vor allem mit volkstümlichen Studien zu Volksdichtungen, Volksgesängen und Volkssagen im hessischen Raum. Das Volkslied sei nach Böckel ein besonderer Zugang zum „Gefühlsleben der Naturvölker, d.h. aller derjenigen Stämme, die der Kultur noch ferne stehen und im unmittelbaren Zusammenhange mit der Natur leben.“ Diese Suche nach dem weit zurückliegenden, reinen und unschuldigen Leben der Menschen in völligem Einklang und Gleichschritt mit der Natur ist in Böckels Büchern zur Volksdichtung eng verbunden mit einer Kritik an der seinerzeit einbrechenden Moderne. In seiner Liedersammlung „Deutsche Volkslieder aus Oberhessen“ schreibt Böckel im Vorwort: „Tief drin in den Gebirgen, wo die Dampfpfeife der Eisenbahnen noch nicht ertönt […], wo noch Treue und Ehrlichkeit, wo noch Wohlhabenheit und strenge Sittlichkeit unter dem Bauernstande wohnt, da leben Volkslieder […] noch immer bei dem Landmanne.“ Die hier durchklingende sozialromantische Sehnsucht nach dem vormodernen, harmonischen Landlebens des Bauern, drückt ein damals weitverbreitetes Unbehagen gegenüber den hochkomplexen Veränderungsprozessen der hereinziehenden industriegesellschaftlichen Moderne aus, die die traditionellen bäuerlichen Lebensstile durch den Zwang zur Lohnarbeit oder zur beruflichen Mobilität unter großen Veränderungs- und Rationalisierungsdruck stellten und die Bauern somit aus ihren gewohnten lebensweltlichen Zusammenhängen rissen. Böckel formuliert diesen Ängste vor Veränderung und Entwurzelung wie folgt: „Überall da, wo Eisenbahnen entstehen, wo Fabriken emporblühn, wo der Bauer den Anbau seiner Äcker vernachlässigt und, höheren Gewinns wegen, zur Fabrikarbeit herabsteigt; überall da, wo der Viehhandel und Fruchthandel zum Monopol des Juden geworden ist, wo die Sucht zur Auswanderung einreißt, wo die Güterausschlachtung im großen Stile betrieben wird […]; überall da sterben Volkssitte und Volkslied unmittelbar dahin.“

Wie dieses letzte Zitat schon andeutet, ist die Kritik an Industrialisierung und Moderne mit einem stark antisemitischen Moment verbunden. Dass dieser Aspekt keine Erfindung der Böckelschen Gedankenwelt ist, wurde oben schon angedeutet. Jedoch war Böckel einer der ersten im deutschen Kaiserreich, die den Antisemitismus zum politischen Programm erhoben und ihn in Wahlkämpfen propagandistisch einsetzten. Der Antisemitismus wurde zu einem sinnstiftenden Element der Böckelschen Protestbewegung, indem er die verschiedenen Aspekte des bäuerlichen Sozialprotestes, die Kritik an Wucher und Überschuldung, an Marktwirtschaft und an den politischen Eliten, miteinander verband und der Protestbewegung somit einen identitätsstiftenden Kohärenzfaktor verlieh. 

 Böckel trat erstmals Mitte der 1880er Jahre auf die politische Bühne. Mit verschiedenen Artikeln in antisemitischen Politblättern wie der „Wucherpille“ oder dem „Reichsgeldmonopol“ machte er sich im regionalen Rahmen schnell einen Namen. 1887 trat er schließlich zur Reichstagswahl an und forderte den amtierenden Reichstagsabgeordneten, den Konservativen Karl Grimm, im Wahlkreis Marburg-Frankenberg-Kirchhain heraus. Böckel führte einen sehr unüblichen Wahlkampf. Er reiste schon Monate vor der Wahl von Dorf zu Dorf, hielt zahlreiche Reden, organisierte Veranstaltungen und verteilte zahlreiche politische Flugschriften und anderes Werbematerial. Mit diesem sehr volksnahen und modern geführten Wahlkampf besiegte Böckel den konservativen Gegenkandidaten mit 56,6 % der Stimmen relativ deutlich. In den folgenden Jahren konnte Böckel seine Stellung weiter festigen. Er gründete Mitte 1887 eine eigene Zeitung, den „Reichsherold" mit angebundenem Verlag, 1889 eine eigene Partei, die „Antisemitische Volkspartei“, die 1891 in „Antisemitische Reformpartei“ umbenannt wurde, sowie 1890 einen bäuerlichen Interessenverband,  den antisemitischen „Mitteldeutschen Bauernverein“, dessen Vorsitzender er wurde. Dieses Netzwerk an Organisationen war stark auf seine Person zugeschnitten, institutionalisierte den Kontakt mit den Wählern und sicherte ihm somit die dreimalige Wiederwahl 1890 , 1893 und 1898 . 

Betrachtet man sich die Überlieferungen aus jener Zeit, die dem Staatsarchiv Marburg im Nachlass Böckels vorliegen, so werden die Besonderheiten des politischen Antisemitismus der Böckel Bewegung sehr gut deutlich. Letztlich oszillierte Böckels antisemitisches Politikprogramm zwischen drei diskursiven Elementen: zwischen einem anti-elitären, bäuerliche Interessen ansprechenden Sozialprotest, einer Kritik an den zeitgenössischen Modernisierungsprozessen und einer säkularisierten, rassistischen, mit nationalistischen Tönen vermischten Judenfeindlichkeit, die vielen Bauern eine simplifizierende und personifizierende Erklärung ihrer - anonymen Strukturveränderungen entspringenden - Krisensituation anbieten konnte. 

In vielen von Böckel verfassten oder verteilten Broschüren nimmt der rassistische Antisemitismus eine sehr prominente Stellung ein. In seinen bekanntesten Schriften, „Die Quintessenz der Judenfrage“ und „Die Juden, die Könige unserer Zeit“ (letztere erreichte eine Gesamtauflage von ca. 1,5 Millionen Exemplaren), hielt er immer wieder zentral fest, dass die „Judenfrage“ von existentieller Bedeutung für das deutsche Volk sei, da sich die Juden nicht konstruktiv am Zusammenleben der Deutschen beteiligen, sondern in ihrem Denken und Handeln kollektiv auf die Verarmung und Zerstörung des deutschen Bauernstandes hinwirken würden. Nach Böckel sei die 1869 gesetzlich eingeführte Emanzipation der Juden zum Scheitern verurteilt, da die Befürworter der Emanzipation nicht berücksichtigten, dass die „Judenfrage“ keine religiöse Angelegenheit sei, sondern eine „Rassenfrage“. Böckel verstand Emanzipation also nicht als eine durch den Staat zu gewährleistende Rechts- und Chancengleichheit, sondern als ein „völliges Aufgehen“ der fremden Rasse „im fremden Staatskörper“ (Quintessenz, S. 3). Emanzipation in diesem Sinn ist ein einseitiger Prozess der Homogenisierung, in dem jüdische Besonderheiten durch die Angleichung an die normsetzende deutsche Volkskultur überwunden werden müssen. Dieser Prozess müsse nach Böckel aber zwangsläufig scheitern, da die Juden aufgrund ihrer Fremdartigkeit zum Deutschsein nicht befähigt seien, „weil sie vor wie nach trotz Emanzipation sich nicht von ihrem Hange zum Schachern emanzipiert und zur Arbeit gegriffen haben“ (Quintessenz, S. 3). Das sei durch die Tatsache zu erklären, dass die Juden eine fremde Rasse sind: „Der Schlüssel zur Judenfrage liegt in dem Umstand, daß die Juden eine fremde Race sind, die anders denkt, anders fühlt, anders handelt, als wir […]. Völker und Staatsmänner, die nicht mit den in der Natur begründeten Raceverhältnissen rechneten, gingen an diesem Mißverständniß zu Grunde. Ein solches Missverständnis war die Judenemanzipation. Man glaubte stillschweigend annehmen zu können, daß ein Jude ein Deutscher sei oder werden könne“ (Könige ihrer Zeit, S. 9). Die Juden müsse man deshalb, so fordert Böckel weiter, einer Fremdgesetzgebung unterstellen und die Judenfrage mit folgender Formulierung in die Verfassung aufnehmen: „Es gibt in Deutschland zwei verschiedene Nationen: Deutsche und Juden; erstere sind die Herren des Landes, letztere sind Gäste, die zwar das Gastrecht, niemals aber das Recht der Herren besitzen dürfen“ (Könige ihrer Zeit, S. 3). Geschehe dies nicht, und könne man dem zerstörerischen Treiben der Juden keinen Einhalt gebieten, so drohe der Untergang des deutschen Bauernstandes, des Grundpfeiler s"eines gesunden Staatswesens“ (Könige ihrer Zeit, S. 6). Dass erste Anzeichen dieses Untergangs schon zu erkennen sind, versucht Böckel mit Hilfe statistischen Materials auszuführen. Demnach sei die jüdische Gefahr allgegenwärtig. Auf der nationalen Ebene gehe eine besondere Gefahr von der jüdischen Presse und dem „Börsenjuden“ aus, die danach strebten, ganze Völker zu unterjochen: „Man klagt über die schlechten Zeiten, über die Stockung der Geschäfte; wer anders trägt die Schuld daran, als die Juden, in deren Händen das Besitzthum von tausenden deutscher Kleinkapitalisten durch die Börse aufgestaut worden ist? Deutschland leidet an Herzverfettung. Die Juden haben das Geld, das Blut des sozialen Körpers in ihren Händen und es ist nur zu natürlich, daß Stillstand und Verwesung in allen Theilen des sozialen Körpers eintritt“ (Quintessenz, S. 18). Zudem treibe auf regionaler Ebene der sogenannte „Landjude“ - „faul“ und „parasitär“, von Natur aus nicht zur ehrlichen produktiven Arbeit der deutschen Bauern neigend - die unschuldigen Landwirte mittels Wucher, Kredit- und Hypothekenschwindel in den Ruin.

Dieses Niedergangsnarrativ, das den deutschen Bauern infolge jüdisch-kapitalistischer Ausbeutung und „Güterschlächterei“ in einer existenziellen Notlage wähnt, taucht auch immer wieder in antisemitischen Gedichten, Bildergeschichten und Karikaturen der Zeit auf (vgl. "Vaterlandsklänge" , "Die Bauernwürger" und das "Skizzenbuch der Wahrheit" ). Die elementare Botschaft ist dabei immer dieselbe: Für die Bauern liege im jüdischen Wucher die größte Gefahr, da dadurch „der ehrliche, arbeitende Bauernstand fortwährend von einer Rasse fremder Schacherer ausgebeutet […] wird. Der deutsche Bauer ist ehrlich und arbeitsam, der Jude verschmitzt und faul“ (Quintessenz, S. 6). Wer also etwas gegen Juden unternehme, der beseitige den Wucher und damit die zentralen Gründe für die ökonomischen Schwierigkeiten der Bauern. Christlicher Wucher, ein Mangel an ökonomischer Flexibilität oder an Kenntnissen über die kapitalistische Wirtschaftsweise seitens der hessischen Bauernschicht wurden nicht thematisiert. Der Bauer war in Böckels Argumentation ein wohlmeinendes und unschuldiges Opfer jüdischer Ausbeutung.

Diese stark vereinfachte Weltsicht schien der bäuerlichen Bevölkerung in Hessen sinnhafte und entlastende Interpretamente zum Verständnis ihrer komplexen ökonomischen Krisensituation zu liefern. Die Personifizierung der krisenhaften Entwicklungen in den Juden lenkte ab vom Modernisierungs- und Anpassungsdruck, der auf der deutschen Landwirtschaft jener Jahre lastete. Böckel war auf diese Weise im Stande, das Potential an unzufriedenen Wählern im Wahlkreis Marburg politisch zu mobilisieren. 1887 gaben ihm 7411 von 13105 Wahlberechtigten, die an der Wahl teilnahmen, ihre Stimme; 1890, auf dem Höhepunkt seiner Karriere, erhielt Böckel gar 8739 von 13507 Stimmen. 

Allerdings würde man die Böckel-Bewegung missverstehen, wenn man sie nur auf ihre antisemitische Agitation beschränken würde. Wie eben ausgeführt, war der Antisemitismus Böckels eng verflochten mit einer Kritik am Kapitalismus, was auf zwei weitere Dimensionen seines Denkens und Handelns verweist, die Modernekritik und den Sozialprotest. Unterstützt durch seine Partei, dem dazugehörigen Publikationsorgan, dem „Reichsherold“, und dem mitteldeutschen Bauernverein versuchte Böckel auch mit verschiedenen Selbsthilfeinitiativen die Not der Bauern unmittelbar zu lindern. So organisierte der Mitteldeutsche Bauernverein rechtliche Beratungsstellen für Bauern, organisierte Infoveranstaltungen zu Fragen der Landwirtschaft und ermutigte zur Gründung von örtlichen Produktions-, Kredit- und Konsumgenossenschaften nach dem Vorbild der Raiffeisenvereinigungen in Westfalen, um die Abhängigkeit von fremdem Kapital und Zwischenhandel zu verringern. Nach diesem Prinzip sollten sich die Bauern solidarisieren und gemeinsam die Auswüchse der wirtschaftlichen Misere bekämpfen, indem sie sich beispielsweise gegenseitig Geld liehen. Ein „judenfreier Viehmarkt“ 1890 in Langgöns sollte den „jüdischen Wucher“ umgehen und Bauern ohne die Vermittlung von Zwischenhändlern zusammenführen. Im Reichstag setzte sich Böckel Anfang der 1890er Jahre in den Debatten um eine Novellierung des Antiwuchergesetzes für härtere Strafen und eine Umgestaltung der Strafrechtssprechung ein. Nicht an der Einzelfallgerechtigkeit orientierte, professionell ausgebildete Strafrichter, sondern aus der Bevölkerung zusammengestellte Schwurgerichte sollten den Wucher der Volksgerechtigkeit unterziehen: „[…] der Wucher ist ein Verbrechen das gegen die Volksmeinung sich vergeht und gegen die Volksanschauung […]. Die Volksmeinung ist der einzige berufene Richter über das Vergehen des Wuchers“. 

Diese Politik Böckels blieb immer anti-elitär bzw. anti-konservativ ausgerichtet. Darin drückt sich zum einen der Sozialprotest Böckels aus, da er vor allem den Konservativen vorwarf, nicht die Sache der Wahlbevölkerung zu vertreten: „Unser Parlamentarismus schmachtet unter dem Druck der politischen, abgelebten Parteien. Konservativ, liberal, ultramontan, freisinnig – alle diese Parteischlagwörter müssen fallen; der nationale Gedanke muß weiter lebendig werden im Volke, die Wahl in Marburg, wo der Antisemit durch eigene Kraft sämmtliche [sic] Parteien geschlagen hat, ist in diesem Sinne epochenmachend“ (Quintessenz, S. 21). Zum anderen hatte Böckels umfassende Gesellschafts- und Parteienkritik pragmatische Gründe. Seine größten politischen Konkurrenten im Marburger Wahlkreis waren konservativ. Darüber hinaus waren Teile der intern sehr zerstrittenen hessischen Antisemiten, wie die deutsch-soziale Partei Max Liebermanns von Sonnenberg, dazu bereit, mit den Konservativen zusammenzuarbeiten, was Böckel nicht unterstützen konnte, da er von einer unabhängigen, aus dem Volk hervorgehenden antisemitischen Mittelstandspartei träumte: „Von rechts bis links, nirgends ist eine Partei, die wir als wahre Volks- und Mittelstandspartei begrüßen könnten. Alle Parteien haben ihre Hintergedanken und ihre egoistischen Zwecke. Darum immer hinweg mit ihnen!“ (Quintessenz, S. 23).

Böckels unabhängiges, stark auf seine Person zugeschnittenes Vorgehen war bis Mitte der 1890er Jahre sehr erfolgreich. Er besetzte durch eine volksnahe, klar an bäuerlichen Interessen ausgerichtete Politik ein politisches Vakuum im Raum Marburg. Das kulturpessimistische Programm schien den Unmut vieler hessischer Wähler anzusprechen und gab diesem erstmals eine konkrete politische Repräsentation.

Dieselben Gründe allerdings, die diesen Erfolg Böckels möglich machten, führten letztlich auch zu seinem Niedergang. Neben persönlichen Ursachen wie Böckels mangelnde Flexibilität und starre Ausrichtung seiner Organisationen auf ihn selbst, trugen eine Reihe von überindividuellen Gründen dazu bei, dass sich die Wähler schon bei der Wahl 1893, bei der Böckel in die Stichwahl musste, spätestens aber gegen Ende der 1890er Jahre von ihm abwandten. So begannen beispielsweise die Konservativen Böckels neuen Wahlkampfstil zu adaptieren, sie inkorporierten antisemitische Elemente in ihr politische Programm (Tivoli-Parteitag 1892) und konnten angesichts einer starken nationalen Partei im Rückhalt effizienter vorgehen als die allein auf Böckel zugeschnittene Antisemitische Reformpartei. Die ebenfalls antisemitische, aber weniger sozialreformerisch ausgerichtete Deutsch-Soziale Partei Max Liebermanns erzielte beachtliche Erfolge in Oberhessen und verhinderte so die Ausdehnung der Böckel-Bewegung gen Süden. Des Weiteren konnte Böckels Mitteldeutscher Bauernverein unter seiner Führung trotz großem Mitgliederzulauf kaum handfeste Erfolge aufweisen und bekam durch zahlreiche nicht dezidiert antisemitische Genossenschaftsverbände wie die Raiffeisenkooperationen erhebliche Konkurrenz. Die antisemitischen Genossenschaften gerieten so erheblich unter Druck, gingen Bankrott oder fusionierten mit Raiffeisengenossenschaften. Existierten 1887 noch keine einzige Raiffeisengenossenschaft in Böckels Wahlkreis, so waren es 1895 schon 27. In dieser Situation und nach internen Streitigkeiten um die antisemitische Ausrichtung des Bauernvereins wurde Böckel 1893 gezwungen, seinen Vorsitz niederzulegen. Der Bauernverein ging kurz darauf im konservativen „Bund der Landwirte“ auf. Der Böckelschen Agitation wurde somit nach und nach der Boden entzogen, da das Raiffeisennetz die Böckelschen Protestwähler wirkungsvoll bei der Anpassung an den wirtschaftlichen Wandel unterstützen konnte. Das Vakuum, das er zwischen 1887 und 1893 besetzt hielt, wurde immer umkämpfter, und letztlich konnte sich Böckels Programm nicht auf Dauer durchsetzen. Er büßte den politischen Rückhalt in seinem Unterstützerkreis ein, trat bei den Wahlen 1903 und 1907 aus finanziellen Gründen nicht an und verlor die Wahl 1912 gegen einen Kandidaten der Deutsch-Sozialen Partei mehr als deutlich. 

Sebastian Haus

Literatur:

Bieber, Hans-Joachim: Anti-Semitism as a Reflection of Social, Economic and Political Tension in Germany 1880-1933, in: Bronsen, David (Hg.): Jews and Germans from 1860 to 1933. The Problematic Symbiosis, Heidelberg 1979, S. 33-77.

Geyer, Martin H.: Die Sprache des Rechts, die Sprache des Antisemitismus: „Wucher“ und soziale Ordnungsvorstellungen im Kaiserreich und der Weimarer Republik, in: Dipper, Christof u.a. (Hg.): Europäische Sozialgeschichte. Festschrift für Wolfgang Schieder, Berlin 2000, S. 413-429.

Gräfe, Thomas: Antisemitismus in Deutschland 1815-1918. Rezensionen, Forschungsüberblick, Bibliographie, Norderstedt 2007.

Mack, Rüdiger: Otto Böckel und die antisemitische Bauernbewegung in Hessen 1887-1894, in: Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen (Hg.): Neunhundert Jahre Geschichte der Juden in Hessen. Beiträge zum politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, Wiesbaden 1983, S. 377-407.

Mai, Gunther: Sozialgeschichtliche Bedingungen von Judentum und Antisemitismus im Kaiserreich, in: Ders. u.a. (Hg.): Judentum und Antisemitismus von der Antike bis zur Gegenwart, Düsseldorf 1984, S. 113-136.

Peal, David: Anti-Semitism and Rural Transformation in Kurhessen. The Rise and Fall of the Böckel Movement, New York 1985. 

Ders.: Jewish Responses to German Antisemitism: The Case of the Böckel Movement, 1887-1894, in: Jewish Social Studies 48/1986, S. 269-282.

Pfahl-Traughber, Armin: Antisemitismus, Populismus und Sozialprotest. Eine Fallstudie zur Agitation von Otto Böckel, dem ersten Antisemiten im Deutschen Reichstag, in: Aschkenas 10/2000, S. 389-415.

Toury, Jacob: Antisemitismus auf dem Lande: Der Fall Hessen 1881-1895, in: Richarz, Monika/Rürup, Reinhard (Hg.): Jüdisches Leben auf dem Lande. Studien zur deutsch-jüdischen Geschichte, Tübingen 1997, S. 173-188.

