Entwurf eines "Gesetzes zur gleichförmigen Ordnung der besonderen Verhältnisse" der in Kurhessen lebenden Juden als Nachtrag zur Vollziehung des §29 der Verfassungs-Urkunde von 1831.
Vgl. dazu die Verhandlungen im kurhessischen Landtag und das Gesetz zur gleichförmigen Ordnung vom 29.10.1832.