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Die Emanzipation der Juden im Königreich Westphalen 1807-1813

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Das Königreich Westphalen wurde am 15. November 1807 gegründet und umfasste die Gebiete des Kurfürstentums Hessen, des Herzogtums Braunschweig-Wolfenbüttel, der ehemals preußischen Gebiete westlich der Elbe, den südlichen Teil Hannovers sowie die Bistümer Hildesheim, Paderborn und Osnabrück. Die Gründung dieses neuen Staates ohne jegliche historische Tradition geht auf die Initiative Napoléons zurück, seit 1804 selbsternannter Kaiser der Franzosen, der sich zu diesem Zeitpunkt infolge seiner erfolgreichen Feldzüge auf dem Höhepunkt seiner Macht befand. Der gesamte Süden und Westen des ehemaligen deutschen Reiches standen im Rahmen des Rheinbundes unter französischem Einfluss. Um diese Position zu sichern, entschied sich Napoléon für die Gründung des Königreichs Westphalens, das neben der militärischen Pufferfunktion gegenüber Preußen und Österreich einen politisch-propagandistischen Auftrag erfüllen sollte. Als liberal-aufklärerischer und vorbildlich geführter Modellstaat erhoffte Napoléon den Beweis für die Überlegenheit der fortschrittlichen französischen Gesellschaftsordnung zu erbringen. Vor allem innerhalb des Rheinbundes sollte diese Vorbildfunktion des neuen Staatesgebildes die Ausrichtung der übrigen Rheinbundstaaten an Frankreich und dessen ordnungspolitischen Vorstellungen verstärken und die Stellung Frankreichs in Europa auf diese Weise langfristig sichern.     

Dem neuen Staatskonstrukt mangelte es jedoch erheblich an Legitimität. Vor allem die ländliche Bevölkerung zeigte sich weiterhin loyal zu den ehemaligen Herrschern und betrachtete das oktroyierte französische Modell dementsprechend als Fremdherrschaft. Legitimierten die bisher herrschenden Fürsten ihre Macht traditional unter Berufung auf die Zugehörigkeit zu einer weit in die Geschichte zurückreichenden Herrscherdynastie, so waren Napoléon und sein Bruder Jérôme, der zukünftige König des neu geschaffenen Staatsgebildes, darauf angewiesen, die neue Herrschafts- und Gesellschaftsordnung Westphalens auf völlig andere Art und Weise zu rechtfertigen. Im Vorfeld der Gründung des Königreichs Westphalen wurde deshalb auf die Rationaliät der neuen staatlichen Ordnung großen Wert gelegt. Jedem Bürger solle offenkundig werden, dass es sich unter einer Regierung, die auf der Grundlage des Rechts für jeden nachvollziehbare und erwartbare Entscheidungen trifft, viel besser leben lasse als unter der Willkürherrschaft eines an keine Rechtsbeschränkungen gebundenen absolutistischen Herrschers. Am 15. November 1807, dem Tag der Verabschiedung der westphälischen Verfassung, schrieb Napoléon an seinen Bruder: „Quel peuple voudra retourner sous le gouvernment arbitraire prussien, quand il aura goûté les bienfaits d’une administration sage et libérale?“

In diesem Sinn wurde das Königreich Westphalen unter Bezugnahme auf das französische Vorbild als Modell- und Vorbildstaat konstruiert, der durch die rechtliche Etablierung der aufklärerisch-liberalen Prinzipien der französischen Revolution mit den überkommenen Herrschaftssystemen demonstrativ brach. Westphalen erhielt als erster Staat auf deutschem Boden eine geschriebene Verfassung, die tradierte Adelsprivilegien und die Feudalherrschaft abschaffte und die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie die freie Ausübung der Religion einführte. Konsequenterweise bemühte sich die in Kassel sitzende Regierung des Königreichs in diesem Zusammenhang auch um die rechtliche Gleichstellung der ca. 19 000 Juden ihres Staatsgebiets, die in den bisher gültigen Rechtsordnungen immer eine diskriminierende Sonderstellung einnahmen. Ihre Bewegungsfreiheit war ähnlich wie in anderen Ländern Europas eingeschränkt gewesen, sie waren vielerorts hohen Sondersteuern ausgesetzt und ihre Berufswahl und –ausübung wurde in der Regel äußerst streng kontrolliert. Gegen diese Ungleichberechtigung hatten sich bereits Ende des 18. Jahrhunderts einige Aufklärer gewehrt. Vor allem die auf die Emanzipation der Juden drängenden Schriften des Chrsitian Wilhelm von Dohm hatten im Vorfeld der französischen Revolution große Wirkung entfacht und die Verabschiedung des ersten Emanziaptionsgesetzes der Assemblé constituante in Paris am 27. September 1791 beinflusst, wodurch die Juden Frankreichs die Gleichheit vor dem Gesetz erlangten. An diese Linie schloss auch die neue Kasseler Regierung an. Sie beendete ab 1808 mit einer Reihe von Dekreten die rechtliche Ausgrenzung und etablierte somit die volle Rechtsgleichheit zwischen Juden und der restlichen Bevölkerung (u.a. Emanzipationsdekret von 1808, Dekret über die Eidleistungen von Juden). Doch nicht nur bei der rechtlich-formalen Gleichstellung zeigte die neue Regierung großen Elan. Sie achtete auch auf die Implementierung und Befolgung der Emanzipationsgesetze auf den unteren Verwaltungsebenen (z.B. Schreiben des Justizministers an den Präfekten des Werra-Departements), wobei sie dabei auf Grund einiger Vagheiten in der Emanzipationsgesetzgebung (siehe Art. 2 des Emanzipationsdekrets) und weiterhin fortbestehender antijüdischer Stereotypen nur teilweise erfolgreich war. 

Sebastian Haus  


Literatur:

Berding, Helmut: Die Emanzipation der Juden im Königreich Westphalen (1807-1813), in: Archiv für Sozialgeschichte 23/1983, S. 23-50.

Ders.: Das Königreich Westphalen als napoleonischer Modell- und Satellitenstaat (1807-1813), in: Dethlefs, Gerd u.a. (Hg.): Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen, Paderborn 2008, S. 15-29.

Herzig, Arno: Die erste Emanzipationsphase im Zeitalter Napoleons, in: Fremark, Peter u.a. (Hg.): Juden in Deutschland. Emanzipation, Integration, Verfolgung und Vernichtung, Hamburg 1991, S. 130-147.

Minninger, Monika: Gleichberechtigte Bürger? Zur behördlichen Umsetzung der neuen Judengesetzgebung in den westlichen Distrikten des Königreichs Westphalen, in: Dethlefs, Gerd u.a. (Hg.): Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen, Paderborn 2008, S. 337-355.

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Die Hepp-Hepp Unruhen 1819: Die Schattenseite der Judenemanzipation

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Während der politischen Umwälzungen der Napoleonischen Kriege hatten die Juden in den unter französischem Einfluss stehenden Gebieten weitestgehend die rechtliche Gleichstellung mit der christlichen Bevölkerungsmehrheit erhalten. Nach der Niederlage Napoleons und der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815, die mit einer teilweisen Restaurierung vorrevolutionärer Herrschaftsverhältnisse einherging, nahmen viele Herrscher die volle rechtliche Emanzipation der Juden zurück. Juden waren fortan zwar prinzipiell anderen Bevölkerungsgruppen gleichgestellt, wie etwa die kurhessische Verordnung vom 14. Mai 1816 in § 1 festsetzt, sahen sich aber erneut bestimmten rechtlichen Beschränkungen ausgesetzt.

Von einer Rückkehr zu den repressiven Judenordnungen des 18. Jahrhunderts und dem Konzept des „Schutzjudens“ kann allerdings trotz mancher rechtlicher Repression nicht die Rede sein. Mit der Einführung von Verfassungen in zahlreichen Teilstaaten des Deutschen Bundes und dem damit verbundenen rechtlichen Übergang vom Schutzjuden zum jüdischen Vollbürger behielten die Juden Freiheiten und Rechte, die ihnen während der Revolutionszeit zugestanden wurden. So wurden etwa viele Niederlassungsverbote in Städten aufgehoben. Viele Juden konnten davon ökonomisch profitieren und sozial aufsteigen.

Gegen diese Entwicklung entstand im Laufe der Zeit unter Studenten und Angehörigen der Mittelschicht Süd- und Mitteldeutschlands eine Protesthaltung, die sich 1819 in vielen Städten in gewaltsame antijüdische Ausschreitungen entlud. Tiefer liegende Gründe waren die Unzufriedenheit über die sozioökonomischen Veränderungen der Zeit und über die aufkommende jüdische Geschäftskonkurrenz sowie festsitzende antijudaische Vorurteile gegen die Juden. Da die Initiatoren und Teilnehmer dieser Ausschreitungen vielerorts den Hetzruf „hepp hepp“ verwendeten, gingen diese Unruhen als Hepp-Hepp-Krawalle in die Geschichte ein. Die staatlichen Stellen versuchten die Krawalle zu unterbinden, setzten das Militär ein, das zeitweise in jüdischen Wohngegenden patrouillierte, und leiteten Untersuchungen gegen die Initiatoren und Teilnehmer der Krawalle ein (siehe dazu das Vorgehen der kurfürstlichen Regierung gegen den Studenten Valentin Heyn, vermutlich Verfasser eines antijüdischen Flugblattes, in den Dokumenten 9-13). Die  Krawalle breiteten sich jedoch sehr rasch von Würzburg ausgehend über Bamberg, Bayreuth nach Mannheim, Frankfurt, Fulda und Marburg bis nach Hamburg aus und verliefen in den verschiedenen Orten nach ähnlichen Mustern: Meist wurden anonyme Flugblätter verteilt, die zur Vertreibung der Juden aus der jeweiligen Stadt aufriefen. Häufig versammelte sich spontan eine Gruppe von aufgebrachten Menschen vor jüdischen Häusern und Geschäften und zerstörte Fensterscheiben. Teilweise wurde auch jüdischen Passanten Gewalt angetan. Die Ausschreitungen waren immer von dem genannten Hepp-Hepp-Hetzruf begleitet, dessen Bedeutung auf mehrere Weisen erklärt werden kann: als Akronym für die Namen der größten biblischen Judenfeinde: Haman, Esau und Pharao; als Akronym für „hierosolyma est perdita“ (Jerusalem ist verloren; eigentl. „sunt perdita“), ein Schlagwort aus den Kreuzzügen (die Juden haben angeblich mancherorts mit „jepjep“ geantwortet: „jesus est perdita“); „Hepp“ als Aufforderung zum Springen, Davonlaufen, vor allem im Umgang mit Tieren, oder als lautmalerische Umschreibung für das Meckern von Ziegen.

Die im Folgenden ausgestellten Dokumente befassen sich mit den Hepp-Hepp-Unruhen in Hessen, vor allem in der Stadt Fulda, in der Mitte August 1819 antijüdische Ausschreitungen ausbrachen. Wie in vielen Dokumenten deutlich wird – unter anderem an einem anonymen Circular an die Bürger Fuldas – betrachteten die anonymen Initiatoren der gewaltsamen Proteste die Krawalle in Würzburg als Fanal für die Vertreibung der Juden aus den Städten. Dass sich die Krawalle in Windeseile von Würzburg nach Fulda und in andere deutsche Städte verbreiteten und dort auf viel Zustimmung und Bereitschaft zur Nachahmung stießen, lässt auf ein allgemeine wirtschaftliche Unzufriedenheit und eine weit verbreitete Judenfeindlichkeit in weiten Teilen Deutschlands schließen. Dass allerdings die staatlichen Behörden die Gewalt gegen Juden nicht unterstützten, sondern im Gegenteil zu verhindern versuchten, zeigen die Protokolle der Fuldaer Polizei. So lässt sich an den verschiedenen Berichten des Fuldaer Polizeidirektors an den Kurfürsten nicht nur im Detail nachvollziehen, welche Form und Verlauf die antijüdischen Proteste in Fulda annahmen und welche Bevölkerungsgruppen sich daran beteiligten. Auch der Versuch der Polizei und des Militärs, die Krawalle einzudämmen und zu beenden, ist dort genau dokumentiert.

Dass die Hepp-Hepp-Unruhen weit reichende Folgen nicht nur für die Sicherheit der Juden selbst, sondern auch für das reibungslose Funktonieren der Wirtschaft im Allgemeinen hatten, zeigen zwei Berichte der Zeitung „Der Korrespondent“ vom 11. September 1819. Dort wird deutlich, dass viele jüdische Händler die Reise zur Messe in das von Hepp-Hepp-Krawallen heimgesuchte Frankfurt scheuten – aus Angst vor gewaltsamen Übergriffen. Der Erfolg der Messe wurde dadurch geschmälert.

Sebastian Haus

Literatur:

Erb, Rainer/Bergmann, Werner: Die Nachtseite der Judenemanzipation. Der Widerstand gegen die Integration der Juden in Deutschland 1780-1860, Berlin 1989. 

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Die Vernichtung des Judentums: Von der Pogromnacht 1938 bis zum Holocaust

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

1. Novemberpogrom 1938 und eliminatorischer Rassenantisemitismus[1]

Trotz jahrzehntelanger  intensiver Forschung und einer kaum mehr zu überschauenden Fülle von Publikationen zum Novemberpogrom 1938 ist bis heute nicht vollständig geklärt bzw. nach wie vor strittig, wie der Ablauf der Ereignisse in München am 9./10. November 1938 im Zusammenspiel mit den frühen Pogromen in Nordhessen seit dem 7. November 1938 zu deuten ist. Handelte es sich hier um eine mehr oder weniger „spontane“ Reaktion aus der Bevölkerung auf den Mordanschlag auf den Legationssekretär an der deutschen Botschaft in Paris, Ernst vom Rath, die Reichspropagandaminister Goebbels geschickt zu nutzen wusste - oder um eine zielgenaue „Inszenierung“ des Pogroms durch das NS-Regime und eine zentral gelenkte Eskalationsstufe in der Durchsetzung seines eliminatorischen Rassenantisemitismus?

Folgt man Hans Mommsen und der Denkschule der „Funktionalisten“, die das NS-System als Form polykratischer Herrschaft und den Holocaust primär als Ergebnis einer „kumulativen Radikalisierung“ auf der Grundlage einer letztlich selbstzerstörerischen Ämter- und Institutionenrivalität interpretieren,
[2] dann ging der Novemberpogrom auf die „persönliche Initiative“ von Goebbels zurück, während Hitler von den Vorgängen „im einzelnen [...] keine Kenntnis besaß“.[3] Insofern könne jedenfalls nicht von einer vorgeplanten und inszenierten Aktion des NS-Staats die Rede sein,[4] ebenso wie auch die „Endlösung“ der europäischen Judenfrage nicht von langer Hand vorbereitet gewesen sei.[5] Die „Intentionalisten“ dagegen sehen in der Vernichtung der europäischen Juden eine zielgerichtete Umsetzung der antisemitischen Ideologie der 1920er Jahre, eine Obsession, die bereits in Hitlers frühen Äußerungen und Schriften enthalten war[6] und die mit Billigung Hitlers als der entscheidenden Führungsfigur des Dritten Reiches nach1933 Schritt für Schritt verwirklicht worden sei.
Vor dem Hintergrund der skizzierten Forschungskontroversen in der Deutung des Nationalsozialismus und in Sonderheit der Novemberpogrome 1938 kommt einer genaueren Analyse der Geschehnisse in Nordhessen durchaus eine Schlüsselrolle zu.

Noch am Tag des Pariser Attentats, also am 7. November 1938, kam es hier zu ersten gewalttätigen Übergriffen: In der Nacht vom 7./8. November wurden die ersten Synagogen in Kassel, Bebra, Sontra, Baumbach und Rotenburg verwüstet, und in den Landkreisen Kassel sowie Rotenburg fanden weitere schwere Ausschreitungen gegen jüdische Wohnungen und Geschäfte statt. Angeheizt von groß aufgemachten Berichten über das Pariser Attentat in der Kurhessischen Landeszeitung, dem Parteiorgan des Gaues Kurhessen der NSDAP, breiteten sich die Pogrome in der folgenden Nacht weiter aus. In Felsberg gab es am Abend des 8. November das erste jüdische Todesopfer in Kurhessen. Am selben Abend brannte in Hersfeld die erste Synagoge. In der Nacht des 8./9. November kam es ferner in Kirchhain im Kreis Marburg zu schweren Ausschreitungen mit zahlreichen Plünderungen, Misshandlungen und der völligen Verwüstung der Synagoge. Eine singuläre und wertvolle Quelle ist das Polizeibuch der Stadt Fulda, das zwar knapp, dafür aber vollständig die  verschiedenartigen Vorkommnissen während des Novemberpogroms in der Domstadt mit Datum und Uhrzeit auflistet. Es dokumentiert eine Vielzahl an Ausschreitungen, die außer der Synagoge die Schule, jüdische Geschäftshäuser und Privatwohnungen sowie den jüdischen Friedhof betrafen der völlig zerstört wurde.

Auch Marburg gehörte zu den „frühen“ Tatorten: Ein erster dilettantischer Brandstiftungsversuch auf die Synagoge ist bereits für die Nacht vom 7./8. November nachweisbar, bevor das Gebäude dann in den frühen Morgenstunden des 10. November endgültig den Flammen zum Opfer fiel. Es folgte eine auffallend schnelle Sprengung noch am Abend des 10. November wegen angeblicher Einsturzgefahr der Kuppel. Diese Vorgehensweise entsprach einer wenig später eingehenden Generalanweisung der Gestapo Kassel, von einem „Wiederaufbau zerstörter oder ausgebrannter Synagogen … bis auf weiteres abzusehen.“

In den beiden Nächten vom 7. bis zum 9. November 1938 wurden nach Feststellung Kropats in fast allen Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel in über zwei Dutzend Städten und Gemeinden Pogrome dieser Art verübt.
[7] Aufgrund intensivierter lokalgeschichtlicher Forschungen seit den 1990er Jahren dürfte diese Zahl inzwischen nach oben zu korrigieren sein. So wurde zum Beispiel auch die Synagoge in dem Dorf Roth im Südkreis von Marburg am Abend des 8. November verwüstet, eine Brandstiftung unterblieb wegen angrenzender Fachwerkgehöfte.

Umfang und Verlauf der Pogrome in Nordhessen sind sich so ähnlich, dass eine Inszenierung und Steuerung dieser Aktionen wie auch des reichsweiten Pogroms vom 9./10. November von zentraler Stelle anzunehmen ist. Dazu gehört auch die strafrechtliche Niederschlagung der Vorgänge: So wurden die Staatsanwaltschaften umgehend angewiesen, in keinem Falle „Ermittlungen in Angelegenheiten der Judenaktionen“ vorzunehmen. Dementsprechend meldete zum Beispiel der Marburger Oberstaatsanwalt Otto Lautz dem Reichsjustizminister am 10. November, dass über die Brandursache „nichts“ zu ermitteln gewesen sei. Am 11. Januar 1940 folgte seine Verfügung: „Weglegen – Täter nicht ermittelt“.
[8]

2. Die „Judenaktion vom 10.11.1938“ und die Pogromverordnungen vom 12. November 1938
[9]

Mit den November-Pogromen unmittelbar verbunden war die sog. „Judenaktion vom 10.11.1938“, d.h. die auf ausdrückliche Weisung Hitlers erfolgte Verschleppung von annähernd 30.000 männlichen Juden in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen. Die Juden aus dem Regierungsbezirk Kassel wurden – unter Mitwirkung der kommunalen Ortspolizeibehörden, der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister – in das KZ Buchenwald verbracht, wobei sie die Transportkosten selbst zu bezahlen hatten.
Die Zahl der vom 10.-14. November 1938 in Buchenwald eingelieferten Juden belief sich auf insgesamt 9.845 (Abb. 37). Nach den Aufzeichnungen der Lagerverwaltung fanden 207 Juden während der Lagerhaft den Tod, darunter auch der aus Marburg stammende Gerson Isenberg.

Eine Schlüsselrolle im Kontext der Novemberpogrome nimmt die am 12. November 1938 unter dem Vorsitz Hermann Görings im Berliner Reichsluftfahrtministerium abgehaltene Besprechung zur Judenfrage ein. Die interministerielle Konferenz hatte den Zweck, die „entscheidenden Schritte“ auf dem Weg zur existentiellen Vernichtung des Judentums in Deutschland zentral zusammenzufassen. An der Sitzung nahmen die Minister bzw. die Staatssekretäre aller relevanten Ressorts sowie der Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Reinhard Heydrich, teil. Nach einer Aufzeichnung des Auswärtigen Amtes hatte die Besprechung als Ergebnis: „Arisierung der Wirtschaft“ und „Enteignung von jüdischem Grundbesitz“, „Prüfung ... der Zwangsarbeit des jüdischen Proletariats“, „Verbot des Besuchs von Theatern“ usw., „Auferlegung einer einmaligen Kontribution von 1 Milliarde Reichsmark“ sowie Förderung der jüdischen Auswanderung „auf jede Weise“ (sog. Woermann-Protokoll).

Die Pogromverordnungen vom 12. November 1938 zur „Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" usw. setzten diese Ziele unverzüglich in die Praxis um. Goebbels notierte anschließend triumphierend in seinem Tagebuch: „Jedenfalls wird jetzt tabula rasa gemacht“.
[10]

3. Ghettoisierung, Deportationen und der Weg in den Holocaust 1939-1942/45

Dass die vollständige wirtschaftliche Existenzvernichtung dabei nicht mehr als eine Zwischenetappe war und spätestens zu diesem Zeitpunkt die physische Vernichtung des Judentums zur konkreten Handlungsperspektive des NS-Regimes geworden war, kann nicht wirklich bezweifelt werden.
[11]
Ganz in diesem Sinne berichtete auch der Schweizer Botschafter in Paris, Stucki, am 15. November 1938 über ein vertrauliches Gespräch mit dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Ernst Freiherr von Weizsäcker, der aus Anlass der Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Ernst vom Rath in der französischen Hauptstadt weilte. Die Stellungnahme von Weizsäckers zur „gegenwärtig akute[n] Judenfrage“ fasste Stucki wie folgt zusammen:

„Herr von W. hat nicht den geringsten Versuch unternommen, das zu verteidigen, was in letzter Zeit, illegal oder legal, gegen die Juden in Deutschland unternommen wurde. Ohne sich irgend etwas zu vergeben, gab er mir mit seinem grossen Bedauern darüber zum Ausdruck, dass nun wiederum in der ganzen Welt eine sehr schlechte Stimmung gegen Deutschland geschaffen wurde. Seiner Ansicht nach ist die national-sozialistische Partei derart im Kampf gegen das Judentum engagiert, dass sie nicht mehr zurück, ja nicht einmal mehr stillhalten kann. Die noch in Deutschland verbliebenen circa 500 000 Juden sollten unbedingt irgendwie abgeschoben werden, denn sie könnten in Deutschland nicht bleiben. Wenn, wie bisher, jedoch kein Land bereit sei, sie aufzunehmen, so gingen sie eben über kurz oder lang ihrer vollständigen Vernichtung entgegen.
“[12]

Wie nicht zuletzt diese Äußerung des Staatssekretärs v. Weizsäcker belegt, herrschte auch bei führenden Exponenten der konservativen Eliten im Herrschaftssystem des NS-Staates nach der Pogromnacht 1938 keinerlei Zweifel mehr daran, dass nunmehr die finale Phase im eliminatorischen Antisemitismus des NS-Staates begonnen hatte. Die „Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“, von Hitler am 30. Januar 1939 in öffentlicher Rede für den Fall eines neuen Weltkrieges angekündigt, [13] wurde als „Endziel“ der nationalsozialistischen Judenpolitik jetzt immer deutlicher erkennbar. Die Vernichtung vollzog sich dabei in verschiedenen Stufen, und zwar als planmäßiger, Schritt für Schritt erfolgender, administrativer Prozess.[14]

Nach den Novemberpogromen, der sog. „Judenaktion vom 10.11.1938“ und den Pogromverordnungen vom 12. November wurde nunmehr konsequent der Weg zu Vertreibung und Vernichtung beschritten. Hierzu erteilte Göring dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, am 24. Januar 1939 den Auftrag zur Errichtung einer „Reichszentrale für die jüdische Auswanderung“. Diese hatte zum Ziel, die „Auswanderung der Juden aus Deutschland mit allen Mitteln zu fördern."
Mit Kriegsbeginn wurde die „Zwangsauswanderung“ jedoch obsolet. Es begann jetzt die Ghettoisierung der verbliebenen Juden in „Judenhäusern“ und eine immer stärker werdende Einschränkung ihrer Freizügigkeit. Schließlich wurde sogar die „Säkularisation“ der „jüdischen Totenhöfe“ verordnet, wobei die aufgrund der „starken Abwanderung“ überflüssig gewordenen Friedhöfe sobald als möglich einer „wirtschaftlichen Nutzung“ zugeführt werden sollten.

Der Weg in die Todeslager für die im Regierungsbezirk Kassel verbliebene jüdische Bevölkerung vollzog sich in drei zentral durchgeführten Deportationen. Die behördliche Vorbereitung und „reibungslose“ Durchführung auf der Ebene der Landkreise und Städte mit minutiösen Abfahrtszeiten der Zubringerzüge usw. kann weitgehend vollständig rekonstruiert werden:

·
         Die Deportation von Kassel nach Riga am 9. Dezember 1941 mit insgesamt 1034 Personen. Das Durchschnittsalter lag bei 39 Jahren, 100 Personen aus diesem Transport überlebten[15] (Abb. 44.1-2), darunter als einer der wenigen aus dem Kreis Marburg Karl Stern aus Neustadt. In einem Brief an den nach Südafrika emigrierten Irwin Höchster aus Roth, dessen Eltern und zwei Geschwister sich in dem Transport befanden und die nicht mit dem Leben davon kamen, schildert Stern 1946 die Situation bei der Ankunft in Riga. (Abb. 45, 46).
·         Die Deportation von Kassel „nach dem Osten“ (Izbica/Sobibor) am 1. Juni 1942 mit 508 Personen.[16] Eine Fotoserie dokumentiert die Abfahrt des Teiltransportes von Hanau nach Kassel am 30. Mai 1942 (Abb. 50-52).
·         Die Deportation von Kassel nach Theresienstadt am 7. September 1942 mit insgesamt 755 Personen (Abb. 53.1-3). Aus diesem letzten Transport wurden 207 Personen im September und Oktober 1942 weiter nach Treblinka verschleppt. Im Frühjahr 1943 überstellte man 87 und im Laufe des Jahres 1944 weitere 157 Insassen dieses Transportes nach Auschwitz. Nur 70 erlebten die Befreiung von Theresienstadt.[17] Gisela Spier aus Momberg gehörte zu den Überlebenden als einzige ihrer Familie.

Listen der Deportationen aus den Orten im Kreis Marburg sind vollständig erhalten. Die Landräte berichteten den „reibungslosen“ Verlauf der Abtransporte an die Gestapo in Kassel, und nach der letzten Deportation meldeten die Bürgermeister ihre Gemeinden als „judenfrei“.

Reinhard Neebe


[1] Die Ausführungen in diesem Abschnitt folgen 1) Reinhard Neebe, Das Digitale Archiv Marburg (DigAM). Internetressourcen zur Pogromnacht 1938 und der Geschichte der Juden in Hessen, in:  Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit, Marburg 2011, S. 102ff. sowie 2. ders. und Annegret Wenz-Haubfleisch, Pogromnacht - Auftakt am 7. November in Hessen, idid., S. 187ff.
[2] Siehe u.a. H. Mommsen, Hitlers Stellung im nationalsozialistischen Herrschaftssystem, in: ders., Von Weimar nach Auschwitz. Zur Geschichte Deutschlands in der Weltkriegsepoche, Stuttgart 1999, S. 214-247, insbes. S. 229ff., S. 238f.; ders., Barbarei und Genozid, ebd., S. 268-282.
[3] H. Mommsen, Die Pogromnacht und ihre Folgen, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 10, 1988, S. 591-604. Online unter: http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1988/1988-10-a-591.pdf.
[4] U. D. Adam, Wie spontan war der Pogrom?, in: W.H. Pehle (Hrsg.), Der Judenpogrom 1938. Von der „Reichskristallnacht“ zum Völkermord, Frankfurt 1988, S. 74-93, folgt Mommsen in der Gesamtbewertung der Pogromnacht 1938 und erkennt darin „kaum [...] eine vorgeplante und inszenierte Aktion des Nationalsozialismus“, räumt im Widerspruch dazu aber ein, dass Goebbels „im Verbund“ mit Hitler seit dem 7.11.1938 entsprechende Pläne ventiliert habe.
[5] Mommsen, Barbarei und Genozid (wie Anm. 2), S. 270.
[6] Bereits im ersten Dokument seiner politischen Laufbahn, dem Brief an Adolf Gemlich vom 16.9.1919, war Hitlers Rassenideologie fertig ausgebildet, das Programm zu seiner Verwirklichung umschrieben. Hitler konstatierte in diesem im Auftrag des Hauptmanns i.G. Mayr vom Reichswehrgruppenkommando 4Ib/P in München eigenhändig verfassten Schriftstück, dass das Wirken des „Juden“ zur „Rassentuberkulose der Völker“ werde, um zu schlussfolgern: „Der Antisemitismus aus rein gefühlsmäßigen Gründen wird seinen letzten Ausdruck finden in der Form von Pogromen. Der Antisemitismus der Vernunft jedoch muß führen zur planmäßigen gesetzlichen Bekämpfung und Beseitigung der Vorrechte des Juden, die er nur zum Unterschied der anderen zwischen uns lebenden Fremden besitzt (Fremdengesetzgebung). Sein letztes Ziel aber muß unverrückbar die Entfernung der Juden überhaupt sein. Zu beidem ist nur fähig eine Regierung nationaler Kraft und niemals eine Regierung nationaler Ohnmacht.“ Abgedruckt bei: E. Deuerlein, Hitlers Eintritt in die Politik und die Reichswehr, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (VfZ) 7, 1959, S. 177-227, Dok. 12, S. 203-205.
[7] Kropat, „Reichskristallnacht“, Wiesbaden 1997, S. 66.
[8] StA MR Best. 274 Marburg, Acc. 1984/19, Nr. 125, Bd. 1, Bl. 32r.
[9]  wie Anm. 1
[10] Die Tagebücher von Joseph Goebbels, hrsg. von E. Fröhlich, Teil I, Bd. 6, München 1998, S. 185
[11] So auch Graml, Reichskristallnacht, München 3. Aufl. 1998, S. 183ff.
[12] Der Schweizer Botschafter in Paris, Stucki, berichtet über ein Gespräch mit Staatssekretär Ernst Freiherr von Weizsäcker betr. die Vertreibung der Juden aus Deutschland, 15.11.1938. Dokument vollständig abgedruckt in: VEJ, Bd. 2 (wie Anm. 95), Dok. 151, S. 447-450, hier S. 449. Kursivsetzung im Zitat vom Vf.
[13] M. Domarus, Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945, Bd. II, Erster Halbbd. 1939-1940, Wiesbaden 1973, S. 1047-1067, hier S. 1058.
[14] Zur Struktur des Vernichtungsprozesses siehe R. Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, Frankfurt  102007, Bd. 1, S. 56ff.
[15] A.Gottwaldt/D.Schulte, Die „Judendeportationen“ aus dem Deutschen Reich 1941-1945. Eine kommentierte Chronologie, Wiesbaden 2005, S.126f.
[16] Ebd., S. 211ff.
[17] A.Gottwaldt/D.Schulte, „Judendeportationen“ (wie Anm. 7), S. 321ff.

 

 

 

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II. Die "Judenfrage" im Zeitalter der Reformation

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts lebten weder in England noch in Frankreich oder auf der iberischen Halbinsel Juden. Aus England wurden die Juden bereits 1290 per Dekret des Königs Eduard I. vertrieben. In Frankreich dauerte es noch ein Jahrhundert bis 1394 Karl IV. eine Gesamtausweisung der Juden aus seinem Herrschaftsbereich verordnete und durchführte. In Spanien, wo sich seit Jahrhunderten ein kulturelles und geistiges Zentrum der Juden befand, wurden diese ein weiteres Jahrhundert geduldet, bis sie 1492 nach langen Verfolgungen zu entscheiden hatten: entweder traten sie ins Christentum über, oder sie mussten das Land verlassen. Lediglich vier Jahre später wurden sie aus Portugal durch König Manuel I. ausgewiesen. In Zusammenhang mit dieser Vertreibung sind noch die Ausweisungen aus Sizilien (1493), Navarra (1498) und Neapel (1510) zu erwähnen. Alle diese Vertreibungen waren der End- und Höhepunkt einer langen Geschichte der Verfolgungen und Diskriminierungen.

Der größte Unterschied zwischen der Situation der Juden in Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und der der Juden in den anderen (westeuropäischen) Ländern war, dass die ersteren nicht eine Gesamtvertreibung erleiden mussten, sondern immer lokale beziehungsweise regionale Ausweisungen. Außer in den Städten Frankfurt am Main und Worms – und vorübergehend noch bis 1519 in Regensburg – waren zu Beginn der Neuzeit alle Zentren jüdischen Lebens im Deutschen Reich vernichtet. Vor allem nach der großen Pestwelle und im Verlauf des 15. Jahrhunderts wurden die Juden aus allen bedeutenden Reichsstädten und einigen Territorien vertrieben.[1] Oft endete die Ausweisung mit der Verdrängung der Juden aus dem Stadtinneren in die umliegenden Dörfer, in anderen Fällen in das angrenzende Territorium. Der Grund dafür, dass eine Gesamtvertreibung nicht durchgeführt wurde und gar nicht möglich war, lag im Bestehen des Reiches aus mehreren sich gegenseitig konkurrierenden Territorien, was ein einheitliches Handeln unmöglich machte.

Ein anderer Unterschied bestand darin, dass die Juden im deutschen Reich dem päpstlichen wie auch gleichzeitig dem kaiserlichen Schutz unterstanden. Die Päpste nahmen die Juden mit den „Sicut-Judeis“ Bullen wegen der sich wiederholenden Angriffe und Pogrome während der ersten Kreuzzüge unter ihren Schutz. Auch die Aufnahme der Juden unter den Schutz des Kaisers (seit 1236 ) war eine Reaktion auf Verfolgungen und Prozesse gegen Juden. Allerdings war die Entscheidung, die Juden in die Schutzherrschaft und Kammerknechtschaft des Kaisers aufzunehmen, mit ökonomischen und politischen Interessen verbunden. Der Kaiser konnte sich nun durch eine besondere Judenschutzsteuer wirtschaftliche Vorteile versprechen. Gleichzeitig konnte er bei seinen Auseinandersetzungen mit dem Papst über die hegemoniale Herrschaft durch die direkte Schutzherrschaft über die Juden seinen universellen Machtanspruch geltend machen.

Allerdings bestand seit 1286 durch das Mandat Rudolfs von Habsburg die Möglichkeit, die Judenschutzrechte an Dritte zu verleihen, was die Juden de facto zum Objekt des Kaisers machte, da sie nicht mehr in personalen Beziehung zum Herrschaftsträger stehen mussten. In den folgenden Jahrhunderten erfuhren die Judenschutzrechte eine gewisse Territorialisierung und Kommerzialisierung. Diese Entwicklungen traten dadurch ein, dass die „kaiserliche[n] Schutzrechte sukzessiv in Form von Judenregalien an territoriale Herrschaftsträger verliehen“ beziehungsweise verpfändet wurden.

Dass der Schutz des Kaisers beziehungsweise der jeweiligen Obrigkeit im 14. und 15. Jahrhundert nachließ, hatte vor allem ökonomische Gründe. Die Juden, die zu einem nicht unbeträchtlichen Teil in den Geldgeschäften tätig waren [2], waren eine sichere Einnahmequelle für die Herrscher, da das Geld der Juden ihr Geld war, denn die Juden waren ihr Besitz. Allerdings begann die fiskalische und ökonomische Bedeutung der Juden in dieser Zeit zu schwinden. Im Zuge der Verfolgungen infolge der Pestwellen verloren viele Juden ihr gesamtes Vermögen und viele jüdische Gemeinden lösten sich auf. Als ein paar Jahrzehnte später König Wenzel eine Judenschuldtilgung verordnete, welche arme Christen bis zu einer festgesetzten Frist von ihrer Schulden befreite, erlitt die finanzielle Kraft der Juden einen weiteren Schlag. Schließlich bildete sich eine christliche Konkurrenz auf dem Gebiet der Geldgeschäfte heraus, welche die Juden aus dem lukrativen Geschäft verdrängte, und ihre fiskalische Bedeutung noch weiter verminderte.

Da die Juden nun ihre Geldgeschäfte mit der Mittel- und Unterschicht treiben mussten, entstanden latente soziale Konflikte, die der Obrigkeit Grund zur Sorge bereiteten. Aufgrund dieser sozialen Spannungen und wegen des Verlustes an ökonomischer Bedeutung bestand für die Herrscher kein besonderes Interesse, die Juden in ihren Städten beziehungsweise Territorien zu dulden. Hinzu kam, dass viele Herrscher ihren Herrschaftsbereich von äußeren Einflüssen reinigen wollten. Die Juden, die unter direktem Kaiserschutz standen, galten als Störfaktor für die ‚Autonomie' der regionalen Herrscher.

Die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts stand im Zeichen von Umbrüchen in allen Lebensbereichen. Der Prozess der Herausbildung der territorialen Staaten führte zur Auflösung der mittelalterlichen, auf ein gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Herrscher und Vasall beruhenden Herrschaftsform. Damit verbunden waren auch die Auseinandersetzungen der Kaiser mit den Fürsten und städtischen Magistraten um die universellen und partikularen Rechte und um Macht. Im wirtschaftlichen Bereich begann sich ein frühkapitalistisches Wirtschaftssystem zu etablieren, das alle bis dahin bekannten und praktizierten Wirtschaftsbeziehungen veränderte – vor allem was die Geldwirtschaft betrifft. Dazu kamen noch mehrere Krisenjahre, in denen es Ernteausfälle, Pestwellen und andere Epidemien sowie kriegerische Auseinandersetzungen gab. Auch klimatische Veränderungen verschärften diese Entwicklungen. Schließlich trug auch das Bevölkerungswachstum zur Verknappung der Ressourcen und diese wiederum zu Teuerungswellen bei. Wachsende Armut, soziale Unruhen und gegenseitiges Misstrauen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen waren die Resultate dieser Entwicklungen.

In dieser Zeit der Unruhen und Umbrüche kamen zwei neue geistige Strömungen auf, die auch eine neue Elite von Gelehrten hervorbrachten, die die Missstände der Gesellschaft und des Staates benannte und kritisierte. Die erste dieser Strömungen war der Humanismus, der als „Ausdrucksform des geistigen Lebens der Renaissance“ [3] angesehen werden kann. Die zweite war die Reformation, die zwar in erster Linie eine rein theologische Angelegenheit war, die aber zu massiven Veränderungen in der deutschen und europäischen Politik und Gesellschaft führte beziehungsweise diese aktiv mitgestaltete.

Charakteristisch für beide Strömungen waren ihre Orientierung an der (paganischen bzw. christlichen) Antike und der Versuch, die Gesellschaft nach ihren Idealen zu reformieren. Deswegen gerieten sie häufig in Konflikt mit den alten politischen, religiösen und Bildungseliten. Gemeinsam war beiden Strömungen auch die Bedeutung, die sie den antiken Sprachen und Schriften beimaßen. In diesem Kontext spielte sowohl ihre Hochschätzung der hebräischen Sprache als auch die Wiederentdeckung des Alten Testaments als Quelle der eigenen Religion eine wichtige Rolle. Aus diesen beiden Gründen –  die Reform der Gesellschaft und das wachsende Interesse am Hebräischen und am Alten Testament – mussten sich die neuen Gelehrten mit den Juden ihrer Zeit, die Teil der Gesellschaft waren, und mit dem Judentum, das der Ursprung der christlichen Religion war, auseinandersetzen. Sie mussten sich mit ihnen befassen und manche grundsätzliche Fragen erörtern: Welchen Platz sollten die Juden in einer neu geordneten christlichen Gesellschaft haben? Sollte man sie dulden und sogar in die Gesellschaft integrieren? Oder sollte man sie lieber vertreiben und so wenige Kontakte wie möglich mit ihnen pflegen? Welche Rechte standen ihnen zu, welche sollten ihnen eingeräumt und welche verweigert werden? Die Beschäftigung mit solchen politisch-rechtlichen Fragen – für die Zeit als weltliche Fragen angesehen – bildete die ‚Judenfrage‘ [4] für das Deutschland des frühen 16. Jahrhundert.

Diese Fragen wurden aber nicht in einem luftleeren Raum gestellt. Die neuen Gelehrten mussten um ihre Ideen und Überzeugungen gegen die alten Eliten ringen. Es kam zu spektakulären Streiten, die mit dem neuen Medium der Flugschriften eine breite öffentliche Aufmerksamkeit erregten. Auch die „Judenfrage“ wurde immer öfter öffentlich debattiert. Der erste dieser Streite war die Schriftenschlacht zwischen Johannes Reuchlin und dem Konvertiten Johannes Pfefferkorn über die Frage, „ob man den Juden ihre Bücher wegnehmen abtun und verbrennen soll“. Dieser Streit wurde bald zu einer grundlegenden Auseinandersetzung um die Rechte und den Status der Juden im Reich. Die Auffassung Reuchlins, dass die Juden Mitbürger im Reich seien, die nicht einer willkürlichen Repression, wie der Bücherkonfiskation ausgesetzt werden dürften, erregte die Gemüter der Zeit und löste die größte öffentliche Debatte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation (und darüber hinaus) in der Phase unmittelbar vor der Reformation aus. Der Ausstellungsraum über den Reuchlin-Pfefferkorn-Streit skizziert die Anfänge dieser Debatte, als die „Judenfrage“ im Zentrum der Auseinandersetzungen stand.

Nicht umsonst heißt die hier dargestellte Epoche Reformationszeitalter. Die Reformation, die durch Martin Luthers 95 Thesen und die neue Theologie des Theologieprofessors und Augustinermönchen aufkam, verursachte in den darauffolgenden Jahrzehnten massive politische und soziale Auseinandersetzungen, die fast jeden Bereich des Lebens berührten. Auch in der „Judenfrage“ vertrat der große Reformator zunächst eine sehr ungewöhnliche und vor allem judenfreundliche Position. Dies änderte sich später und Luther wurde vom „Judenfreund“ zum „Judenfeind“. Seine späten Judenschriften beeinflussten mehr als jede andere politische oder theologische Meinung die Judenpolitik der protestantischen Fürsten und Städte. Der Ausstellungsraum über Martin Luther und die Juden zeichnet die wandelnde Einstellung des Reformators zu den Juden nach und zeigt, welche Einflüsse seine Schriften auf seine Zeitgenossen und die zeitgenössische Politik ausübten.

Das Zeitalter der Reformation war nicht nur eine Zeit der Verfolgungen und Polemik gegen bzw. über Juden. In dieser Zeit fand die Judenschaft im Reich auch eine außerordentliche Führung in der Person des Josel (Joseph) von Rosheim. Dieser Mann, der als der Befehlshaber der Juden im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation in die Geschichtsbücher eingegangen ist, war unumstritten die einflussreichste jüdische Person der Zeit. Als Reformator, Anwalt, Lehrer, Apologet, Führer und Fürsprecher wirkte er an allen Ecken des Reichs. Bei Fürsten, Bischöfen, städtischen Magistraten und beim Kaiser trat er für die Rechte seiner Glaubensgenossen ein, verteidigte sie gegenüber Beschuldigungen aller Art, verhinderte Verfolgungen und Vertreibungen gegen sie und erwirkte Privilegien, die ihre Existenz und ihr Wohl im Reich sicherten. Der Ausstellungsraum über Josel von Rosheim, den Befehlshaber der Judenschaft im Reich gibt einen bescheidenen Einblick in das Leben und Wirken dieses ungewöhnlichen Mannes, der viel dazu beitrug, dass die Juden im Reich sich politisch organisierten und für ihre Rechte kämpften.

Der Ausstellungsraum über die Judenpolitik Kaisers Karls V. versucht, diese in den Gesamtzusammenhang von Reformation und Reichspolitik zu bringen.  Karl V. spielte beim Kampf der Juden (Josel von Rosheim) um eine sichere Existenz und den Erhalt ihrer Rechte eine herausragende, bislang zu wenig beachtete Rolle. Schon seit seinem Krönungstag 1520 gewährte, bestätigte und erneuerte der Herrscher den Juden Privilegien und Schutzbriefe. Dabei dehnte er den Wirkungsbereich älterer Privilegien über das gesamte Reichsgebiet aus, sodass alle Juden von diesen profitierten. Den Höhepunkt seiner Privilegienpolitik gegenüber den Juden erreichte er 1544 mit seinem großen Speyer-Privileg, das hier zum ersten Mal veröffentlicht wird. Dieses Privileg stellt das unmittelbare Gegenstück zu Luthers judenfeindlicher Agitation dar. Aber die Zeit seiner Regentschaft war, wie bereits erwähnt, eine sehr unruhige Periode. Es war vor allem eine Zeit der Umwälzungen und der Kaiser musste immer wieder an seiner hegemonialen Macht einbüßen. Eine zu judenfreundliche Politik hätte nicht standgehalten und wäre auch nicht im Sinne des fromm-katholischen Kaisers gewesen. Allerdings ist es bezeichnend, dass die Bestimmungen der Reichspolizeiordnungen über die Juden und ihre Geschäfte moderater als sonst ausfielen, als der Kaiser am Höhepunkt seiner Macht war.

Der letzte Abschnitt über die „Judenfrage“ im Zeitalter der Reformation beschäftigt sich mit der Judenpolitik des hessischen Landgrafen Philipps des Großmütigen . Als einer der ersten Landesherrscher (und als erster protestantischer Fürst) versuchte Philipp die „Judenfrage“ in seinem Territorium rechtlich zu regeln. Dabei musste er sowohl auf die reformatorische Theologie, der er sich verpflichtete, als auch auf die in der Reichspolizeiordnung festgehaltenen Bestimmungen sowie auf die Einschränkungen seiner Rechte über Juden, die ja bekanntlich dem direkten Schutz des Kaisers unterstanden, Rücksicht nehmen. Vor allem aber musste der Landgraf seine Politik mit seinem Gewissen vereinbaren können. Alle diese Aspekte spielten eine Rolle, als Philipp 1539 seine Judenordnung verabschiedete. Diese Auseinandersetzungen und die verschiedenen Akteure, die sich zu Wort meldeten, sollen anhand der Dokumente in diesem Abschnitt zum Vorschein kommen.

Die Geschichte der Juden im Reformationszeitalter nachzuerzählen, ist keine einfache Aufgabe. Verfolgungen, Vertreibungen, Agitation und Einschränkungen waren nur die eine Seite der Medaille. Die andere bildeten die Verteidigungsschriften und Fürsprachen für die Juden durch christlichen Theologen und Juristen sowie die Gesetze und Privilegien, die den Juden Schutz versicherten und Rechte gewährten. Dass dabei die gleichen Personen mal die Ankläger und mal die Verteidiger waren, war typisch für die Zeit. Die Haltung Luthers und Bucers sind ein Beispiel für dieses Phänomen. Aber auch die Politik des sächsischen Kurfürsten und in gewisser Weise die des Kaisers spiegeln diese Widersprüchlichkeit wieder.

Einen Teil der Geschichte der Juden zur Zeit der Reformation darf man dabei nicht vergessen: die Juden selbst. Sie blieben keinesfalls untätig, wenn es darum ging, für ihre Rechte zu kämpfen. Josel von Rosheim war zwar eine Ausnahme, was den Umfang seiner Tätigkeiten und die Erfolge, die er erzielen konnte, betrifft. Aber auch die Juden von Hessen und die aus Frankfurt sahen den Verfolgungen und drohenden Diskriminierungen nicht tatenlos zu. In jedem Ausstellungsraum wurde versucht, diese Seite der Geschichte mit zu erzählen und möglichst hervorzuheben, auch wenn die Bemühungen der Juden oder deren Anführer nicht immer erfolgreich waren.

Bearbeitet von: Avraham Siluk


[1]  Folgende Vertreibungen verdienen eine Erwähnung: Innerösterreich (1420), Sachsen (1432), Bayern (1442/1450), Mecklenburg (1492), Württemberg (1498), Brandenburg (1510), Ansbach-Bayreuth (1515); aus geistlichen Territorien: Trier (1418), Würzburg (1453), Mainz (1470), Bamberg (1475), Passau (1478), Salzburg (1498); sowie aus den Reichstädten: Köln (1424), Augsburg (1440), Nürnberg (1498) und wie oben erwähnt Regensburg (1519).
 

[2] Dies hing mit Verdrängung der Juden aus den Handwerken und Zünften zusammen, die schon seit dem ersten Kreuzzug dokumentiert ist. Aber nicht nur dadurch wurden die Juden ausgegrenzt und ausgeschlossen. Die verschiedenen päpstlichen und seit dem 15. Jahrhundert vermehrt auch die obrigkeitlichen Edikte bewirkten die Ausgrenzung der Juden von der christlichen Gesellschaft in fast allen Bereichen des Lebens. So sollte es laut verschiedenen Mandaten und Ordnungen des 15. Jahrhunderts Juden nicht gestattet sein, christliche Bedienstete zu beschäftigen, und Christen sollte die Behandlung durch jüdische Ärzten verboten sein. Darüber hinaus mussten die Juden bestimmte Kleidungsstücke oder Kennzeichen tragen, die sie von den Christen unterschieden.

[3] Mit Renaissance wird die kulturelle Bewegung gemeint, deren Anfang in Italien zu finden ist, die eine Hinwendung zur Antike vollzog und den Wunsch nach deren Wiedergeburt hatte.

[4] Der Begriff Judenfrage stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist durch seine Verwendung durch Antisemiten und später durch die Nationalsozialisten negativ beladen. Deswegen soll dieser Begriff in diesem Rahmen in Anführungszeichen stehen.

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Josel von Rosheim, Führer der Judenschaft im Reich

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Josel von Rosheim, Führer der Judenschaft im Reich:

Josel/Joseph ben Geschon aus Rosheim wurde vermutlich 1478 geboren. Er starb 1554. Seine Familie stammt aus Louhans in Burgund, was auf eine verwandtschaftliche Beziehung zu Jakob Jehiel Loans deutet, dem Leibarzt des Kaisers Friedrich III. und einem hochangesehenen Gelehrten, der von vielen Humanisten seiner Zeit geschätzt wurde – darunter auch Johannes Reuchlin, der bei ihm die Grundlagen der hebräischen Sprache lernte. Trotz dieser berühmten Herkunft wurden drei Onkel seines Vaters wegen einer Blutbeschuldigung verbrannt. Josels Eltern entkamen dem Tod nur knapp.

Seine rabbinische Ausbildung genoss Josel bei seinem Verwandten Jochanan ben Aaron Luria. Dass Josel ein begabter Gelehrter war, erkennt man aus seinen Schriften und überlieferten Argumentationen bei öffentlichen Disputationen. Darin zeigte er große Kenntnisse nicht nur in der Heiligen Schrift, sondern auch in der rabbinischen Überlieferung. Über seine säkulare Ausbildung weiß man wenig. Es ist nur bekannt, dass Josel die lateinische Sprache beherrschte und in den humanistischen Studien belesen war.

Josels „politische“ Karriere begann relativ früh in seinem Leben. Schon 1510 wurde er wegen seiner Verdienste bei der Abwendung eines Vertreibungsvorhabens aus Oberehnheim als Vorgänger und Vorgesetzter (Parnos und Manhig) der Juden im Unterelsass gewählt. Josel bekam also sein Mandat von der jüdischen Gemeinschaft und nicht von christlichen Autoritäten. 1515 begegnete er dem Kaiser Maximilian I. mehrere Male, um für die Anliegen seiner Glaubensgenossen einzutreten (Dokument Nr. 1 ). Diese Begegnungen halfen den Juden des Elsass, ein Privileg zu bekommen, das die Verfolgungen gegen sie stoppte (Dokument Nr. 2 ).

Für die 1520er Jahre lässt sich eine Erweiterung und Steigerung des Wirkens Josels feststellen. Seine Tätigkeit beschränkte sich nicht mehr nur auf das Elsass, obwohl dieses Gebiet sein Hauptwirkungsbereich blieb. Josel gelang es in diesen Jahren, vom frisch gekrönten König und späteren Kaiser Karl V. ein Privileg für alle Juden des Reichs zu erhalten. Dies geschah während der Krönungsfeier in Aachen 1520, wie Josel in seinen Memorien berichtet. (Dokument Nr. 3 ) Darüber hinaus sorgte er in verschiedenen Regionen im Reich dafür, dass Ausschreitungen und Verfolgungen gegen die Juden aufhörten. (z.B. verhandelte er während des Bauernkriegs mit den Anführern der Bauern und konnte ihre Erstürmung der Stadt Rosheim abwenden. Zum Dank gewährte die Stadt ihm und seiner Familie daraufhin ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.)

Den Titel eines Befehlshabers der gemeinen Judenschaft im Reich scheint er während des Reichstags 1530 in Augsburg erworben zu haben. Kurze Zeit vor Beginn der Versammlung erwirkte Josel vom Kaiser Karl V. eine Erneuerung des Privilegs, das er von ihm bei dessen Königskrönung zehn Jahre zuvor bekommen hatte (Siehe Ausstellungsraum Karl V. Dokument Nr. 1 ). Dies geschah, nachdem Josel den Kaiser und dessen Bruder (Ferdinand) von der Unwahrheit der Beschuldigungen, die Juden würden sich mit den Türken gegen die Christen verschwören, überzeugt hatte. Nach Beginn der Verhandlungen des Reichstags war Josel mit schweren Klagen über den Wucher der Juden und ihr Unrecht beim Umgang mit christlichen Schuldnern konfrontiert. Josel organisierte ein Treffen der Vertreter der jüdischen Gemeinden im Reich und verabschiedete mit ihnen zusammen eine „Judenordnung“ (Dokument Nr. 5 ), welche die Geschäftsbeziehungen der Juden mit den Christen regeln und aber gleichzeitig moralische Missstände unter den Juden ausräumen sollte. Die sogenannten „Artikel und Ordnung“ wurde zwar auf dem Reichstag nicht mehr berücksichtigt, aber die Vertreter der jüdischen Gemeinden bemühten sich darum, sie in den jeweiligen Wohngebieten umzusetzen, um dadurch das von den christlichen Herrschern verabschiedete, allgemeine Zinsverbot (Reichspolizeiordnung 1530 ) zu umgehen, weil dieses die Lebensgrundlage der Juden schwer getroffen hätte. Vor allem Josel scheint hier einen gewissen Erfolg gehabt zu haben. (Dokumente Nr. 6 , Nr. 7 und  Nr. 8 ).

An diesem Reichstag musste Josel noch eine dritte Gefahr abwehren. Antonius Margaritha (Dokumente Nr. 9 und Nr. 10 ), ein Konvertit aus dem Judentum, veröffentlichte rechtzeitig zur Eröffnung der Versammlung eine Schrift, die schwerwiegende Beschuldigungen gegen die Juden erhob. Der Kaiser, der gerade Josels Verteidigung der Juden in der Türkensache angehört hatte, wurde zornig. Josel musste die Beschuldigungen in einer Disputation mit Margaritha vor einer kaiserlichen Kommission erwidern, was ihm auch gelang. Margaritha wurde aus der Stadt vertrieben und Josel bekam vom Kaiser Karl V. eine Erneuerung des Judenprivilegs Kaisers Sigismund (Dokument Nr. 4 ). All diese Aktivitäten und die Tatsache, dass die „Judenordnung“ unter seinem Namen und seiner Autorität verabschiedet wurde, weisen darauf hin, dass Josel in diesem Jahr oberster Repräsentant und Bevollmächtigter der Juden im Reich wurde.

In der Tat begegnet man Josel in Dokumenten der folgenden Jahre immer häufiger als Befehlshaber und „Regirer“ der gesamten Judenschaft im Reich. In diesen Jahren kämpfte Josel für die Sache seiner Glaubensbrüder unter anderem in Sachsen, wo er viel Mühe investierte, um den Ausweisungsbefehl und das Aufenthaltsverbot des Kurfürsten Johann Friedrichs rückgängig zu machen (Dokumente Nr. 13 , Nr. 14 , Nr. 15 und Nr. 16 ), in Hessen, wo das Wohl der Juden – im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Judenordnung des Landgrafen Philipps – durch den Einfluss Matin Bucers gefährdet war, und in Brandenburg, aus dem die Juden vor etlichen Jahren vertrieben worden waren (Dokumente Nr. 18 , Nr. 19 und Nr. 13 ). In diesen Jahren zeigte sich Josel auch als begnadeter Tröster und Ermutiger für seine Glaubensbrüder. Zudem wurde er immer häufiger von allen Ecken des Reichs gerufen, um bei lokalen Problemen zu helfen und Verfolgungen abzuwenden.

In den 1540er Jahren entwickelte sich die Gefahr einer Gesamtvertreibung der Juden aus dem Reich zu einer realen Bedrohung. Unter dem Einfluss von Luthers antijüdischen Schriften (Siehe Ausstellungsraum über Luther ), wurde die Stimmung im Reich – v.a. in den protestantischen Territorien – sehr ungünstig für die Juden. Josel versuchte, mit relativem Erfolg, dem entgegen zu wirken. So konnte er verhindern, dass Luthers Schrift „Von den Juden und ihren Lügen “ und später auch „Vom Schem Hamphorasch “ in Straßburg gedruckt werden durften, weil sie sonst Unruhen und Ausschreitungen gegen die Juden verursacht hätten (Dokument Nr. 17 ). Darüber hinaus konnte Josel den Vertreibungsplan der lutherischen Fürsten am Reichstag zu Speyer von 1545 abwenden, indem er sich rechtzeitig mit einem Bittgesuch (Dokument Nr. 20 ) an einen hochrangigen Vertreter der Katholiken wandte, der dann die Vertreibung verhindern konnte. 

In diesen Jahren konnte Josel seinen größten Erfolg und seine größte Errungenschaft feiern. Es war die reichsrechtliche Sicherung der jüdischen Rechtsstellung durch das Speyerer Privileg Kaiser Karl V. vom 3. April 1544, das 1548 in Augsburg bestätigt und erneuert wurde. Die Brisanz dieses Erfolgs lag darin, dass die Juden in eine heikle Situation gerieten , die durch die Entwicklungen im Reich verursacht wurde. Es waren vor allem  die Tendenzen der Territorialisierung aller Bereiche des Rechts und der Ordnung und die damit zusammenhängende Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Ständen um diese Entwicklung, die selbstverständlich auch die Rechtsstellung der Juden betraf. Oft mussten die Juden nun mit der jeweiligen Obrigkeit von Fall zu Fall ihre Lebenssituation neu aushandeln und oft dabei zugleich den Kaiser um Schutz zur Durchsetzung ihrer Rechte angehen (z.B. Dokumente Nr. 11 und Nr. 12 , die einen weiteren Eindruck darüber verleihen, wie breitgefächert Josels Tätigkeit war). Josel erkannte jedoch den Gegensatz zwischen universalen und partikularen Gewalten im Reich, und stellte sich bedingungslos auf die Seite des kaiserlichen Schutzherrn.

So war es in einer Zeit der großen religiösen Spannungen und politischen und sozialen Veränderungen, dass ein außergewöhnlicher Mann sich besonders hervortat, um seine Glaubensgenossen vor drohenden Gefahren zu bewahren. Als Anwalt, Führer, Tröster und Helfer, aber auch als Apologet, Reformer und Lehrer stellte sich Josel von Rosheim fast 40 Jahre lang in den Dienst seiner Glaubensgenossen. 40 Jahre, in denen er das Reich durchwanderte, um vor Kaisern, Königen, Bischöfen, Markgrafen und städtischen Magistraten die Sache seines Volkes zu vertreten, Beschuldigungen verschiedener Art niederzuschlagen, zum Tode verurteilte zu befreien, Ausweisebefehle aufzuheben, Privilegien und Handelserleichterungen zu verschaffen und Verfolgungen verschiedener Art abzuwenden.

Bearbeitung: Avraham Siluk

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Juden im Kaiserreich: Zwischen Emanzipation und modernem Antisemitismus

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Mit der Reichsgründung 1871 waren deutsche Juden gleichberechtigte Bürger. Nicht überwunden waren Ressentiments und Vorbehalte, die sich weiterhin in Antijudaismus, Antisemitismus oder latenter und offener Diskriminierung zeigten. Geforderte und vollzogene Assimilation und Antisemitismus bilden die beiden Pole, zwischen denen sich das Verhältnis von jüdischen und nichtjüdischen Deutschen im Kaiserreich bewegt. Es gab auf der einen Seite die Bereitschaft eines Teils der jüdischen Bevölkerung zu einer völligen Übernahme der dominanten protestantisch-liberalen Kultur bis hin zum Religionsübertritt, auf der anderen Seite nahm die Ausgrenzung und Diffamierung aller Juden zu, die sich spätestens seit den 1870er Jahren mit rassistisch-völkischem Denken verbindet.

Einzelne Juden rückten nun in hohe gesellschaftliche Positionen auf, zum Teil in Verwaltung, manchmal auch im Universitätsbetrieb, wenn auch seltener mit ordentlichen Professuren. In wachstumsorientierten Industriezweigen sowie im Verkehrs- und Transportwesen waren Juden als Unternehmer tätig. Auch bei Erfindungen und technisch verwertbaren Entdeckungen war der Anteil jüdischer Persönlichkeiten hoch, so in den Naturwissenschaften. In der Physik formulierte Albert Einstein die allgemeine Relativitätstheorie. Es gab sehr viele jüdische Bankiers, Rechtsanwälte, Ärzte und Künstler.

Politisch und gesellschaftspolitisch gab es unter den jüdischen Verbänden entgegengesetzte Richtungen auf, die einerseits für Zuwendung zur modernen Gesellschaft und starke Assimilation eintraten, andererseits die Traditionen des Glaubens zu konservieren suchten. Eine Dachorganisation war der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens ab 1893, der die Assimilation an die deutsche Gesellschaft vertrat.

Daneben kam auch als Reaktion auf den zunehmenden Antisemitismus in Deutschland wie auch in anderen Teilen Europas der Zionismus nach Theodor Herzl auf, der im Deutschen Reich durch die Zionistische Vereinigung für Deutschland eine Vertretung fand.

In der ersten Krise des Kaiserreichs wurden alte antijüdische Ressentiments reaktiviert und neue antisemitische Zuschreibungen formuliert. Der „jüdischer Geist" wurde von Antisemiten gleichgesetzt mit allen negativen Auswirkungen der Modernisierungsprozesse, zum Teil auch mit Kapitalismus und Ausbeutung. Der Historiker Heinrich von Treitschke warnte 1879 vor dem angeblich großen jüdischen Einfluss in der Gesellschaft: „Die Juden sind unser Unglück“, schrieb er unter anderem. Damit löste er den Berliner Antisemitismusstreit aus.

Die erste antisemitische Partei gründete der evangelische Hofprediger Adolf Stoecker in den Jahren 1878/9. Die Christlich-Soziale Arbeiterpartei, umbenannt in Christlich-Soziale Partei nahm dabei die Position eines traditionellen christlichen Antijudaismus ein. Von 1881 bis 1896 schloss sich die Partei der Deutschkonservativen Partei an, deren Programm („Tivoli-Programm“ 1892) die Forderung nach „christlicher Obrigkeit und christlichen Lehrern“ aufstellten und den Kampf gegen den „zersetzenden jüdischen Einfluß“ auf die Tagesordnung setzte.

Den größten Zulauf erreichten die antisemitischen Parteien, die sich in ihrer Vielzahl oft spalteten und neu zusammenschlossen, bei den Reichstagswahlen 1893, als sie mit 2,9 Prozent der Stimmen 16 Mandate erringen konnten. Obwohl die antisemitischen Parteien später an Einfluss verloren, bekannten sich Vereine und Verbände offen zum Antisemitismus. In hessischen Raum war die Bewegung um Otto Böckel zeitweilig sehr erfolgreich.

Ideologisch waren die Parteien und Bewegung mit sozialdarwinistischem Gedankengut neu aufgestellt. Sie fanden die rassistische Begründung des Antisemitismus bei Gobineau auf, im deutschen Sprachraum bei dem Philosophen Eugen Dühring, der seit 1881 entsprechend publizierte.

Udo Engbring-Romang

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Juden im nationalsozialistischen Deutschland 1933-1937/38

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 begann die systematische Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung. Die Vernichtung des Judentums gehörte zum Wesenskern des NS-Regimes, und ihr kam in der Umwandlung der bürgerlichen Zivilgesellschaft in die rassenideologisch definierte Volksgemeinschaft eine zentrale Bedeutung zu. Dass die Eliminierung des Judentums von Anfang an gewollt war und bereits sehr früh ein konsequent durchdachtes, sehr konkretes antijüdisches Stufenprogramm vorlag, das dann nach der „Machtergreifung“ mit gesetzgeberischer Konsequenz ungesetzt werden konnte, hat zuletzt Peter Steinbach mit Blick auf einen bisher wenig beachteten Artikel in den „Nationalsozialistischen Monatsheften“ (NSM) vom Oktober 1930 hervorgehoben. (P. Steinbach, Die Andeutung des Vorstellbaren, 2011 s.u.)

In der Tat kommt den „Nationalsozialistischen Monatsheften“ für die Ausarbeitung eines nationalsozialistischen „Regierungsprogramms“ zwischen dem Erdrutschsieg der NSDAP bei den Reichstagswahlen vom 14. September 1930 bis zur  Kanzlerschaft Hitlers am 30. Januar 1933 eine bislang weitgehend übersehene Bedeutung zu. Wesentliche Eckpunkte der konkreten Maßnahmepolitik der Hitler-Regierung nach dem 30. Januar 1933 waren in den NSM unter der Schriftleitung von Alfred Rosenberg bereits programmatisch vorbereitet und ideologisch untermauert worden. Dazu gehörte mit an erster Stelle die sog. „Judenfrage“,  die in verschiedenen Heften immer wieder aufgegriffen wurde - und zwar mit dem „Endziel“ der vollständigen „Ausschließung“ des Judentums aus der Volksgemeinschaft - so wie bereits im Parteiprogramm von 1920 postuliert.  Es war insofern wohl auch kein Zufall, dass das Januarheft 1933, das letzte Heft vor der „Machtergreifung“ Hitlers am 30. Januar 1933, ausschließlich der „Judenfrage“ gewidmet war. Alle grundlegenden NSM-Artikel zur Judenpolitik von 1930 bis 1933 sind in der vorliegenden DigAM-Ausstellung (siehe dazu auch die entsprechenden Dokumente in Kap. V, 23 Juden in der Weimarer Republik) jetzt erstmals vollständig online zugänglich gemacht. (URL der NSM-Artikelserie bei DigAM: http://www.digam.net/?dok=9061)

Wichtige Stationen der staatlich sanktionierten Ausgrenzung der Juden bis 1938 waren:

·         der sog. „Judenboykott“ vom 1. April 1933
·         die Ausschaltung der Juden aus dem Berufsbeamtentum am 7. April 1933,
·         die Einrichtung einer „zentralen Judenkartei“ zur Erfassung und Überwachung der reichsweiten jüdischen Organisationen 1935
·         die Nürnberger Gesetze von 1935, die die rechtliche Grundlage für die Ausschließung der Juden aus dem deutschen Staatsbürgerrecht bildeten und die zugleich schon den Personenkreis definierten, der später den Deportationen in die Vernichtungslager 1941/42 unterworfen war,

Parallel dazu übten örtliche NSDAP-, SA- und HJ-Gruppen einen „kontrollierten“ Terror „von unten“ gegen ihre jüdischen Mitbürger aus. Diese Schlägertrupps konnten sich der heimlichen oder offenen Komplizenschaft breiterer Bevölkerungskreise sicher sein und sie hatten keine staatliche Strafverfolgung zu befürchten, gleichwohl waren sie in ihren Aktionen durchaus mitgesteuert vom NS-Machtapparat. Gerade im nordhessischen Raum finden wir auf lokaler Ebene zahlreiche Beispiele dafür:

In Kassel setzte unmittelbar nach Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 24./25. März 1933 ein brutaler SA-Terror gegen politische Gegner sowie führende jüdische Persönlichkeiten der Stadt ein. Die dabei erlittenen Verletzungen führten im Falle von Dr. Max Plaut sogar zum Tode. Der Fall Sterbfritz (bei Fulda) zeigt die systematische Terrorisierung der jüdischen Bevölkerung auf dem Lande, und in der sog. Felsberger „Judenordnung“ von 1935 findet sich ein Beispiel für die beispiellose Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung im Alltagsleben einer städtischen Gemeinde durch offiziellen Ratsbeschluss.

Kein Ruhmesblatt war die Haltung insbesondere der evangelischen Kirche: In einem „Memorandum über die gegenwärtige Lage in Deutschland, insbesondere über die Judenfrage“ stellte sich das ev. Kirchenbundesamtes am 7. Juni 1933 kritiklos hinter die judenfeindliche Politik der Hitler-Regierung (u.a. Arierparagraph) und begrüßte deren konsequente Wendung gegen das weitere Vordringen des „Judentums“, und zwar sowohl aus politischer als auch theologischer Sicht. Ganz auf dieser Linie lag auch die berüchtigte Schrift des thüringischen Landesbischofs Martin Sasse „Martin Luther über die Juden. Weg mit ihnen!“, der in den Novemberpogromen von 1938 den „gottgesegnete[n] Kampf des Führers“ und die späte Verwirklichung der Forderungen Martin Luthers, des „größte[n] Antisemit[en] seiner Zeit“, sah.

Zu der in letzter Zeit viel diskutierten Rolle des Auswärtigen Amtes in der Mitwirkung am Holocaust sind zwei Texte von Ernst von Weizsäcker aus den Jahren 1936 und 1938 dokumentiert: Im November 1938 stellte der Staatsekretär anlässlich seiner Teilnahme an den Trauerfeierlichkeiten für vom Rath in Paris lakonisch fest: „Die noch in Deutschland verbliebenen circa 500 000 Juden sollten unbedingt irgendwie abgeschoben werden, denn sie könnten in Deutschland nicht bleiben. Wenn, wie bisher, jedoch kein Land bereit sei, sie aufzunehmen, so gingen sie eben über kurz oder lang ihrer vollständigen Vernichtung entgegen.“[1] (siehe hierzu auch Kap. VI, 26.)

 Reinhard Neebe

 



Literatur:

Peter Steinbach, Die Andeutung des Vorstellbaren. Zur Vorbereitung des Sonderrechts für die Juden durch den NS-Staat als Vorstufe der „Endlösung", in: Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit. Marburg 2011, S. 15-28:

Reinhard Neebe, Das Digitale Archiv Marburg (DigAM). Internetressourcen zur Pogromnacht 1938 und der Geschichte der Juden in Hessen, in:  Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit, Marburg 2011, S. 102ff.

ders. und Annegret Wenz-Haubfleisch, Pogromnacht - Auftakt am 7. November in Hessen, idid., S. 187ff.

Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (VEJ), Bd. 2. Deutsches Reich 1938-August 1939, bearb. von S. Heim, München 2009,Dok. 151, S. 447-450, hier S. 449.

 

[1] Der Schweizer Botschafter in Paris, Stucki, berichtet über ein Gespräch mit Staatssekretär Ernst Freiherr von Weizsäcker betr. die Vertreibung der Juden aus Deutschland, 15.11.1938. Dokument vollständig abgedruckt in: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (VEJ), Bd. 2. Deutsches Reich 1938-August 1939, bearb. von S. Heim, München 2009,Dok. 151, S. 447-450, hier S. 449. Kursivsetzung im Zitat vom Vf.

  

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Juden in der Weimarer Republik

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Weimarer Republik brachte eine Reihe von Verbesserungen für die Juden. Schon im Vorfeld und im Verlauf der Novemberrevolution formulierten jüdische Verbandsvertreter ihre Hoffnungen und Erwartungen in einem demokratisierten Deutschland.

Die Weimarer Verfassung stellte die jüdische Religion den christlichen Konfessionen gleich. Die Gemeinden wurden Körperschaften öffentlichen Rechts.

Karrieren und Schulen standen nun im Prinzip offen, die mittelständische Sozialstruktur blieb gleich. Berlin wurde zum Zentrum des deutschen Judentums, wo ein Drittel der Juden wohnte. Aber es sind auch die Krisenzeichen deutlich: erkennbar: Insgesamt sank Zahl der Juden in Deutschland trotz Zuwanderung von Ostjuden nach Deutschland aber von gut 615.000 (1910) über ca. 560.000 (1925) auf ca. 500.000 (1933) Das lag zum einen an den Gebietsabtretungen  auf Grund der Bestimmungen des Versailler Vertrages sowie am Geburtenrückgang, verursacht durch zunehmende Überalterung und Verstädterung jüdischer Familien. In den gemischtkonfessionellen Ehen wurden die Kinder oft nicht als Juden erzogen.

Die politische Orientierung richtete sich in großen Teil auf die linksliberale DDP und zum Teil auch auf die SPD, die beide auch jüdische Abgeordnete für den Reichstag bzw. die Landtage aufstellten.

Auf der anderen Seite blieb in großen Teilen der Gesellschaft der Antisemitismus, der sich im Kaiserreich etabliert hatte, gesellschaftsfähig. Juden wurden dabei als Verantwortliche für den Untergang des Kaiserreichs oder als Drahtzieher des Bolschewismus ausgemacht. Als Belege für die Behauptung wurde einzelne Personen herangezogen, die als Juden bekannt waren. Neben Walther Rathenau wurde auch Hugo Preuß (DDP) genannt, der zum Beispiel die Weimarer Reichsverfassung 1919 mit entworfen hatte. Juden galten als Träger oder Intiatoren der Revolution von 1918/1919, die den deutschen Sieg hintertrieben hätten („Dolchstoßlegende“). Die Durchführung der Russischen Revolution im Jahre 1917 wurden ihnen ebenso zugeschrieben. Antisemiten identifizierten die linken Parteien („Novemberverbrecher“) mit einer „jüdischen Verschwörung“ gegen die Mittelmächte. Oft wurde die erste deutsche Demokratie pauschal als „Judenrepublik“ abgetan, obwohl von ihren etwa 200 Reichsministern ganze fünf jüdisch waren.

Aktionen bis hin zu Attentate gegen einzelne Juden (z. B. Kurt Eisner), Ministerproäsident in Bayern) wie Ausschreitungen gegen ganze Gemeinden durchziehen die ganze Zeit der Weimarer Republik. Die Ermordung von Reichsaußenminister Walther Rathenau im Juni 1922 erhielt Unterstützung mehrerer Terrororganisationen aus dem rechtsextremistischen Untergrund.

Antisemitismus war auch in der Mitte der 1920er Jahre aus jüdischer Sicht nicht etwa eine Rand-, sondern eine Massenerscheinung, der von nichtjüdischer Seite verhältnismäßig wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Udo Engbring-Romang


 

Zu den "Nationalsozialistischen Monatsheften" 1930 ff. siehe  Einleitung Kap. VI. 1. URL der NSM-Artikelserie bei DigAM: http://www.digam.net/?dok=9061)

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Judenordnungen Philipp des Großmütigen von Hessen

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Seit dem 16. Jahrhundert bestand in den verschiedenen Reichsterritorien die Tendenz, die rechtlichen Beziehungen der Untertanen untereinander und zur Obrigkeit zu regeln. Dies geschah über die Erarbeitung von umfassenden Landesordnungen bzw. Polizeiordnungen, mit denen man das zersplitterte, mittelalterliche Recht vereinheitlichte. Diese Ordnungen hingen sehr eng mit der Konsolidierung der sich herausbildenden Territorialstaaten zusammen. Es ging dabei also um „die Herstellung einer einheitsstiftenden Ordnung zur Objektivierung des Willens oder die Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der Herrschaftsausübung“ oder, anders gesagt, um eine normative Verfassung. Darin musste auch die Frage nach den Juden geregelt werden.

Die Juden galten zu dieser Zeit noch als Kammerknechte des Kaisers und unterstanden deswegen seinem direkten Schutz. Aber schon seit dem späten Mittelalter (14. und 15 Jh.) existierte die Praxis des Judenregals, das heißt die Übertragung der Judenrechte an Territorialherren. Die persönliche Schutzbeziehung wurde durch diese Praxis zunehmend zum Handelsobjekt. Das Judenregal wurde kommerzialisiert und zum Gegenstand politischer Verhandlungen oder zur Legitimation von Ausbeutungsmaßnahmen nutzbar gemacht, da man nur noch die Steuerkraft der Juden zur Aufbesserung der Staatseinnahmen instrumentalisierte. Allerdings verband sich die Praxis der Judenregale immer noch mit der Vorstellung der kaiserlichen Kammerknechtschaft, so dass man sich vor die Aufgabe gestellt sah, die Vielzahl von Einzelschutzbriefen, Privilegien und Statuten, die das Judenrecht bildeten, zu kodifizieren und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus musste man das landesherrliche Judenregal sichern und für die Finanzverwaltung nutzbar machen. Das erforderte eine genaue Abgrenzung gegenüber den alten kaiserlichen Schutzrechten. Schließlich sah man sich im Rahmen der „guten Polizei“ dazu verpflichtet, die christlichen Untertanen sowohl in Sachen der Religion als auch in wirtschaftlichen Beziehungen vor der angeblichen Schädlichkeit der Juden zu schützen, so dass eine detaillierte Regelung erforderlich erschien. 

Vor allem in protestantischen Territorien trugen die Herrscher und Obrigkeiten Sorge um das „geistliche Wohlergehen und den Lebenswandel der Untertanen und Bürger“. Zum einen versuchte man, die Juden, um ihres Seelenheils Willen, zu einem Übertritt zum Christentum zu bewegen. Zum anderen aber sollten sie in ihrer Religionsausübung beschränkt werden, damit die christliche Gesellschaft von ihnen nicht beeinflusst werden könnte und damit keine Übertritte zum Judentum stattfinden würden. Aus diesem Grund standen Bestimmungen zur Reinhaltung des christlichen Glaubens im Vordergrund der Judenordnungen.

Philipp der Großmutige von Hessen unterhielt eine keineswegs freundliche Beziehung zu den Juden in seinem Gebiet. Allerdings handelte es sich um eine humane Beziehung. Zwar verordnete er 1524, also relativ früh in seiner Regentschaft und noch bevor er sich der Reformation anschloss, dass keine Juden in seinem Territorium leben sollten. (Dokument Nr. 1 ) Dieser Verordnung wurde aber weder von den Juden noch von seinen Beamten Folge geleistet. Auch Philipp selbst drang nicht auf Erfüllung seiner Bestimmungen. Tatsache ist, dass im Jahre 1532 immer noch so viele Juden in Hessen lebten, dass er ein neues Mandat verabschiedete, in dem er eine Duldung der Juden in seiner Landgrafschaft für weitere sechs Jahre unter relativ einfachen Bedingungen gewährte (Dokument Nr. 2 ).

Als diese Frist 1538 abgelaufen war, nahm er die Frage nach der Duldung der Juden wieder auf. Die hessischen Geistlichen hatten schon 1532 Bedenken über die Duldung der Juden erhoben und diese wurden 1538 noch größer. Auch die landgräfliche Kanzlei befürwortete eine Ausweisung der Juden, zumal der Kurfürst von Sachsen Johann Friedrich schon zwei Jahre vorher, am 6. August 1536, den Juden die Ansiedlung in seinem Territorium und sogar die Durchreise durch sein Herrschaftsgebiet verboten hatte. (Siehe Dokument Nr. 9 im Ausstellungsraum über Luther )

Philipp wandte sich am 6. Juli 1538 an seinen Kanzler Feige und bat ihn darum, sich beim Straßburger Jakob Sturm zu erkundigen, wie man mit den Juden dort umginge. [1] Dieser leitete die Frage weiter an Martin Bucer, den Straßburger Reformator, der in Hessen zu dieser Zeit eine wichtige Rolle als Berater und Vermittler in der Täuferfrage und in der Abfassung der Ziegenhainer Zucht- und der Kasseler Kirchenordnung einnahm. Bucer verfasste infolge der Anfrage seinen Ratschlag, „ob Christlicher Oberkait gebüren müge, das sye die Juden vndter den Christen zu wonen gedulden, vnd wa sey zu gedulden, wölcher gstalt und maß“ (Dokument Nr. 3 ). Darin empfahl er dem Landgrafen den Juden eine Duldung zu gewähren. Allerdings sollte er ihnen solche Beschränkungen der religiösen und wirtschaftlichen Ausübung auferlegen, die es deutlich machen sollten, dass sie nicht das Haupt, das heißt die Übergeordneten unter den Untertanen und zwischen den beiden Religionen, sondern der Schwanz (=untergeordnet) seien.

Sein Gutachten legte Bucer einem Gremium von sechs führenden Vertretern der hessischen Geistlichkeit vor, die das Dokument mit ihren Unterschriften segneten und Anfang Dezember 1538 dem Landgrafen überreichten. Philipp Antwortete am 23. Dezember auf den Ratschlag in einem Brief. (Dokument Nr. 4 ) Darin vertrat er eine gegensätzliche Auffassung zu der der Gelehrten. Seiner Meinung nach stünde es nirgends in der Bibel, dass man die Juden diskriminiert halten solle. Vielmehr beklagte er, dass so eine Behandlung der Juden nicht human sei und dass es besser wäre, die Juden zu vertreiben als sie so zu behandeln. Er beabsichtige aber den Juden noch ein bis zwei Jahre einen Aufenthalt zu gewähren, bevor er entscheide, wie er weiter verhandeln wolle. Dem Schreiben fügte er einen Entwurf für eine Judenordnung hinzu, der begutachtet werden sollte. Darin waren im Grunde genommen die Bedingungen aufgelistet, unter denen den Juden die Duldung gewährleistet werden sollte. (Dokument Nr. 5 )

Den Juden in Hessen gelang es, sich sowohl das Gutachten Bucers als auch den Antwortbrief Philipps zu verschaffen. Sie veröffentlichten beide Dokumente, wobei der Brief Philipps als Widerlegung des Ratschlags diente. Gleichzeitig überreichten sie an Philipp den Großmutigen  ihre Stellungnahme zum Entwurf der Judenordnung. Damit versuchten sie, ihren Standpunkt zu erläutern und den Landgrafen dazu zu bewegen, manche Artikel zu ändern. (Dokument Nr. 6 ).

Die um die Mitte des Jahres 1539 erlassene Judenordnung (Dokument Nr. 7 ) berücksichtigte dennoch die Wünsche der Juden nicht. Allerdings wurden auch Bucers Hauptforderungen nicht erfüllt. Auch ohne die Erfüllung dieser Forderungen blieb die Situation der Juden infolge der Ordnung schwer genug, zumal Bucer seinen Ratschlag zum Druck gab, nicht bevor er noch einen Brief an einen ungenannten Freund hinzutat, in dem er auf der einen Seite sein Gutachten verteidigte, auf der anderen gegen die Juden scharf polemisierte. In dieser neuen Situation wandten sich die hessischen Juden an Josel von Rosheim, der als Hauptfürsprecher der Juden im Reich galt, damit er ihnen Hilfe leistete. Josel verfasste daraufhin sein „Trostbüchlein“, in dem er die in Bucers Brief erhobenen Vorwürfe gegen die Juden entkräftete und den hessischen Juden Trost und Mut zum Aushalten aussprach. (Siehe den Ausstellungsraum über Josel von Rosheim ).

Die Judenordnung Philipps des Großmutigen gilt, zusammen mit der Ordnung des Kurfürsten Ludwigs V. von der Pfalz von 1515, als eine der ersten umfassenden judenrechtlichen Kodifikationen. Sie war auch der Ausgangpunkt aller späteren rechtlichen Regelungen in Hessen und nahm Einfluss auf deren Gestaltung. Und, obwohl man offensichtlich nicht an ihren Bestimmungen festhielt und diese nicht, wie vom Landgrafen und der Geistlichkeit erwartet, umsetzte, – so klagte Philipp 1543 und verschärfte infolgedessen manche Bestimmungen (Dokument Nr. 8 ) – war diese Judenordnung ein Grund für die Auswanderung vieler Juden aus Hessen. So erfährt man aus einem Edikt von 1545, das dann den Handel mit auswärtigen bzw. ausgewanderten Juden verbietet. (Dokument Nr. 9 )

Obwohl die hessische Judenordnung von 1539 nicht zu den restriktivsten Maßnahmen gehörte, die in diesen Jahren in anderen Territorien und Städten verabschiedet wurden, lässt sich in ihren Bestimmungen die allgemeine antijüdische Stimmung wiedererkennen, die aus Luthers späten Schriften anklang. Die Verschärfungen der Bestimmungen in den folgenden Jahren machen dies noch deutlicher. Nur die Rolle der Juden als Einnahmequelle blieb in den Augen des Herrschers unverändert, wie die Landtagsabschiede von 20. März 1557 (Dokument Nr. 10 ) und 29. Mai 1566 (Dokument Nr. 11 ) veranschaulichen.

Avraham Siluk


[1] Offensichtlich wusste Philipp nicht, dass sich schon 1388 die Juden aus der Stadt vertrieben wurden und dass seitdem kein Jude in der Stadt wohnen oder sogar übernachten durfte.

Literatur:

Friedrich Battenberg, Judenverordnungen in Hessen-Darmstadt, Wiesbaden 1987.

Martin Bucer, Schriften der Jahre 1538 – 1539, Hrsg. von Robert Stupperich, Gütersloh 1964.

Uta Löwenstein, Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg 1267-1600, Bd. 1, Wiesbaden 1989.

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Judenordnungen und die Reglementierung des jüdischen Lebens in Hessen-Kassel 1649-1795

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Ab dem Spätmittelalter war der Rechtsstatus der Juden formal durch das Instrument der Aufnahme in den Schutz, den „Schutzbrief“, gekennzeichnet. Diese Schutzbriefe wurden ganz überwiegend befristet erteilt, im Allgemeinen auf ein bis sechs Jahre, an Einzelpersonen, in der Regel Haushaltsvorstände, die für Familie oder Gesinde hafteten. Daneben wurden auch kollektive Privilegien für ganze Gemeinden oder zumindest Personengruppen vergeben. Die Erteilung des Schutzbriefs geschah gegen Entgelt, regelmäßig wurde dabei den individuellen Lebensverhältnissen entsprechend eine unterschiedlich hohe Jahressteuer festgelegt. Mit Ablauf des Schutzbriefs konnte, musste jedoch nicht, die Aufenthaltsberechtigung erlöschen, was die Ausweisung bedeutete. Jedenfalls bot die Befristung Gelegenheit zu Anhebeung der Steuern oder weiterer Bedingungen. Der individuelle wie der kollektive Schutzbrief gewährten das Wohnrecht und versprachen Schutz gegen Zahlung einer Jahressteuer. Oft wurde darin ausdrücklich die Erlaubnis zur Geldleihe erteilt oder diese, vielfach mit der Festlegung des Zinssatzes und Bestimmungen zum Pfandwesen näher geregelt. Mit der Erteilung des Schutzbriefes erfolgte in der Regel die Aufnahme zum „Judenbürger“, was mit Leistung des Bürgereides und anschließender Eintragung in ein Bürger- oder Amtsbuch verbunden war.

Das Bestreben der sich konsolidierenden Landesherrschaft, alle bestehenden Einnahmequellen zu rationalisiern und damit auch die Nutzung des Judenregals zu sichern, wurde zu einem wesentlichen Motiv für die Ausarbeitung der Judenordnungen, die mit kaiserlichen Privilegien und Ordnungen in Konkurrenz traten. Die im 16. Jahrhundert einsetzenden Bemühungen um den Erlass von Judenordnungen müssen als etwas grundsätzlich Neues angesehen werden. Kaiserliche Ordnungen des Spätmittelalters zugunsten der Judenschaft im Reich trugen im Wesentlichen noch Privilegien- und Schutzcharakter und entsprangen der Initiative der Judenschaft selbst, der an wirtschaftlichem Schutz gelegen war. Eine Sonderstellung nehmen auch die schon im Spätmittelalter häufig anzutreffenden städtischen Judenordnugen ein, die im Rahmen des umfassenden städtischen Satzungsrechts gesehen werden müssen. Je nach Bedürfnis wurden von Fall zu Fall Regelungen getroffen, die das in den Schutzbriefen festgelegte Recht ergänzten, modifizierten oder dort erhaltene Rahmenbestimmungen ausfüllten. Übergreifende theoretische Gesichtspunkte für den Erlass einer Judenordnung waren noch nicht vorhanden.

Dies änderte sich mit den landesherrlichen Judenordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts, die im Zusammenhang mit dem sich konsolidierenden Territorialstaat gesehen werden müssen. Die erste Gesetzgebungswelle des 16. Jahrhunderts hatte Auswirkungen auf den Rechtsstatus der Juden. In Zukunft konnten sie sich auf eine Reihe von allgemeinen Bestimmungen berufen und diese ggf. gerichtlich durchsetzen. Dazu dürfte im Allgemeinen das bisher überkommene Recht keine ausreichende Handhabe geboten haben. Der Besitz eines Schutzbriefes verschaffte seinem Inhaber das Recht zur Teilhabe an dem jeweils geltenden allgemeinen Judenrecht. Hinzu kam vor allem in den protestantischen Territorien seit der Reformationszeit eine erkennbar werdende Sorge des Landesherrn oder der Stadtobrigkeit um das geistliche Wohlergehen und den Lebenswandel der Untertanen und Bürger. Neben die Sorge für den christlichen Lebenswandel der Untertanen trat das Bestreben, eine Übervorteilung der Einwohner durch angeblich unlautere Geschäftspraktiken der Juden verhindern.

Als wesentliche Beweggründe für die Schaffung landesherrlicher und städtischer Judenordnungen müssen deshalb dreierlei Dinge berücksichtigt werden. Einerseits ging es wie bei allen Landesordnungen der Frühen Neuzeit um eine Kodifizierung und Vereinheitlichung des unsicher gewordenen Rechts, ein Gesichtspunkt, der für das Judenrecht in besonderem Maße galt, da dieses in einer Vielzahl von Einzelschutzbriefen, Privilegien und Statuten festgehalten war und für die landesherrliche Verwaltung oder die Stadtobrigkeit kaum noch überschaubar blieb. Andererseits musste das landesherrliche Judenregal, das zusammen mit anderen Regalien eine wesentliche Funktion bei der Ausbildung der Landeshoheit spielte, in Bestand und Auswirkungen gesichert und für die territoriale Finanzverwaltung nutzbar gemacht werden, was nur durch eine genaue Abgrenzung gegenüber den alten kaiserlichen Schutzrechten und den weiter in Anspruch genommenen Befugnissen aus der kaiserlichen Kammerherrschaft möglich erschien. Und schließlich machte das Schutzbedürfnis der christlichen Untertanenschaft in religiöser und wirtschaftlicher Hinsicht eine möglichst detaillierte Regelung erforderlich, die einen Austausch geistigen Gedankenguts sowie einen freien wirtschaftlichen Marktverkehr unterbinden sollte. Dahinter stand die Angst vor den Auswirkungen der kaufmännischen Geschicklichkeit der Juden, die durch ihre Spezialisierung auf Handel und Gewerbe überterritorialer Verbindungen geschäftlicher und verwandschaftlicher Art mit ganz die moralische Kraft jüdischer Geistesleistungen und ein Eindringen talmudischer Lehre in der Bevölkerung.

 

Alle drei Beweggründe müssen in ihrer Einheit gesehen werden. Erst dieses komplexe Motivbündel führte zum Typus der neuzeitlichen Judenordnung.

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Jüdischer Alltag und Synagogengemeinden in Kaiserreich und Republik

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Jüdischer Alltag
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Jugendbewegung und Antisemitismus vor 1914

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die deutsche Jugendbewegung entstand Ende des 19. Jahrhunderts - nicht zufällig zeitgleich zur Herausbildung des jungen deutschen Nationalstaates zu einer leistungsfähigen Industrienation. Die rasanten politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen im deutschen Kaiserreich bargen zahlreiche Widersprüche. Mit dem „Wandervogel“ wollten in dieser Zeit Gruppen von Jugendlichen, vorwiegend aus dem mittleren Bürgertum, weg von dem einhergehenden „Massenzeitalter“ auf ein von ihnen romantisiertes einfaches, gemeinschaftliches Leben vorindustrieller Zeit zurückgreifen. Zeit ihres Bestehens war die deutsche Jugendbewegung zahlenmäßig eine Randgruppe. Dennoch wurde sie in der Öffentlichkeit wahrgenommen.

Auf der Flucht aus den Städten suchte man nicht nur eine „natürliche, harmonische Lebensweise“ sondern auch seine vermeintlichen „natürlichen Wurzeln“ als Deutsche. Mit deutschen Volksliedern und -tänzen, der Pflege „germanischer“ Sitten und Gebräuche sowie die allgemeine Berufung auf „deutsches Kulturgut“ waren Mitglieder des Wandervogels auch für nationalistische und deutsch-völkische Ideologien empfänglich. Gleichwohl bekräftigte die deutsche Jugendbewegung zeit ihres Bestehens regelmäßig ihren „unpolitischen“ Charakter.

Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts gewann der Antisemitismus in Deutschland zunehmend an Boden. Besonders nach der Euphorie der Reichsgründung 1871 bildeten soziale Missstände, Kulturkampf und Wirtschaftskrise den Nährboden für rassistisches Gedankengut nach den Gründerjahren. Um 1880 etablierten sich in Deutschland antisemitische Parteien und Sammelbewegungen. Pseudowissenschaftliche Rassentheorien erlebten einen raschen Aufschwung. Der Antisemitismus wurde hierbei nicht nur rassistisch, sondern auch politisch, wirtschaftlich und religiös begründet. Er durchdrang weite Kreise des Bürgertums, vor allem des mittleren, aus dem die meisten Führer und Mitglieder der Jugendbewegung kamen.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts spaltete sich aufgrund persönlicher und grundsätzlicher Differenzen die Jugendbewegung. Die Traditionalisten sammelten sich in der Folgezeit im „Alt-Wandervogel“, bei dem sich ab 1906 vermehrt völkisch-nationale Bestrebungen bemerkbar machten.

Auch von Außen versuchte man auf die Wandervogel-Bewegung Einfluss zu nehmen. Der 1912 gegründete antisemitische „Reichshammerbund“ suchte teilweise erfolgreich die Nähe zu deren Führern und steuerte antisemitische Kampagnen innerhalb der Jugendbewegung.

Hinzu kam bereits 1909 die Gründung von wandervogelähnlichen Jugendorganisationen, wie den „Fahrenden Gesellen“ als „Bund für Wanderpflege im Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband“, welcher bereits in seiner Satzung Juden von der Mitgliedschaft explizit ausschloss.

Nicht zuletzt aufgrund der nur sehr wenigen jüdischen Mitglieder im Wandervogel blieb dort das Thema Antisemitismus bis 1910 nahezu unbeachtet. Doch mit der zunehmenden deutsch-völkischen Ausrichtung einiger Gruppen wurde die „Judenfrage“ zwangsläufig angestoßen. Eine Anzahl von Wandervogel-Mitgliedern und -Gruppen hielten jüdische Jugendliche für unfähig das „deutsche Wesen“ zu verstehen. Eine Integration schien nicht vorstellbar.

Auslöser für den heftigen Streit um die Mitgliedschaft von Juden im Wandervogel wurde 1913 ein exemplarischer Fall aus Zittau: Eine jüdische Schülerin bat um Mitgliedschaft in der dortigen Mädchen-Wandervogel-Ortsgruppe. Sie hatte die vorgeschriebenen „Probefahrten“ erfolgreich absolviert, als man ihr mitteilte, dass es sich beim Wandervogel um eine deutsche Bewegung handeln würde, welche deshalb keine Juden aufnehmen könnte. Dieser Fall gelangte durch einen Artikel des Berliner Tageblatts in die Öffentlichkeit. Darauf Bezug nehmend veröffentlichte Karl Wilker, ein Sprecher der „Freideutschen Jugend“ in der Juli-Ausgabe der einflussreichen „Wandervogelführerzeitschrift“ einen Artikel . Er versicherte, dass der Wandervogel „politisch und religiös“ völlig neutral sei, verwarte sich gegen rassistische Vorbehalte und wertete die Entscheidung der Zittauer Ortsgruppe als „unklug“. Mit diesem Artikel löste Karl Wilker eine Flut von Stellungnahmen und Einsprüchen aus. Im September 1913 beteiligte sich der antisemitische Reichshammerbund mit der Schrift „Der Wandervogel deutsch!“ , herausgegeben von Paul Erlach (Pseudonym des Berliner Rechtsassessors Herrmann Otto) an der öffentlichen Diskussion. Es folgte von Paul Erlach eine weitere Flugschrift „Zum Streit um das deutsche Wesen im Wandervogel“.

Auch innerhalb von Ortgruppen und Gauen gab es hierzu Diskussionen und Auseinandersetzungen, wie z.B. in Königsberg . Ebenso meldeten sich mit Moritz Danziger (ehemalige) jüdische Wandervögel zu Wort.

1914 erschien durch Friedrich Wilhelm Fulda, Herausgeber und verantwortlicher Schriftleiter der „Wandervogel-Führerzeitung“ das Sonderheft „Deutsch oder national“ , in welchem auf breiter Front gegen Juden im Wandervogel Stimmung gemacht wurde. Einige Artikel bezogen sich direkt auf Karl Wilker (S.8-10) , (S.10-14) und (S.21-22) Auch die Zittauer Ortsgruppe meldete sich zu Wort. Rudolf W. Linke versuchte nachzuweisen, warum jüdische Jugendliche einen schädlichen Einfluss auf deutsche Jugendliche hätten.

Der sich Bahn brechende Antisemitismus seitens einiger Wandervogel-Funktionären blieb innerhalb des Vereins nicht unbeantwortet. Mehrere Führer distanzierten sich entschieden von dem Kreis um Friedrich Wilhelm Fulda und gründeten als Reaktion eine eigene Zeitschrift „Die Pachantei, Meinungsaustausch der Wandervögel“. Mit der „Judenfrage“ setzte man sich intensiv auseinander. Auch seitens der jüdischen Bevölkerung wurde auf den Streit im Wandervogel eingegangen.

Auf dem Bundestag des Wandervogels zu Ostern 1914 in Frankfurt/Oder wurde bezüglich der „Judenfrage“ um einen Kompromiss gerungen und eine Erklärung verabschiedet. Auch die Presse griff das Thema auf.

Zusammenfassend kann man den Wandervogel in seiner Gesamtheit nicht als antisemitisch bezeichnen. Entsprechende Versuche, z.B. des Reichshammerbundes, den Verein in diese Richtung zu beeinflussen, scheiterten letztlich. Die 1913/1914 geführten Diskussionen zeigen jedoch, wie stark dieses Thema den Wandervogel polarisierte. Die Tatsache, dass sich ab Ende 1913 in verschiedenen deutschen Städten neue Verbände des „Jüdischen Wanderbundes Blau-Weiß“ gründeten, zeigt, dass jüdische Jugendliche - als Reaktion auf die Anfeindungen - verstärkt eigene Strukturen aufbauten. Auch deshalb rückte die „Judenfrage“ im Wandervogel in der Folgezeit wieder in den Hintergrund.

Alexander Lange


Literatur:

Andreas Winnecken: Ein Fall von Antisemitismus. Zur Geschichte und Pathogenese der deutschen Jugendbewegung vor dem Ersten Weltkrieg, Köln 1991

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Karl V. und die kaiserliche Judenpolitik

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Karl V. von Habsburg war der Enkel von Ferdinand dem Katholischen und Isabell von Kastilien. Die beiden spanischen Herrscher besiegten 1492 die Mauren, eroberten Granada und vollendeten damit die sog. Reconquista. Das Herrscherpaar entschied noch im gleichen Jahr, in dem auch Colombos im spanischen Auftrag Amerika entdeckte, alle Juden aus ihrem Herrschaftsgebiet zu vertreiben, sofern diese nicht zum Christentum übertraten. Da sein Vater, Philipp der Schöne, in jungem Alter verstorben war und seine Mutter als Geisteskranke galt, bestieg er den Thron bereits 1516 mit lediglich sechzehn Jahren und wurde König und Herrscher von Spanien, Neapel, Sizilien, der Besitzungen in Afrika und der Eroberungen in Amerika. Als sein Großvater väterlicherseits, Kaiser Maximilian I., 1519 starb, erbte Karl, der im gleichen Jahr zum Nachfolger des verstorbenen Kaisers gewählt wurde, die Habsburgischen Lande im Heiligen Römischen Reich: Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain, die habsburgischen Stammlande am Oberrhein und die burgundischen Länder Karls des Kühnen. Gelöscht: zu seinem Herrschaftsgebiet

Die Wahl des spanischen Monarchen verunsicherte die Juden im Reich zutiefst. Denn sie wussten, dass er streng katholisch erzogen worden war und sich als frommer Katholik, in seiner Funktion als Kaiser sogar als den „weltlichen Arm“ der Kirche betrachtete. Der Umstand, dass kein Jude sein Stammland Spanien betreten durfte, und dass dort die Inquisition die verbliebenen, konvertierten Juden zu dieser Zeit noch massiv verfolgte, bereitete den Juden große Sorgen um ihre Zukunft in Deutschland. Die frühere Äußerung des Herrschers zum Reuchlin-Pfefferkorn-Streit schließlich schien diese Befürchtungen der Juden zu bestätigen. Karl schrieb damals an den Papst, dass „wer die Juden begünstige, sich Gottes Strafe zuzieht“.[1] 

Schließlich kam der Tag der Königskrönung Karls V. 1520 in Aachen. Die Juden des Reichs schickten ihre Vertreter dorthin, um – wie es damals üblich war – dem neuen Herrscher eine Krönungssteuer (die sog. „Ehrung“) zu überreichen und um neue Privilegien oder die Bestätigung älterer Privilegien zu erlangen. Diese „Ehrung“ folgte dem Grundsatz, der vom König Ludwig von Bayern aufgestellt worden war, wonach die Juden mit Hab und Gut dem König gehörten und deswegen bei der Krönung eine Art fiktiven Loskauf für die Erhaltung ihres Lebens und ihrer Rechte zu zahlen hatten. Traditionsgemäß und traditionsbewusst bestätigte Karl V. Josel und seinem Begleiter die alten Privilegien seines Großvaters Maximilian, die ursprünglich nur den Juden des Elsass galten, und dehnte deren Wirkungsbereich auf das gesamte Reich aus. Darüber, dass der neue König die Krönungssteuer oder andere Zahlungen forderte, gibt es allerdings keine Erwähnung.

Dennoch profitierten nicht nur die Juden von der Großzügigkeit des Königs, sondern auch einige elsässische Städte, die Freiheiten erhielten, nach denen es ihnen erlaubt war, Juden innerhalb der Stadtmauern nicht zu dulden und zu vertreiben. Die elsässischen Juden mussten erneut dem König einen Besuch erstatten und für ihre Rechte plädieren. Karl versprach ihnen dann auch eine Prüfung ihrer Rechte durchzuführen. Damit wurden Vertreibungen verhindert bzw. verschoben (Siehe Josels Bericht über die Ereignisse). 

Auf dem Reichstag von Worms 1521, auf dem es vor allem um die Auseinandersetzungen um Martin Luther und die beginnende Reformation ging, schien es, als würde der junge Herrscher in die Fußstapfen seiner Großeltern treten. Die Gewährung der oben erwähnten „Vertreibungsrechte“ und die Bestimmung des Reichstagsabschieds, dass „Juden, die wuchern oder auf Diebesgut leihen, [..] von niemanden gehaust oder gehalten werden, und im Reich keinen Frieden und Geleit haben [sollen]“, dienten in den Augen der Juden als Indizien dafür.

Aber Karl war kein fanatischer Herrscher. Vielmehr genoss er eine humanistische Bildung und war auch seinen jüdischen Untertanen ein gnädiger Herrscher. Aus diesem Grund und aus seinen religiösen Überzeugungen setzte er alte Traditionen fort, wie die der Schutzherrschaft des Kaisers über die Juden. Eine andere Tradition, die Karl fortführte, war die Ernennung eines Reichsrabbiners, der für Recht und Ordnung unter den Juden sorgte – damit war den Juden eine gewisse Autonomie gewährt –, der aber auch den goldenen Opferpfennig von allen Juden eintrieb. Insgesamt unterschied sich die Judenpolitik Karls V. in den ersten Jahren seiner Regentschaft nicht sehr von der seiner Vorgänger. Zwar brachte er den Juden keine besondere Sympathie entgegen. Er verhielt sich aber auch nicht judenfeindlich und betrieb keine restriktive Politik ihnen gegenüber.

1530 kehrte Karl V. nach neun Jahre Abwesenheit ins Reich zurück. Diesmal kam er als erwachsener, machtbewusster und siegreicher Herrscher, der vom Papst in Bologna soeben zum Kaiser gekrönt worden war. Er sah sich vor zwei große Aufgaben gestellt: die Überwindung der durch die Religionsfrage verursachten Spaltung im Reich und die gleichzeitige Bedrohung durch die Türken. Karl wusste, dass er seine Macht im Reich ausbauen musste, um seinen Willen gegenüber den Fürsten durchzusetzen und gleichzeitig deren Unterstützung gegen die Türkengefahr zu sichern. Um seine Strategie zu planen, traf er sich mit seinem Bruder Ferdinand I. und mit seinen Beratern im Vorfeld des schicksalhaften Augsburger Reichstags in Innsbruck. Dort hörte er Josel von Rosheims Verteidigung zugunsten seiner Glaubensbrüder und -schwestern gegen die Beschuldigung, die Juden stünden in einer verschwörerischen Kommunikation mit den Türken, seien also Spione und Verräter. Da Josels Verteidigung ihn überzeugte, gewährte er ihm ein Privileg , das als eine kaiserliche Bestätigung des königlichen Privilegs von 1520 anzusehen ist.

Kurze Zeit später, auf dem Augsburger Reichstag, wurden die Juden mit allerlei neuen Beschuldigungen konfrontiert. Als dem Kaiser eine Schrift von einem bekehrten Juden  [2] überreicht wurde, in der die Juden beschuldigt wurden, den Niedergang des Reichs herbeizusehnen und Proselyt  [3] zu betreiben, verordnete er eine öffentliche Disputation, in der Josel aufgetragen wurde, diese Beschuldigungen zu widerlegen. Nachdem dieser seinen Gegner, Margaritha, besiegt hatte und dieser versprechen musste, die Stadt nie wieder zu betreten, gewährte der Kaiser der gesamten Judenschaft im Reich ein weiteres Privileg. Es handelte sich dabei um die Bestätigung des Privilegs König Sigismunds von 1415. Karl ermahnte in dieser Privilegserneuerung die Fürsten und städtischen Magistrate, „bei Vermeidung schwerer Strafe und Ungnade, die Bestimmungen der Urkunde zu befolgen, damit die Juden >hinfüro im Heiligen Reiche desto ruhiger sitzen und bleiben mögen<“. [4]

Wie schon 1520 in Worms und 1530 in Innsbruck verlangte der Kaiser auch hier keine Sonderzahlung oder irgendeine finanzielle Versprechen von den Juden. Was ihn zu seiner Entscheidung bewegte, war sein Interesse, die kaiserliche Hoheit über die Juden im Reich als Kammerknechte zu sichern und zu verfestigen. Dies bedeutete zugegebenermaßen auch Steuervorteile für den Kaiser. Aber die Auseinandersetzung mit den Fürsten und Ständen über bestimmte Rechte im Reich stand hier eindeutig im Vordergrund. Karl V. beharrte darauf, dass die Juden schon vom „alten Herkommen des Reichs“ als Knechte der kaiserlichen Kammer galten. Damit trat bei dieser Auseinandersetzung wieder die Traditionstreue des Kaisers zum Vorschein.

Die Kontinuität in der Judenpolitik Karls V. zeigte sich auch in seiner Haltung gegenüber den jüdischen Geldgeschäften. So wie im Reichstagsabschied 1521, wurde auch auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 im Rahmen der Reichspolizeiordnung beschlossen, dass Juden, die wucherische Geschäfte betrieben, nicht geduldet werden sollten. Darüber hinaus sollten Obrigkeiten, die Juden in ihrem Territorium duldeten, über deren Geldgeschäfte wachen. Der Kaiser betrachtete die Frage nach dem Wucher schon immer als eine religiöse Sache. Nach dem kanonischen Recht war es strikt verboten, zu wuchern. Karl V. wollte – wegen seiner katholischen Überzeugungen – den Wucher gänzlich abschaffen, und zwar auch bei den Juden, die ansonsten von dieser Regelung ausgenommen wurden.

So wie bei den oben genannten Privilegien war Karls Judenpolitik auch in den folgenden Jahren von der Steuerfrage losgekoppelt. Der Schwerpunkt lag stattdessen bei der kaiserlichen Schutzherrschaft. Es wurde durch diese Politik eine unmittelbare und überterritoriale Rechtsbeziehung der Juden zum Kaiser konstituiert, obwohl viele Landesfürsten und städtischen Magistrate über Judenregalien verfügten. Es ist unter dieser Prämisse, dass der Kaiser 1541 in einer Bestätigung der beiden Privilegien von 1530 verkündete, dass „die Judischait im Hayligen Reich undt unsern erblichen Fürstenthumben und Landen wohnhaft und gesessen … bey angeregten allen iren Gnden, Freyhaiten, Privilegien undt Briefen, so inen von unsern Vorfaren Römischen Kaysern und Königen, auch uns [und] dem Hayligen Reiche gegeben sein und sie löblichen herbracht haben, mit allen und jeglichen derselben Inhaltungen, Gesatzen, Puncten, Articulen, Meinungen und Begreiffungen gehandthabt, geschützt und beschirmt“ werden solle. [5] 

Drei Jahre später, auf dem Reichstag in Speyer, verkündet der Kaiser ein weiteres Privileg zugunsten der Juden, das „bedeutendste[..] dieser Art überhaupt“. Dieses Privileg vom 3. April 1544 , das sich auf eine lange Tradition von Privilegien und Schutzzusagen der Päpste und Kaiser berief, bestätigte alle früheren Privilegien, Freiheiten und Rechte der Juden im Reich, nahm sie in Schutz vor Ritualmordbeschuldigungen sowie Folter, gestattete zum ersten Mal und rechtfertigte das Zinsgeschäft der Juden und versicherte ihnen die freie Religionsausübung und den Erhalt ihrer religiösen sowie gemeinnützigen Einrichtungen. In den folgenden Jahren und Jahrhunderten wurde dieses Privileg immer wieder von den Kaisern bestätigt, was die zentrale Rolle dieser Urkunde für die jüdische Geschichte in Deutschland beweist. Sie wurde nämlich unter Ferdinand I. (1562), Maximilian II. (1566), Rudolf II. (1577), Matthias (1612), Ferdinand II. (1630), Leopold I. (1663) und Karl VI. (1714) bestätigt und erneuert.

Allerdings erzielte das Privileg zu der Zeit seiner Erstellung nicht die gewünschte Wirksamkeit. Bereits am 30. Januar 1548 musste der Kaiser es erneuern, unter der expliziten Bezugnahme auf Beschwerden des Befehlshabers der Judenschaft im Reich, Josel von Rosheim, sodass man davon ausgehen muss, dass dem Befehl des Kaisers keine bzw. nicht ausreichend Folge geleistet wurde. Im gleichen Jahr wurde auf dem Reichstag in  Augsburg eine neue Reichspolizeiordnung verabschiedet, in der unter anderem das vereinbart wurde, was Karl in seinem Speyerer Judenprivileg schon beschlossen hatte, dass nämlich das Zinsverbot für die Juden abgemildert werden sollte. Zwar war die Rede nicht von den im oben genannten Privileg gestatteten höheren Zinsen, jedoch wurde zum ersten Mal in einem Reichsgesetz das Recht der Juden auf das Zinsnehmen prinzipiell anerkannt.

Letztendlich fällt es schwer, die Judenpolitik Karls V. zu beurteilen. In den folgenden Jahren wurden die Rechte der Juden nochmals beschnitten, diesmal in Bezug auf ihren Handel mit Schuldscheinen von Christen (1551). [6] Außerdem gewährte der Kaiser ein paar Städten sogenannte privilegia de non tolerandis iudeis (z.B. in Schweinfurt 1555) und damit das Recht auf die Vertreibung der Juden. Es bleibt aber festzuhalten: Karl V. bestätigte den Juden im Reich immer wieder ihre Rechte und Freiheiten und gab ihnen das umfassendste und weitreichendste Privileg von 1544. Dass er diese nicht (zumindest nicht unmittelbar) an steuerliche Vorteile koppelte, zeigt, dass es ihm nicht so sehr um einen finanziellen Profit ging. Wahrscheinlicher erscheint die Annahme, dass der Kaiser aufgrund seiner katholischen Überzeugungen die Juden nicht der Willkür der Zeit und seinen lutherischen Gegnern aussetzen wollte. 

(Avraham Siluk)

 


[1] Stern, S. 61f.

[3] Der Versuch, Christen ins Judentum überzuführen.

[4] Stern, S. 91.

[5] Zit. Nach Battenberg, 161f.

[6] Das Gesetz aus diesem Jahr verbot den Juden den Handel mit Schuldscheinen christlicher Schuldner.

 

Literatur:

Battenberg, Friedrich, Die Privilegierung von Juden und der Judenschaft im Bereich des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, in: Das Privileg im europäischen Vergleich, Bd. 1, hg. v. Barbara Dölemeyer und Heinz Mohnhaupt (Ius Commune, Sonderhefte 93), Frankfurt (M) 1997, S. 139-190.

Feilchenfeld, Ludwig, Rabbi Josel von Rosheim. Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in Deutschland im Reformationszeitalter, Straßburg 1898 

Stern, Selma, Josel von Rosheim. Befehlshaber der Judenschaft im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, Stuttgart 1959.

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Martin Luther und die Juden

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Martin Luther und die Juden - Martin Luther gegen die Juden

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und seit den Nürnberger Prozessen [1] geriet die Lutherforschung und die evangelische Theologie in eine „Erklärungsnot“: War Luther ein Antisemit? Und war er ein Vordenker des Nationalsozialismus? Was bedeuteten Luthers antijüdische Schriften für die evangelisch-lutherische Bekenntniskirche? Mittlerweile ist dieses Forschungsfeld so ausführlich behandelt worden, dass Johannes Brosseder eine ganze Monographie nur über die Interpretationen zu Luthers Einstellung zu den Juden veröffentlichen konnte.


Die Brisanz des Themas und die Tatsache, dass kein anderer Reformator sich so oft und so ausführlich über Juden äußerte, wie Luther es in seinen Bibelkommentaren, Briefen, Traktaten, Tischreden, Predigten und in seinen so genannten „Judenschriften“ tat, führte oft zu Verwirrungen über das Thema. In der Tat umspannte das Thema Juden und Judentum in theologischer, historischer und zeitgenössischer Hinsicht Luthers gesamtes Werk und war ein „Eckstein seiner Theologie“ (Oberman). Der Grund dafür war vor allem, dass die Juden „das Gegenbild dessen, was für Luther Christsein bedeutete“, darstellten (Kaufmann). Welche politischen Konsequenzen er aus seiner grundsätzlichen Einstellung in seinen Schriften zog, und welche Vorschläge er infolgedessen den Obrigkeiten und seinen Glaubensbrüdern machte, hing aber nicht allein von seiner theologischen Haltung ab. In jeder seinen Schriften finden sich Hinweise auf die Motive, die ihn zum Verfassen dieser Werke bewegten. Sie entstanden also in bestimmten politischen und sozialen Kontexten.


Die vielen Studien und Untersuchungen zu Luthers Schriften über Juden belegen: Seine Stellung zu den Juden im politisch-weltlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich kann nicht mit seiner theologischen Haltung den Juden und dem Judentum gegenüber gleichgesetzt werden. Darüber hinaus wurde eindeutig festgestellt, dass Luthers Einstellung zur „Judenfrage“ einen umfassenden Wandel erlebte, während seine Vorstellung von Juden im theologischen Bereich konstant blieb.


Noch vor dem Beginn der Reformation äußerte sich Luther zum Judenthema und zwar im Kontext des Reuchlinstreits. Luther fällt folgendes Urteil über die Juden und ihre Bücher: Aus der Bibel entnahm er,


dass die Juden GOtt und ihren König Christum schmähen und lästern werden. Und ich gestehe, daß der, welcher dies nicht gelesen hat oder nicht versteht, die Theologie noch nicht gesehen habe. Und deshalb nehme ich an, daß die Kölner die Schrift nicht auflösen können, weil es so geschehen und die Schrift werden muß. Und wenn sie es unternehmen sollten, die Juden von Gotteslästerungen zu reinigen, so werden sie das ausrichten, daß die Schrift und GOtt lügenhaft erscheine.
[2]


Zu dieser Zeit hatte Luther zwar eine schlechte Meinung über die Juden. Er folgerte daraus aber nicht, dass man ihnen irgendetwas verbieten oder sie in irgendeiner Art und Weise in ihrem Verhalten oder ihrer Religionsausübung behindern sollte oder durfte. Er vertraute völlig auf die Heilige Schrift und darauf, dass nur Gott darüber zu entscheiden habe, was gegen ihre Lästerungen zu unternehmen sei. Denn sie sind durch GOttes Zorn so in verstockten Sinn dahingegeben, daß sie […] unverbesserlich sind, und jeder Unverbesserliche wird durch die Züchtigung ärger und niemals gebessert.


Luther war gegen jede Form von religiösem Zwang. Eine Bekehrung, wenn sie auf Zwang beruhe, konnte seiner Meinung nach deswegen nicht gelingen, weil Gott von Innen wirkt, nicht der Menschen die nur von außen vielmehr spielen als wirken. Eine wahrhaftige Bekehrung konnte sich für ihn nur durch einen innerlichen Vorgang vollziehen, der durch Gott verursacht werde. Dieser Vorgang könne aber durch eine Belehrung und Verbreitung des Wortes Christi gefördert werden.


In diesem Geiste verfasste er seine erste Judenschrift „Dass Jesus Christus ein geborener Jude sei“ (1523). Darin ruft Luther die gläubigen Christen dazu auf, die Juden in ihre Mitte einzulassen, sie durch gute Nachbarschaft, durch Nächstenliebe und Barmherzigkeit, und durch einen friedlichen Dialog dem Evangelium anzunähern. Dazu müssten alle Diskriminierungen, alle Unterdrückungsformen und jede Art vom Ausschluss den Juden gegenüber beseitigt werden. Nur dadurch bestehe die Möglichkeit, dass sich Juden Gott und dem Christentum öffnen und sich wahrlich bekehren würden. Nicht zu übersehen ist aber, dass Luther seine sehr judenfreundliche Meinung in einer Polemik gegen seine größten Gegner, die „Papisten“ formulierte. Außerdem hätte die Aussicht darauf, dass sich viele Juden durch die neue Politik zur reformierten Religion bekehren lassen würden, ein großer Sieg für die Reformationsbewegung bedeutet. Eine pro-jüdische Einstellung kann hier keineswegs festgestellt werden. (Dokument Nr. 1)


Die durchaus freundliche Haltung, die Luther 1523 den Juden gegenüber entgegenbrachte, wandelte sich radikal in den darauffolgenden Jahren. Schon 1537 gab es die ersten Anzeichen, dass Luther mit der judenfreundlichen Politik brechen wollte, als er Josel von Rosheim einen geärgerten Brief schrieb, in dem er sich beklagt, dass die Juden seine Schrift dafür missbraucht hätten, in ihrer Religion verstockt zu bleiben. Er verweigerte Josel dann die Hilfe, um die dieser bat, die Judenvertreibung aus Sachsen zu verhindern. Darüber hinaus kündigte er an, er wolle eine neue Schrift schreiben, in der er beweise, dass der jüdische Glaube falsch sei. (Dokument Nr. 4)


Letztendlich verfasste Luther nicht eine, sondern insgesamt vier Schriften gegen die Juden, die nicht nur ihren Glauben bezichtigte, sondern die Juden selbst als Feinde der Christen und des Christentums angreift. Die Konsequenzen, die er daraus zog, waren, dass man die Juden mit aller Kraft unterdrücken soll. Man soll alles dafür tun, um die Christen von ihrer angeblichen Schädlichkeit zu beschützen und letztendlich hielt er es für unvermeidbar, dass man die Juden aus den christlichen Territorien ganz vertreiben soll.


In der ersten dieser Schriften, „Wider die Sabbather“ (1538) reagierte Luther auf Gerüchte aus Böhmen, Mähren und Polen, denen zufolge die Juden Christen verführt haben sollen, sich beschneiden zu lassen, daran zu glauben, dass der Messias noch nicht gekommen sei, und sich an die jüdischen Gesetze zu halten, allem voran die Einhaltung der Sabbat als Ruhetag. Diese Schrift war vor allem ein Versuch der Widerlegung des jüdischen Glaubens, um die Neujuden zurückzugewinnen und beinhaltete keine extreme Polemik gegen Juden, wie die folgenden Schriften es tun werden.


Diese Schrift war allerdings nicht die verkündete Schrift aus dem Brief an Josel. Diese kam erst 1543 heraus. „Von den Juden und ihren Lügen“ war Luthers ausführlichste und radikalste, antijüdische Schrift. Der Anlass ist schon bekannt: Die Juden bleiben verstockt in ihrer Religion, benutzen Luthers erste Schrift noch dazu, das zu rechtfertigen und versuchen Christen zu verführen. Hinzu kam der Einfluss der Endzeiterwartungen, welche die Geschehnisse der Zeit als Zeichen für das Jüngste Gericht gedeutet wurden. Luther vertrat in diesem Kontext die Meinung, dass man sich vor Gott schuldig mache, wenn man es zulässt, dass in seinem Lande gegen Gott gelästert und verflucht werde. Wie schon in seiner ersten „Judenschrift“ war der wesentliche Teil eine Widerlegung der jüdischen Glaubensgrundsätze, die aber in scharfen, polemischen Angriffen ausartete. Seine Schlussfolgerung, wie mit den Juden zu halten sei, - die sogenannte „scharfe Barmherzigkeit“ – konnte, wie schon oben angeführt, nicht schlimmer ausfallen. (Dokument Nr. 5 /6)


Noch im gleichen Jahr veröffentlichte Luther eine weitere Schrift gegen die Juden, in der er sie mit dem Teufel selbst gleichsetzte und sie der Zauberei bezichtigte. Diese schwerwiegenden Beschuldigungen fielen in einer Zeit, in der auch Hexen verfolgt wurden, die auch angeklagt wurden, mit dem Teufel im Pakt zu stehen. Die zeitgenössische, herrschende Endzeiterwartung, die von Luther oft angesprochen war, ließ die Juden in diesem Kontext erneut als der Antichrist selbst erscheinen. Solche Vorwürfe verursachten häufig Aufruhr im Volk, der mit Ausschreitungen oft endete. (Dokument Nr. 7)


Die letzte Aussage Luthers zum Thema Juden geschah 3 Tage vor seinem Tod in einer Predigt. In seiner „Vermahnung wider die Juden“ stellt er noch einmal eindeutig seine Forderungen dar: die Juden sollen nicht unter Christen geduldet werden, wenn sie sich nicht bekehren. (Dokument Nr. 10)


Luthers Aussagen über die Juden und seine Vorschläge, wie man mit ihnen umgehen soll, hatten aufgrund seines enormen Einflusses weitreichende Wirkungen. Die Zeit nach Veröffentlichung seiner ersten „Judenschrift“ war durch Annährungsversuche charakterisiert. Es existieren mehrere Flugschriften, die von freundschaftlichen Gesprächen und freundlichem Umgang berichten. Die Frage nach einer Austreibung der Juden aus protestantischen Territorien stand in dieser Zeit selten zur Debatte. Darüber hinaus ist es kaum vorstellbar, dass eine Schrift wie die Osianders in einer anderen Atmosphäre hätte entstehen können. Osiander untersucht die Beschuldigung gegen die Juden. Diese besagt, die Juden würden Christenblut gebrauchen, um ihre Rituelle durchführen zu können. Seine Schrift lehnt diese Beschuldigung so vehement ab und widerlegt sie durch solche überzeugende Argumente, dass man fast von einer Verteidigungsschrift des Reformators reden kann. (Dokument Nr. 3)


Die Vertreibung der Juden aus Sachsen (Dokument Nr. 9) und aus anderen Territorien und Städten (z.B. Hildesheim und Braunschweig) sowie andere Debatten über die Duldung und die Rechte der Juden in protestantischen Territorien (Siehe Ausstellungsraum über Landgraf Philipp von Hessen ) scheinen aber den gleichen Ton wiederzugeben, der aus Luthers späteren, antijüdischen Schriften hervorgeht. Auch spätere Auseinandersetzungen über die „Judenfrage“ zogen oft Luthers Argumentation als Begründung für scharfes Vorgehen gegen die Juden heran. Sowohl in den Berichten über die Pläne für eine Gesamtvertreibung der Juden aus dem Reich (1545), als auch im Speyerer Judenprivileg Kaiser Karls V. (1544) lassen sich Passagen aus Luthers judenfeindlichen Schriften wiedererkennen, die als Beweggründe für oder gegen bestimmte Maßnahmen, die die Juden betreffen, herangezogen wurden (siehe Ausstellungsräume über Kaiser Karl V . und Josel von Rosheim ). 

  Bearbeitung: Avraham Siluk 


[1] Julius Streicher, Herausgeber des nationalsozialistischen Hetzblatts „Der Stürmer“ sah in Luther offensichtlich ein Vorgänger der Nationalsozialisten mit seinen antijüdischen Schriften. Er sagte in seinem Prozess: „Dr. Martin Luther säße heute sicher an meiner Stelle auf der Anklageband, wenn dieses Buch [„Von den Juden und ihren Lügen“] von der Anklagevertretung in Betracht gezogen würde“. Zitiert nach: Stöhr, Martin Luther und die Juden, S. 89. Auch der Philosoph Karl Jaspers sah einen Zusammenhang zwischen Luther und dem Nationalsozialismus: „Was Hitler getan, hat Luther geraten, mit Ausnahme der direkten Tötung durch Gaskammern“, zitiert nach: Domörs, Arne, ...ob ich villeicht , S. 229. (Siehe Literaturangabe oben)

[2] Luther in einem Brief an Georg Spalatin von 1514. In: Luther, Martin, Sämtliche Schriften, Bd. 21, Dr. Martin Luthers Briefe, Teil 1: Briefe vom Jahre 1507 bis 1532 Incl., hrsg. v. Johannes Georg Walch, Nachdruck der 2., überarbeiteten Aufl. Groß Oesingen 1987, Sp. 9f.

Weiterführende Literatur zum Thema Luther und die Juden:

Brosseder, Johannes, Luthers Stellung zu den Juden im Spiegel seiner Interpreten. Interpretation und Rezeption von Luthers Schriften und Äußerungen zum Judentum im 19. Und 20. Jahrhundert vor allem im deutschsprachigen Raum (Beiträge zur Ökumenischen Theologie, Bd. 8), München 1972.
Domörs, Arne, ...ob ich villeicht auch der Juden ettliche mocht tzum glauben reytzen. Martin Luther und die Juden, In: Ders/ Thomas Bartoldus/ Julian Voloj (Hrsg.), Judentum und Antijudaismus in der deutschen Literatur im Mittelalter und an der Wende zur Neuzeit. Ein Studienbuch, Berlin 2002, S. 229-266. 
Heiko A. Oberman, Wurzeln des Antisemitismus. Christenangst und Judenplage im Zeitalter von Humanismus und Reformation, Berlin 1981; Bienert, Walther, Martin Luther und die Juden, Frankfurt/M 1982;
Lewin, Reinhold, Luthers Stellung zu den Juden: Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in Deutschland während des Reformationszeitalters, Berlin 1911.
Kremers, Heinz (Hrsg.), Die Juden und Martin Luther – Martin Luther und die Juden. Geschichte, Wirkungsgeschichte, Herausforderungen, Neukirchen 1985.
Kaufmann, Luthers „Judenschriften“ in ihren historischen Kontexten, Göttingen 2005.
Von der Osten-Sacken, Peter, Martin Luther und die Juden. Neu untersucht anhand von Anton Margarithas „Der ganz Jüdisch Glaub“ (1530/31), Stuttgart 2002;

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Schwierigkeiten des Neubeginns

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Die Dokumente in diesem Ausstellungsraum zeigen unterschiedliche und durchaus widersprüchliche Aspekte des Alltagslebens in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Bis zum Beginn der Verfolgungen durch das NS-Regime zählte die Marburger Jüdische Gemeinde etwa 320 Mitglieder. Nach der letzten Deportation vom 6. September 1942 lebten keine Juden mehr in Marburg - aber zum Ende des Jahres 1945 wies die wiedergegründete jüdische Gemeinde schon mehr als 320 Mitglieder auf. Nur 14 von diesen waren überlebende Marburger, unter ihnen die Mitglieder der alteingesessenen Familie Stern aus Ockershausen, deren Bericht über ihre Erlebnisse nach ihrer Rückkehr deshalb besonders bedrückend wirkt. Die übrigen Gemeindemitglieder waren alle als Überlebende aus Konzentrationslagern nach Marburg gekommen. Der Lebenshunger dieser überwiegend jüngeren Menschen stieß bei etlichen Marburger Bürgern auf große Ablehnung, während gleichzeitig unter dem Schutz der amerikanischen Militärregierung erstaunlich schnelle Erfolge im Aufbau eigener Strukturen der Überlebenden erzielt werden konnten.
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Stolpersteine

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Seit 1995 verlegt der Kölner Künstler Gunter Demnig auf Plätzen und Bürgersteigen vor den ehemaligen Wohnhäusern von Opfern des Nationalsozialismus 10 x 10 cm große Betonquader mit einer eingelassenen Messingplatte. Auf der Platte werden Name, Geburtsjahr, Tag der Deportation und Todesdatum eingraviert.

Mit den "Stolpersteinen" soll die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus im Alltag wach gehalten werden!

In Marburg betreut der Arbeitskreis Stolpersteine das Projekt. Der Arbeitskreis Stolpersteine kam nach einem Vortrag des Künstlers Gunter Demnig zur Entwicklung und zur Idee der Stolpersteine auf Initiative des ASTA-Referats für Antifaschismus und Antirassismus im Jahr 2005 zustande, nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg die Durchführung des Stolperstein-Projekts in Marburg ausdrücklich begrüßt hatte. Seit 2006 wird der Arbeitskreis Stolpersteine von der Geschichtswerkstatt Marburg koordiniert.

Am 20. März und am 16. November 2006 wurden die ersten Stolpersteine in Marburg verlegt. Wenn an alle Marburger Opfer der NS-Zeit gedacht würde, müssten etwa 200 Steine verlegt werden.

Die Recherchen zu Biographie und Schicksal der Personen, denen mit der Verlegung eines Stolpersteins gedacht werden soll, wurden von Schülerinnen und Schüler verschiedener Marburger Schulen im Rahmen des Geschichtsunterrichts oder von freiwilligen AG-Angeboten durchgeführt. Die dabei entstandenen Texte über die Lebensläufe der Personen werden bei der Verlegung der Stolpersteine von den Schülerinnen und Schülern vorgetragen und anschließend in einer Broschüre zur Verlegung veröffentlicht.

Eine vollständige Übersicht der bislang verlegten Stolpersteine und die Ergebnisse der Recherchen über die Schicksale der verfolgten Marburgerinnen und Marburger findet sich auf der homepage der Geschichtswerkstatt Marburg (Stolpersteine - Steine gegen das Vergessen).

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VI. Der Zivilisationsbruch: Der Nationalsozialismus und die Vernichtung des europäischen Judentums

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Wenn sich das  Online-Projekt „Privilegien, Pogrome, Emanzipation“ auch zum Ziel gesetzt hat, die gemeinhin übliche Fokussierung auf das Thema der Judenvernichtung von 1933-1945 zu überwinden und statt dessen  die wechselvolle deutsch-jüdische Geschichte von den Anfängen im Mittelalter bis zur Gegenwart  in all ihren Facetten zu dokumentieren, so bleibt  gleichwohl die zentrale Wahrnehmungs- und Beurteilungsperspektive durch die Vernichtung des deutschen und europäischen Judentums im Nationalsozialismus bestimmt. Dabei zeigt sich allerdings, dass der Zivilisationsbruch in der NS-Zeit in seiner tatsächlichen historischen Dimension erst vor dem Hintergrund des christlich-jüdischen Zusammenlebens von mehr als 1000 Jahren deutlich wird.

Die Ausstellung „Privilegien, Pogrome, Emanzipation“ kann sich in ihrem Kapitel VI auf ausgewählte Schlüsseldokumente zur nationalsozialistischen Vernichtungspolitik beschränken: DigAM hält in verschiedenen Referenzausstellungen eine Vielzahl von Online-Quellen zum Judentum im Dritten Reich mit z.T. ausführlicheren Begleittexten bereit, die für eine vertiefende Recherche zur Verfügung stehen und die mit dem vorliegenden Angebot inhaltlich und datenbankmäßig verknüpft sind. Es handelt sich dabei um:

1. Quellen zur Geschichte der Juden in Hessen 1933-1945
URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/?exp=239

Diese in zwei Praktikumsseminaren vom Herausgeber gemeinsam mit Studierenden der Universität Bielefeld erarbeitete grundlegende Quellensammlung zur Geschichte der Juden 1933-1945 dokumentiert in annähernd 100 Ausstellungsräumen eine Auswahl wesentlicher Dokumente aus den Beständen des Staatsarchivs Marburg. Ausgewertet und online gestellt wurden Unterlagen aus den Akten verschiedener Gemeinden bzw. Städte (wichtig hier vor allem 330 Kirchhain), ausgewählter Landratsämter (insbesondere 180 Marburg sowie 180 Bad Wildungen, Biedenkopf, Frankenberg, Fritzlar, Wolfhagen), aus den Polizeiakten des Regierungspräsidenten Kassel im Bestand 165 sowie schließlich aus der Beständegruppe 274 Staatsanwaltschaften, die jeweils nach dem Provenienzprinzip gegliedert sind. Hierbei wurden die Strafverfahren vor dem Landgericht Marburg zur Marburger Synagogenbrandstiftung 1938 sowie zum Landfriedensbruch in Kirchhain 1938 annähernd vollständig digitalisiert und im Internet verfügbar gemacht.

2. „Jedenfalls wird jetzt tabula rasa gemacht“: Pogromnacht 1938 und der Weg in den Holocaust.
URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/?exp=243

Diese noch im Aufbau befindliche Ausstellung will das Schicksal der Juden zwischen 1933 und 1945 in chronologisch-systematischer Darstellung dokumentieren und zugleich im Kontext des NS-Herrschaftssystems und seiner Entscheidungsabläufe verorten. Der im Ausstellungstitel zitierte Goebbels-Tagebucheintrag vom 13.11.1938 verweist auf die Führungsebene des NS-Staates, die hier mit verschiedenen Schlüsseldokumenten zur Judenvernichtung wie z.B. der Wannsee-Konferenz vom Januar 1942 und ihrer Vorgeschichte mit dargestellt ist. Gleichzeitig soll das, was in der Sonderausstellung zur Pogromnacht (s.u. Nr. 3) nur exemplarisch gezeigt und mit ein oder zwei Auswahldokumenten thematisch angerissen werden konnte, hier möglichst vollständig und in thematischer Vertiefung abgebildet werden. Dazu gehört u.a. die auf der Grundlage neu ausgewerteter Aktenstücke aus dem Bestand 180 Landratsämter erst jetzt möglich gewordene, lückenlose Dokumentation der drei nordhessischen Juden-Deportationen vom 9. Dezember 1941 nach Riga, vom Mai/Juni 1942 nach Sobibor/Izbica sowie vom 6. September 1942 nach Theresienstadt. Auch die als „Judenaktion“ deklarierte Deportation vom 10. November 1938 in das Konzentrationslager Buchenwald kann mit Hilfe der Listen der inhaftierten „Aktionsjuden“ aus den Beständen des ITS Arolsen erstmals in breitem Umfange für den nordhessischen Raum dokumentiert werden.

3. Pogromnacht - Auftakt am 7. November 1938 in Hessen
URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/?exp=246

Diese Web-Seite ist die Online-Version der gleichnamigen Ausstellung des Staatsarchivs Marburg vom 5.11.2008 - 15.5.2009, die in sechs chronologisch gegliederten Kapiteln die folgenden Themenbereiche mit jeweils kurzer Einführung dokumentiert: 1. Ausgrenzung und Verfolgung 1933-1937/38, 2. Auftakt in Hessen: Die inszenierten Pogrome im November 1938, 3. Die „Judenaktion vom 10.11.1938“ und die Pogromverordnungen vom 12. November 1938, 4. Ghettoisierung, Deportationen und der Weg in den Holocaust 1939-1942/45, 5. Justizielle Aufarbeitung nach 1945 sowie 6. Erforschen, Dokumentieren, Erinnern. Zahlreiche Online-Dokumente dieser Ausstellung sind im Katalogteil des inzwischen gedruckt vorliegenden Tagungsbandes "Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit", hg. von A. Hedwig, R.Neebe und A.Wenz-Haubfleisch, Marburg 2011, abgebildet.

4. Juden im Marburger Landkreis 1933 - 1942
URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/?exp=246

In dieser kleineren Werkstattausstellung - entstanden wiederum im Rahmen eines Praktikumsseminars der Universität Bielefeld - werden ausgewählte Fallbeispiele und Aspekte der Judenverfolgung im Nationalsozialismus in mikrohistorischer Perspektive aufgegriffen, die eine punktuelle, regionalgeschichtliche Vertiefung bieten. Hierzu gehören u.a. die Kapitel  „Ich habe ein Christenmädchen geschändet!“ - Der Fall Alfred Stern 1933; das Schicksal der israelitischen Schule Marburg und des Lehrers Salomon Pfifferling 1938-1940; die zentrale Judenkartei 1935 und die Marburger Judenliste 1939; die Kennzeichnungspflicht von Juden und ihren Wohnungen 1941-42. Diese Ausstellung bietet - gerade wegen ihrer Begrenzung auf exemplarische Themenfelder - einen guten Einstieg insbesondere für die Arbeit mit Schülergruppen. 

5. Gesetze und Verordnungen zur Judenpolitik 1933-1943
URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/?exp=240

Die im Reichsgesetzblatt veröffentlichten Verordnungen und Gesetze zur nationalsozialistischen Judenpolitik von 1933 bis 1943 werden in dieser Ausstellung im Wesentlichen vollständig wiedergegeben. Die Ausgrenzung und sukzessive Entrechtung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland können auf der Grundlage dieser Texte präzise nachverfolgt und in einen Zusammenhang mit den Geschehnissen auf der lokalen Ebene gebracht werden. Allein ein Blick auf die Vielzahl der antijüdischen Gesetze und Verordnungen vor und im Anschluss an die Pogromnacht zeigt, welche entscheidende Weichenstellung das Jahr 1938 auf dem Weg in den Holocaust markierte.

Reinhard Neebe
 

Weiterführende Literatur im Kontext der genannten DigAM-Ausstellungen:

Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit. Stand und Perspektiven der Dokumentation, der Vermittlung und der Erinnerung, hg. von Andreas Hedwig, Reinhard Neebe und Annegret Wenz-Haubfleisch, Marburg 2011

Reinhard Neebe, Das Digitale Archiv Marburg (DigAM). Internetressourcen zur Pogromnacht 1938 und der Geschichte der Juden in Hessen, in: ibid., S. 93-120

Reinhard Neebe / Reinhild Stein, Arbeiten mit Dokumenten aus dem "Digitalen Archiv Marburg". Nationalsozialistische Revolution" 1933/34 - Alltagssituationen der Menschen unter den Bedingungen der totalitären Diktatur, in: Praxis Schule 5-10, Heft 3, Juni 2003, S. 28-33 (mit Arbeitsblättern als Copy-Vorlagen)

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Von der Karolingerzeit bis zu den Kreuzzügen

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Jüdische Existenz im Mittelalter: Pogrome und Privilegien (I)

Die Geschichte des Judentums unterscheidet sich von der anderer Weltreligionen maßgeblich in einem Ereignis: der Diaspora oder der Verstreuung. Nach der Zerstörung Jerusalems und des Herodianischen Tempels durch die Legionen des Titus im Jahr 70 flohen die Juden in weite Teile der Welt, vor allem nach Frankreich, Spanien, Nordafrika, Syrien, Babylonien, Persien und Kleinasien. Weiterhin fühlten sie sich dennoch als ein jüdisches Volk. Diese Verbindung mit der Welt und auch die Kontakte zur arabischen Kultur eröffneten später den europäischen Juden eine ideale Basis als Fernhändler, Ärzte, da diese der arabischen Heilkunde mächtig waren, und Gelehrte, denen sich durch die Beherrschung der Sprache der Horizont der arabischen Wissenschaften eröffnete.

Mit der Anerkennung des Christentums als Staatsreligion im Römischen Reich entwickelte sich die Rechtsbasis des Judentums zurück. Beide Religionen standen bereits seit der Etablierung des Christentums, das sich anfangs als eine
Abspaltung des Judentums entwickelt hatte, in Konkurrenz. Bereits der Kirchenvater Augustin (354-430) deutete die Diaspora als Gottesstrafe für die Ermordung Jesu. Von den Juden selbst wurde sie als notwendige Vorbedingung für die Ankunft des Messias angesehen.

Die Bestimmungen des Codex Theodosianus von 438 schränkten die noch vorher herrschende Gleichstellung der Juden deutlich ein. Juden durften keine öffentlichen Ämter mehr wahrnehmen und auch keine militärischen Posten besetzen. Die Laufbahnen in beiden Bereichen waren im traditionellen römischen System die einzige Möglichkeit, auch politische Macht auszuüben. Juden sollten keine christlichen Sklaven erwerben dürfen. Wenn aber ihre Sklaven zum christlichen Glauben übertraten, so sollten sie freigelassen werden. Da für diesen Fall kein finanzieller Ausgleich vorgesehen war, verursachte diese Regelung eine starke wirtschaftliche Beeinträchtigung.

Obwohl die Quellen zu den Juden in Europa in der Spätantike wenig Material bieten, finden sich darin früh Hinweise  auf jüdischen Bevölkerungsanteile. Bereits 321 ist für Köln in Dekreten Kaiser Konstantins an den Kölner Magistrat eine jüdische Gemeinde belegt. Unter Karl dem Großen (reg. 768-814) lebte der erste namentlich in den Quellen belegte Jude in Deutschland: Isaac, ein Großkaufmann. Während der Regierungszeit Karls des Großen bildeten sich zahlreiche neue jüdische Gemeinden und der Fernhandel begann zu blühen. Etwas später erließ Ludwig der Fromme (reg. 814-40) Privilegien , die die Einschränkungen Theodosians II. nahezu aufhoben. Taufwillige Sklaven mussten nun beispielsweise zusätzlich freigekauft werden. Dieser Erlass sorgte für weitere Konflikte zwischen Amtskirche und Kaiser. Zusätzlich betonte und festigte Ludwig den kaufmännischen Status der Juden und garantierte die Autonomie ihrer Gemeinden.

In Spätantike und Frühmittelalter gab es durchaus auch gute nachbarschaftliche Verhältnisse zwischen jüdischen und christlichen Familien im Frankenreich. Juden arbeiteten häufig als Kaufleute, Ärzte, Weinbauern oder Münzmeister. Zwar war die Bevölkerung von der hebräischen Sprache, die die Juden oft auch außerhalb der Synagoge sprachen, und durch ihre teilweise für die europäischen Christen nicht nachvollziehbaren Traditionen befremdet. Die Entfremdung bekam jedoch klare Konturen, als Kreuzzugsprediger im 11. Jahrhundert den Hass auf Andersgläubige schürten und stärker noch im Spätmittelalter, als sich ghettoisierte Wohnstrukturen durchzusetzen begannen und die Herrscher ihre direkte Herrschaft über die Juden immer öfter aus der Hand gaben. Jüdische Ghettos waren anfangs meist nicht erzwungen, sondern ergaben sich aus der alltäglichen Praxis. Die Nähe zur Synagoge und zum Marktplatz bestimmte die jüdischen Siedlungsbereiche in den Städten von Anfang an.

Im 10. und 11. Jahrhundert wanderten vermehrt Juden aus Südfrankreich und Italien in die rheinischen Städte ein. Die wichtigsten Siedlungsschwerpunkte sind zuerst Worms und Mainz, etwas später auch Speyer. Als Zentrum des jüdischen Glaubens im Frankenreich jener Zeit sind sie als SCHUM-Gemeinden bekannt; eine Abkürzung, die aus den Anfangsbuchstaben der hebräischen Namen der drei Städte gebildet ist.

Viele Juden trieb der Handel in ferne Länder, denn sie hatten gute Beziehungen zum Orient, besonders natürlich zu Palästina. Der Fernhandel des fränkischen Reiches lag bis ins späte Mittelalter vor allem in jüdischen Händen. Daraus ergab sich ihre Ansiedelung in großen Städten und ihre Nähe zum Herrscherhof. Vor allem Adlige und hohe Geistliche benötigten die Luxusgüter der Levante.

Die Ottonen und Salier knüpften an die für die Juden insgesamt recht günstigen Privilegien an. Aus den Privilegien Heinrichs IV., Friedrichs I. sowie Friedrichs II. ist ersichtlich, dass die Haltung der Herrscher zu den Juden generell positiv war. In Krisenzeiten fehlte ihnen allerdings die Macht, den Schutz, den sie den jüdischen Gemeinden versprochen hatten, durchzusetzen. Die aufgewiegelte christliche Bevölkerung zur Zeit der Kreuzzüge war schwer zu bändigen und einige Male gelang es den Bischöfen nicht, die Juden vor den Verfolgungen und Übergriffen zu bewahren. Den Pogromen des ersten Kreuzzuges 1096 fielen trotz Schutzprivilegien Tausende Juden zum Opfer.

 Die Gesamtzahl der Juden wird am Vorabend der Kreuzzugspogrome auf etwa 20-25.000 Personen geschätzt. Auch die Zahl der Siedlungsorte stieg weiter an – so waren es vor den Kreuzzugsverfolgungen 13 Siedlungsorte. Diese Zahl stieg bis zum Jahr 1348 in dem zum Deutschen Reich gehörenden Mitteleuropa auf 1000 Orte an, an denen Juden kürzer oder länger gelebt haben. 

Nach dem ersten Kreuzzug 1095 kam es zu einem tiefgreifenden Wandel in der gesellschaftlichen und rechtlichen Stellung der Juden. Die wachsende Feindlichkeit gegenüber der jüdischen Minderheit seitens der christlichen Bevölkerung führte zu gewaltsamen Übergriffen, Vertreibung und Mord. Die Ursachen für diesen Wandel sind vielschichtig. Antijüdische Tendenzen waren wohl trotz der breiten Akzeptanz schon immer Vorhanden. Die kirchliche Doktrin, aber auch das Unwissen über die fremde Kultur, waren wahrscheinlich die Hauptursachen der Feindseligkeiten in der christlichen Umwelt.

Teresa Traupe

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